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Krawalle in Frankreich ist wohl noch keinem aufgefallen?
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 06 Nov 2005, 17:52
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eXma Poltergeist         
Punkte: 6729
seit: 20.10.2004
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Vielleicht haben es einige noch nicht mitbekommen und mich wunderts, dass nappunk z.B. das Thema noch nicht gepostet hat. Anlaß ist folgendes Krawalle in FrankreichWas als kleine Ausschreitung in den Pariser Vororten begann, weitet sich nun auf ganz Paris und auf das ganze Land aus. Is schon fast ne kleine Revolution  Es sieht so aus, als habe der französische Staat in diesen "Problemvierteln" jahrelang etwas falsch gemacht. Wenn ich mir deren Innenminister so angucke, dann wundert mich das nicht. Ich bin der Meinung, dass die Regierung da mal den Dialog suchen sollte, anstatt die "Aufstände" niederzuknüppeln (und selbst das scheint ihr nicht zu gelingen). Schon sehr erschrecken, dass es zum einen aufgrund von Mißständen zu soetwas kommen kann und zum anderen die Staatsmacht nicht schafft (oder es nicht schaffen will?) die öffentliche Ordnung wieder herzustellen. Etwas ähnliches ist auch mal in Berlin Kreuzberg passiert, jedoch war da nur eine Nacht lang der Ausnahmezustand und die Bullerei hatte null Kontrolle, danach hatten sies im Griff. Wenn man die Aussagen der Jugendlichen so hört, dann könnte man meine, dass die Franzosen ziemliche Rassisten sind. Das ist für mich durchaus vorstellbar, da die ja einen ziemlich übertriebenen Nationalstolz haben.
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Antworten
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 10 Nov 2005, 18:57
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1. Schein 
Punkte: 10
seit: 09.11.2005
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Zitat(Dresdenwiki @ 10 Nov 2005, 17:49) Wer vandaliert, sollte eigentlich auf der Flucht erschossen werden. Sorry, aber ist so.   Und wenn wir schonmal dabei sind erschießen wir auch gleich den ganzen Rest- ein Grund findet sich bestimmt!  oder denke bitte nach, bevor du so einen schwachsinn von dir gibst!
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LIVE FAST! DIE YOUNG! STAY PSYCHO!!!
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Dresdenwiki |
 10 Nov 2005, 19:02
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Abgemeldet
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Das hat meine Mutti gesagt, und die ist schließlich Lehrerin am Gymnasium, und daher für Verwahrloste erziehungsberechtigt.
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 10 Nov 2005, 19:39
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Froschologe         
Punkte: 5016
seit: 01.10.2003
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Zitat(Dresdenwiki @ 10 Nov 2005, 18:02) Das hat meine Mutti gesagt, und die ist schließlich Lehrerin am Gymnasium, und daher für Verwahrloste erziehungsberechtigt.  deine mutter ist als lehrerin nicht für ihre schüler erziehungsberechtigt. sie ist nur für ihre eigenen kinder, also auch für dich, erziehungsberechtigt gewesen. das läßt diesen satz: Zitat und daher für Verwahrloste erziehungsberechtigt. in einem völlig neuen licht erscheinen. Zitat Personensorgeberechtigter ist, wem die Personensorge gem. § 1626 BGB zusteht. Dies sind in der Regel beide (leibliche) Eltern und die Adoptiveltern (§ 1754 BGB). Auch nach Scheidung bleiben die Eltern Personensorgeberechtigte, wenn nicht ein Elternteil Antrag auf Sorgeübertragung gestellt hat (§ 1671 BGB). Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge zu, wenn sie Sorgeerklärungen gem. § 1626a BGB abgegeben haben. Ohne solche gemeinsame Sorgeerklärungen hat die Mutter die elterliche Sorge (§ 1626a Abs. 2 BGB).
[...]
Erziehungsberechtigt ist der Personensorgeberechtigte. Er kann zwar nicht das Personensorgerecht, aber dessen Ausübung auf andere Personen übertragen und sie damit zu Erziehungsberechtigten machen. Dies ist aber nur möglich, wenn diese Person volljährig ist und der Personensorgeberechtigte mit ihr eine Vereinbarung getroffen hat, in der er ihr einzelne Aufgaben der Personensorge zur Ausübung übertragen hat (z.B. Stiefeltern oder Väter in eheähnlichen Gemeinschaften ohne Sorgeerklärung oder Pflegeeltern oder ErzieherInnen in Einrichtungen). Für die im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung nach § 27 oder einer Eingliederungshilfe nach § 35a tätigen Erzieher in Einrichtungen oder Pflegepersonen enthält § 1688 BGB eine Vertretungsregelung. Eine Tagespflegeperson nach § 23 gilt als durch schlüssiges Handeln ermächtigt, als Erziehungsberechtigter tätig zu sein. Babysitter, Hausaufgabenbetreuer, Jugendgruppenleiter sind nicht erziehungsberechtigt, da sie nicht auf eine gewisse Dauer und nur für einzelne Tätigkeiten Aufgaben der Personensorge wahrnehmen. Quellesiehe auch BGBDieser Beitrag wurde von wombat1st: 10 Nov 2005, 19:44 bearbeitet
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Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
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