Zitat(Pusteblumenkohl @ 09 Oct 2005, 05:48)
ich will das einfach mal zur diskussion stellen. was sagt ihr dazu?

Der Täter hat sich gestellt. Er hat gegen ein Gesetz verstoßen, indem er einen Mord begangen hat. Mit welchem Motiv er dies getan hat, ist egal. Der Staat hat vielleicht an dieser Stelle versagt, weil die Pädophilen noch frei herumliefen, aber das gibt keinem das Recht auf Selbstjustiz.
Die Veröffentlichung der Liste der Pädophilen ist ein datenschutzrechtliches Problem. Wieso sperrt man die Leute nicht weg, wenn sie dauerhaft eine Gefahr darstellen? Wenn sie das nicht tun (und nur dann darf man sie ja wohl freilassen?!), sollten sie die Möglichkeit haben, sich vollständig zu resozialisieren. Das gilt nicht nur für Pädophile, sondern auch für Mörder, Totschläger, Bankräuber...
Und nochmal zum Nachdenken:
Wenn sich ein 18-Jähriger und eine 15-Jährige einig sind, dann gilt der 18-Jährige auch als pädophil...und auch dieser würde in der Liste drinstehen, obwohl er mittlerweile vielleicht schon mit der 15-Jährigen verheiratet ist.