Türkei muss die nächsten sechs Heimpunktspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf neutralem Boden austragen – Strafen gegen verschiedene EinzelpersonenDie FIFA-Disziplinarkommission hat am Montag, 6. Februar, und Dienstag, 7. Februar 2006, am Sitz der FIFA in Zürich die Vorfälle anlässlich des WM-Qualifikationsspiels Türkei - Schweiz vom 16. November 2005 in Istanbul behandelt.
Unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden, Salman Bin Ebrahim Al Khalifa (Bahrain), hat die Kommission folgende erstinstanzliche Urteile ausgesprochen:
Im Hauptverfahren gegen den türkischen Fussballverband:
- Der türkische Fussballverband muss die nächsten 6 Heimpunktspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf neutralem Boden, in einem der UEFA angeschlossenen Land und mindestens 500 km von der türkischen Grenze entfernt austragen. Der Verband muss zudem alle mit der Organisation dieser sechs Spiele verbundenen Kosten tragen.
- eine Geldstrafe von CHF 200 000 (+ Verfahrenskosten von CHF 20 000)
In den Einzelverfahren gegen:
a) Alpay Ozalan (Türkei, Spieler)
- eine Sperre für 6 Punktspiele seiner Nationalmannschaft. Die Sperre wird auf die nächsten Punktspiele der Nationalmannschaft übertragen.
- eine Geldstrafe von CHF 15 000 (+ Verfahrenskosten von CHF 1000)
b) Emre Belozoglu (Türkei, Spieler)
- eine Sperre für 6 Punktspiele seiner Nationalmannschaft. Die Sperre wird auf die nächsten Punktspiele der Nationalmannschaft übertragen.
- eine Geldstrafe von CHF 15 000 (+ Verfahrenskosten von CHF 1000)
c) Serkan Balci (Türkei, Spieler)
- eine Sperre für 2 Punktspiele seiner Nationalmannschaft. Die Sperre wird auf die nächsten Punktspiele der Nationalmannschaft übertragen.
- eine Geldstrafe von CHF 5 000 (+ Verfahrenskosten von CHF 500)
d) Mehmet Ozdilek (Türkei, Assistenztrainer)
- wird mit Datum der Urteilseröffnung für 12 Monate für alle fussballbezogenen Aktivitäten (administrative, sportliche oder sonstige Aktivitäten) innerhalb von Verbänden, Konföderationen und der FIFA gesperrt.
- eine Geldstrafe von CHF 15 000 (+ Verfahrenskosten von CHF 1000)
e) Benjamin Huggel (Schweiz, Spieler)
- eine Sperre für 6 Punktspiele seiner Nationalmannschaft. Die Sperre wird auf die nächsten Punktspiele der Nationalmannschaft übertragen.
- eine Geldstrafe von CHF 15 000 (+ Verfahrenskosten von CHF 500)
f) Stephan Meyer (Schweiz, Physiotherapeut)
- eine Sperre für 2 Punktspiele seiner Nationalmannschaft. Die Sperre wird auf die nächsten Punktspiele der Nationalmannschaft übertragen.
- eine Geldstrafe von CHF 6 500 (+ Verfahrenskosten von CHF 500)
Die Urteile werden den beteiligten Parteien zunächst im so genannten Dispositiv und innerhalb von 30 Tagen mit ausführlicher Begründung zugestellt.
Mit Ausnahme der Entscheide gegen Serkan Balci und Stephan Meyer sind gegen alle übrigen erstinstanzlichen Entscheide der Disziplinarkommission bei der Berufungskommission der FIFA Rekurse möglich, bevor im Einklang mit den FIFA-Statuten das internationale Sportschiedsgericht (CAS) in Lausanne als letzte Instanz angerufen werden kann.
Quelle: http://www.fifa.com/de/media/index/0,1369,114433,00.html