problem: viele haben den logikschein noch nicht. fakt: laut prüfungsordnung benötigen wir zum erhalt des vordiploms einen logikschein. ergo kann das für uns keine prüfung werden.
prof. hölldobler meinte heute allerdings in der vorlesung, dass das dekanat über diese frage noch entscheidet.
sollte nun entschieden werden, dass wir weiterhin einen schein schreiben, ist alles in ordnung. gerade für diejenigen unter uns, die ein urlaubssemester zwecks vorbereitung auf prüfung beantragt haben.
sollte aber das ergebnis des entscheids sein, dass wir nun auch eine prüfung (unter prüfungsbedingungen, sprich maximal wh2) schreiben müssen, hat das folgende konsequenzen: zum einen kann man in einem urlaubssemester keine erstprüfungen schreiben. man müsste also beantragen, das ausnahmsweise tun zu dürfen. und zum anderen verstöße das gegen geltendes recht, nämlich die prüfungsordnung, auf deren grundlage wir studieren. man sollte sich da gedanken über rechtliche schritte machen.
am 24.10. tagt der ausschuss studentischer vertreter. schon jetzt sollte denen mitgeteilt werden, dass eine große anzahl studenten im urlaubssemester den logikschein schreiben wird.
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onkelroman war hier
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