die wichtigen sätze sind:
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Ob eine Publikation rechtswidrig ist, soll laut Gesetzesentwurf nicht an der Absicht des Verfassers oder dem tatsächlichen Inhalt gemessen werden; maßgebend ist vielmehr die wahrscheinliche Wirkung auf die Öffentlichkeit.
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Auch sollen Verdächtige auf richterliche Verfügung ohne Anklage bis zu drei Monate lang eingesperrt werden dürfen und Durchsuchungsbefehle künftig nicht nur für genau bezeichnete Lokalitäten, sondern für alle von einer genannten Person genutzten oder kontrollierten Räumlichkeiten und Liegenschaften ausgestellt werden können.
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Die mit Abhöraktionen Beauftragten sollen die damit verbundenen Auflagen für bis zu fünf Tagen selbst adaptieren dürfen. Die vorläufige Beschlagnahme von Geldmitteln könnte auch ohne öffentliche Anhörung und ohne Information der Betroffenen oder deren Anwälten von einem Friedensrichter oder Sheriff verlängert werden.
ich finde diese entwicklung sehr bedenklich..
wenn ich nimmer sagen darf was ich möchte ist das iene ganz klare beschneidung meiner freien meinungsäußerung vor allem wenn:
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Gleichzeitig werden die Definitionen von "Terrorismus" erweitert und festgestellt, dass die Tat weder im Vereinigten Königreich begangen werden noch mit dem Königreich in Zusammenhang stehen muss, um die Rechtsfolgen auszulösen.
d.h. wenn ich hier auf einer website sowas publiziere, könnten die aus england raus meine verfolgung anordnen obwohl ich mit der uk garnix am hut habe..
denkt mal drüber nach
es besteht nämlich immer noch ein unterschied ob ich meiner politischen gesinnung nachgehe, einfach weil das mein recht ist, oder ob ich mein maul halte aus angst vor repression und schikane...
sehr schön zu sehen an diesem beispiel:
http://www.rbb-online.de/_/nachrichten/ver...ews3258247.htmlhttp://archiv.tagesspiegel.de/archiv/21.10.2005/2128858.asp