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 04 Feb 2005, 22:59
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Vordiplom     
Punkte: 551
seit: 22.02.2004
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hier nochma für alle, die unliebsamen besuch bekommen (oder bekommen haben, wie ich) QUOTE | Interessant die Bemerkung in der Süddeutsche Zeitung vom 27.01.2005 (bezogen auf "Hausbesuche" der GEZ und Fragen nach Radio und Fernseher in diesem Zusammenhang):
Wer sich weigert und lügt, kann dennoch nicht belangt werden. Schwarzsehen ist kein Fall fŸr die Polizei. Es sei denn, der GebŸhrenbeauftragte und sein Zielobjekt prügeln sich.
Artikel in der Süddeutschen http://www.studis-online.de/StudInfo/gez_soz.php |
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