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Als Student ALG II ?
holooys
29 Jun 2005, 17:29
Als Student ALG II
gerüchte machen sich breit, dass man neuerdings als student ALGII beantragen kann.
deshalb mal meine frage in die runde ist da was dran, hat jemand erfahrung, und was muss man leisten um das zu bekommen.falls es eine urbane legende ist, klärt mich ebenfalls auf. bisher bin ich leider immer nur auf zwiespältige meinungen gestossen.
JoSchu
29 Jun 2005, 17:37
Ich weiß, dass man als Studienabbrecher ALG II-berechtigt ist. Kann mir nicht vorstellen, dass das bei Studenten so ist, die haben ja in dem Sinne eine Beschäftigung und sind theoretisch durch das BAFÖG sozial abgesichert.
gfx-shaman
29 Jun 2005, 17:42
aber nur theoretisch! bekommst du kein bafög und auch keinen unterhalt, kannst du natuerlich probieren, alg2 zu beantragen. wichtig hierbei (um wenigstens in den genuss des wohngeldes zu gelangen) hauptwohnsitz sollte der ort sein in dem du alg2 beantragst (warscheinlich dann dresden)
stefan123
29 Jun 2005, 19:08
also soweit ich weiss muss man "arbeitssuchend" gemeldet sein um alg2 zu erhalten.
man muss als bereit sein eine vollzeitbeschäftigung anzunehmen falls das amt eine anbietet (selten der fall)
die regierung nennt das "fördern und fordern", also die fordern von dir jeden angebotenen job anzunehmen
als student bist du dazu nicht in der lage, klar, also auch nicht alg2 berechtigt.
eine andere und evtl kompetentere antwort bekommst sicher beim amt selber, ein anruf erspart dir auch die lange wartezeit vor ort.
YaYstefan
30 Jun 2005, 11:19
einige studenten leben sowieso schlechter als mancher soziempfänger.... man sollte da mal was einführen das man nicht so wenig hat ...
wenn man nebenbei nen 400? job hat und ufällig schon über 27 is dann lacht man nicht mehr so wenn dann die miete mit allem gut 250? allein schon sind ...
Cappricorn
02 Jan 2006, 14:29
hmmmm.....ich dachte ALG II zählt auch als sozialhilfe, die es ja seit der reform im klassischem sinne nicht mehr gibt. Wenn du also keinen unterhalt, kein oder viel zuwenig bafög bekommst, müsste dir demnach ALG II (als ersatz für die frühere sozialhilfe) zustehen.
Als ich noch das abi gemacht habe (und auch bis studiumsanfang) hab ich ALG II bekommen, mehr als ich jezt bafög bekomme.
Magnolia
03 Jan 2006, 21:25
Beim ALGII stellt sich das Arbeitsamt Dresden Studenten gegenüber gern mal quer, behauptet, für sie nicht zuständig zu sein, was aber NICHT stimmt. Also, wer auch immer es versucht, ni abwimmeln lassen!
wombat1st
03 Jan 2006, 21:31
welche grundvorraussetzungen muß ich als student für alg2 denn noch erfüllen? verwirkter bafög anspruch fällt mir selbst ein und ich muß wahrscheinlich älter als 25 sein. stimmt das soweit und welche zusätzlichen anforderungen werden denn noch gestellt?
pueppi
03 Jan 2006, 21:36
als ich alg2 beantragt habe, brauchte ich noch n ablehnungsbescheid für das "normale" arbeitslosengeld...
die anträge gibts im internet und man muss einen termin beantragen, der wird einem dann zugeschickt. die bearbeiten das so in zwei wochen.
den ablehnungsbescheid fürs alg bekommt man sofort, wenn man den antrag abgibt.
Dresdenwiki
03 Jan 2006, 22:51
Seit wann wird Alkohol II mit G geschrieben ?
cleanerjp
03 Jan 2006, 23:05
Zitat(Dresdenwiki @ 03 Jan 2006, 21:51)
Seit wann wird Alkohol II mit G geschrieben ?

