problem: viele haben den logikschein noch nicht. fakt: laut prüfungsordnung benötigen wir zum erhalt des vordiploms einen logikschein. ergo kann das für uns keine prüfung werden.
prof. hölldobler meinte heute allerdings in der vorlesung, dass das dekanat über diese frage noch entscheidet.
sollte nun entschieden werden, dass wir weiterhin einen schein schreiben, ist alles in ordnung. gerade für diejenigen unter uns, die ein urlaubssemester zwecks vorbereitung auf prüfung beantragt haben.
sollte aber das ergebnis des entscheids sein, dass wir nun auch eine prüfung (unter prüfungsbedingungen, sprich maximal wh2) schreiben müssen, hat das folgende konsequenzen: zum einen kann man in einem urlaubssemester keine erstprüfungen schreiben. man müsste also beantragen, das ausnahmsweise tun zu dürfen. und zum anderen verstöße das gegen geltendes recht, nämlich die prüfungsordnung, auf deren grundlage wir studieren. man sollte sich da gedanken über rechtliche schritte machen.
am 24.10. tagt der ausschuss studentischer vertreter. schon jetzt sollte denen mitgeteilt werden, dass eine große anzahl studenten im urlaubssemester den logikschein schreiben wird.
Die Sache ist imho relativ einfach. Ihr seid alte PO und schreibt nen Schein, da kann der Hölli auf und niederhoppen. Ein Typ vom FSR meinte mal, dass man eine evtl. "Umstellung" auf Prüfung anfechten sollte, wodurch die schon mächtig ins Schwimmen kommen. Davon abgesehn dürfte es auch garkein Problem sein, die einen schreiben ne Prüfung, die anderen das selbe Ding als Schein, sollte nicht zu schwer zu managen sein liebe Logikonkels.
Eine andere Möglichkeit wäre natürlich, dass ihr euch mal nen Bleistift hinters Ohr klemmt und das Ding besteht