Zitat(Chris @ 02 Oct 2005, 15:55)
@Squeedy: Die deutschen haben halt die Gesetze, die sie verdienen. Und das liegt ganz alleine daran, dass immer irgendjemand kommt und etwas sagt wie: "Der Einsatz der Lichthupe entspricht einem Warnsignal" <- diese Regelung ist nicht eindeutig. Wieviel ungesunden Menschenverstand braucht man dort hineinzuinterpretieren, dass man auf der Autobahn den Vordermann auf der linken Spur einfluten darf, wie Rammstein seine Konzerbesucher?

Die Interpretation des Gesetzes überlasse ich den Juristen.
Ich weiß nur wie die gängige Handhabung ist und verhalte mich dementsprechend. Ein weiteres Beispiel (auch im von mir angegebenen Link zu finden) ist, dass ich an einer Kreuzung oder Einmündung den Leuten mit Lichthupe signalisiere, dass ich sie vor oder raus lasse. Meist (wenn die Sicht gut ist) deute ich das jedoch dezent mit einem hektischen Winken hinter der Windschutzscheibe an, das ist zumindest unmissverständlich... möchte man meinen.
Zitat(Janni @ 02 Oct 2005, 17:50)
für papajoe:
Tagsüber wird man doch gerne übersehen. Es soll dem Ausscherwilligen vor mir nur zeigen, dass ich schnell unterwegs bin und er noch ein Moment warten soll bis er den LKW oder ähnliches überholt. Wenn er diese Zeichen nicht kapiert, dann wird runtergebremst und mit dem nötigen Abstand gewartet.
Ein Drängler bin ich nicht. Ich gebe zu, dass die Schleicher für Abwechslung sorgen. Immer im Begrenzer ist auf Dauer auch langweilig.
Nachts wird nur kurz aufgeblendet und sonst Abblendlicht. Und selbst wenn hinter einem einer drängelt, ich blend dann kurz den Rückspiegel ab und lass den hinter mir machen. Wenn er unbedingt wissen muss aus welchem Landkreis ich komme, bitte schön.
Naja, wenn die Ölreserven erschöpft sind wird sich das Thema Höchstgeschwindigkeit erst einmal von alleine lösen.
Was haltet ihr davon das Rechtsüberholverbot aufzuheben?
Also ich bin dagegen, obwohl es manchmal schon reizvoll ist.

§17 Abs. 2 StVo: "Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder
mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren."
§17 Abs. 3 StVo: "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.
Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein."

Ich kann Leute nicht ab, die einfach nicht kapieren wollen, dass Nebelscheinwerfer nunmal für Nebel gedacht sind und nicht, um sich zusätzliche Aufmerksamkeit zu sichern.
Was mir auch manchmal auffällt: Die Leute, die am Tag mit Standlicht rumfahren

Bei so nem Humbug könnt ich am liebsten anhalten, die rauszerren und denen zeigen was das bringt was sie da fabrizieren - nämlich garnix. Entweder ganz oder garnicht.
Übrigens bin ich für Tagfahrlicht.
eDit: Rechtschreibfehler korrigiert ^^
Dieser Beitrag wurde von sQeedy: 03 Oct 2005, 11:25 bearbeitet