http://mitglied.lycos.de/pansencamper/dresdenjoker.wav
Mrs. Spookiness
04 Jan 2006, 22:26
als studnt ist man definitiv nicht ALGII berechtigt. du müsstest dem arbeitsmarkt 100&ig zur verfügung stehen. man bekommt ja bafög und wenn nicht, dann müssen die eltern zahlen aber ALGII gibts nicht. weiß ich aus eigener erfahrung.
yocheckit
04 Jan 2006, 22:55
das glaub ich nicht, denn wenn die eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind, wer bezahlt dann? früher hätte das müssen das sozialamt abdecken, aber da gab es quasi eine rechtliche lücke, ich denke die ist mit harz IV geschlossen worden..
Mrs. Spookiness
04 Jan 2006, 23:50
gut, wenn man über 27 ist bin ich mir nicht so sicher..
aber solange es die erstausbildung ist, müssen die eltern zahlen..ansonsten muss man halt nen studentenkredit aufnehmen
yocheckit
05 Jan 2006, 03:13
als erstausbildung zählt das abitur, wir reden hier vom studium, einer zweitausbildung, d.h. es sollten mindestens 99,9% der leute die das hier interessiert abitur haben und alle anderen müssen definitiv bereits eine erstausbildung haben..
gfx-shaman
05 Jan 2006, 07:10
oehm noe....abitur zaehlt nicht als erstausbildung in diesem sinne
Glubschoge
05 Jan 2006, 09:47
Also ein ehemaliges Klassenmitglied von mir hat trotzdem er in die Schule ging Alg II bezogen. Also denke ich auch das Studenten Alg II beziehen können.
Man muss halt nur eine eigene Bedarfsgemeinschaft darstellen (also keine gemeinsamer Kühlschrank usw.). So wurde mir das damals erklärt als ich das beantragen wollte.
Das mit der Ablehnung von Alg I kann ich aber bestätigen.
Ich würde es dann auf jeden Fall versuchen, mehr als noe sagen können die ja auch nicht!!!
yocheckit
05 Jan 2006, 11:17
Zitat(gfx-shaman @ 05 Jan 2006, 06:10)
oehm noe....abitur zaehlt nicht als erstausbildung in diesem sinne


war mir zumindest sicher, dass das diese arbeitsamttussi damals zu mir gesagt hat.. aber nach etwas suchen im netz hab ich gefunden, dass ich das vielleicht auch mit dem ersten und zweiten bildungsweg durcheinandergebracht habe. das abitur scheint jedenfalls keine schulische erstausbildung zu sein. sorry für den irrtum.
hab aber was anderes interessantes dazu gefunden: die eltern sind z.b. nicht unbedingt unterhaltspflichtig, wenn man vor dem studium eine berufsausbildung angefangen hat, den studiengang gewechselt oder einfach nach dem abi eine weile rumgegammelt hat. der zielstrebige bildungswille muss nämlich klar zu erkennen sein. woher man dann in so einem fall das nötige geld bekommt ist sehr fraglich..
Cappricorn
05 Jan 2006, 13:33
Joah, als ich abitur gemacht hab, hab ich auch meine eigene bedarfsgemeinschaft gebildet. Meine großeltern und meiner mutter gehört ein Haus, in dem noch eine etage frei war. wir haben die sozusagen provisorisch hergerichttet, damit ich dort leben kann. Dann hab ich das als meine wohnung angegeben, für die ich auch miete gezahlt habe und schwups hab ich ALG II bekommen, mehr als ich jetzt bafög bekomm.
der-prophetII
05 Jan 2006, 13:50
Wenn ich mir überlege, was meine arme Mutter an Steuern zahlen musste und muss, damit irgendwelche spätpubertierenden Abiturienten noch schnell Arbeitslosengeld abscheffeln konnten und können, obwohl es alles andere als nötig ist.
Ja ja, dann auf der anderen Seite aufregen, dass der Iraker da drüben, der "nur" ein politisch Verfolgter war und nichts weiter als um sein Leben zu fürchten hatte, das Geld vom Staat in den Arsch geschoben bekommt.
