Problem ist, dass die Herren von der Bundespolizei leider Recht hatten...
StVZO§27(2):
Zitat
Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen; ist die Verlegung voraussichtlich nur vorübergehend, so genügt eine Anzeige an die Zulassungsbehörde, die dem Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt hat.
Fakt ist aber, dass der Bundespolizeibeamte nicht nachprüfen kann, wo sich das Fahrzeug hauptsächlich befindet. Kann ja sein, dass es auf Dich zugelassen ist (und Du woanders wohnst), der Fahrzeugstandort jedoch sehrwohl in Deinem Heimatort ist.