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				   24 Nov 2003, 10:05
			  
			
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        		Straight Esh         		         
  
        		Punkte: 14030 
        		seit: 01.10.2003         		 
			
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			 Der Vermieter hat ein Recht die Wohnung einsehen zu dürfen. Allerdings nur mit Anmeldung, nicht spontan.
  Weiterhin gibt es für die Polizei nur ein legales Mittel, ohne Durchsuchungsbefehl in die Wohnung zu kommen. Und das nennt sich "Gefahr im Verzug". Dadurch wird ihr erlaubt, zur Verhinderung von Straftaten, in die Wohnung einzudringen. Allerdings ist der Begriff "Gefahr im Verzug" sehr schwammig, so dass man auch schon erlebt hat, dass man Graffitikünstlern mit dieser Begründung die Bude ausgeräumt hat. 
  Allerdings glaube ich nicht, dass eine Gesellschaft mit halblegalen Methoden wie die GEZ in den Genuss dieses "Gefahr im Verzug" kommen wird.
  Im weiteren ist die TVKarte oder Radiokarte im Rechner mittlerweile auch anmeldepflichtig.  
				
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