*ZensierteBeleidigung*
Pusteblumenkohl
05 Jan 2006, 14:12
Ja, es ist schrecklich dass wir den Staat ausnutzen. Wir bitterbösen Übeltäter und Sozialschmarotzer. Wir sind die parasitären Erben von Florida-Rolf und Karibik-Klaus.

Meine Güte sind wir böse. Die armen Bedürftigen ausbluten zu lassen um uns selbst zu bereichern, um den Kaviar und das Weinabo zu finanzieren. Denn allen Abiturienten geht es super. So richtig. Wir verbrennen 300€ Handys im Lagerfeuer und lassen uns den Unterboden unserer Nobelkarossen vergolden. Als arm gilt bei uns schon, wer Stangenware von Gucci tragen muss. Und dann bilden wir uns auch noch ein, Geld vom Staat zu fordern. Wie schlimmböse und gemein das doch von uns ist. Haben wir eigentlich schonmal vom eigenen Geld gelebt ? Sollten wir uns nicht mal endlich bewerben ? Es gibt genügend Arbeitsplätze.
Auch für Studenten. Das Studium ist ja nur ein Vorwand für unsere dekadenten Orgien.
Hast recht prophet. Ich schäm mich jetzt.
(Mal so als Frage nebenbei : Du studierst doch Philosophie oder ? )
JoSchu
05 Jan 2006, 15:00
Zitat(der-prophetII @ 05 Jan 2006, 12:50)
Wenn ich mir überlege, was meine arme Mutter an Steuern zahlen musste und muss, damit irgendwelche spätpubertierenden Abiturienten noch schnell Arbeitslosengeld abscheffeln konnten und können, obwohl es alles andere als nötig ist.
Ja ja, dann auf der anderen Seite aufregen, dass der Iraker da drüben, der "nur" ein politisch Verfolgter war und nichts weiter als um sein Leben zu fürchten hatte, das Geld vom Staat in den Arsch geschoben bekommt.
*ZensierteBeleidigung*

Tatsache ist, dass der Bürger die ihm aus der Steuerzahlung zustehenden Leistungen nur erhält, wenn er wirklich jede kleine Lücke ausnutzt. Der Staat fordert also quasi zur Erschleichung von Leistungen auf.
Aber das gehört alles nicht zum Thema, insofern sei mir nur noch ein Buchtipp gestattet: Reinhard K. Sprenger "Der dressierte Bürger". Ist zwar etwas polemisch geschrieben, aber er bringt gute Ansätze vor (geht so in Richtung der Kirchhoff-Reform, die ja jetzt leider doch nicht kommt).
Quickley
07 Oct 2006, 19:39
Moin,
weiß zufällig jemand, ob man beim Beantragen von ALG II alle Studienbescheinigungen, von allen angefangenen bzw. abgebrochenen Studienrichtungen benötigt? Oder reicht denen das auch pauschal, wenn man sagt, dass man nie versicherungspflichtet in einem Betrieb eingestellt war?
Gruß
Quickley
yocheckit
07 Oct 2006, 19:44
lad dir mal auf der seite des arbeitsamts den antrag runter, dort müsste das alles drin stehen. nehme aber an, dass du alle belege dafür brauchst, wenn du da noch nie vorstellig geworden bist.
Quickley
07 Oct 2006, 20:03
also im Antrag steht meines erachtens nichts darüber...ich musste nur meinen Werdegang auf einem anderen Blatt ausfüllen mit dem ich mir einen Termin zur Antragsprüfung geholt habe...Die Bearbeiterin hatte da auch nichts weiter zu gesagt und mir einen Termin gegeben. Naja ich kann ja mal zum Immamt und mir sicherheitshalber alle Bescheinigungen kopieren lassen, weil ich leider schon alle Immaschine aufgebraucht habe
Ich würde dabei auch gern mal zum Studentenkredit umschwenken und habe eine Frage. Ist der Studentenkredit nicht auf 300 max. im Monat begrenzt und wie ist das dann, ich sagemal ich zahle 200 eueo Miete und dann von 100 Euro im Monat leben, geht doch gar net oder was denkt ihr so dazu?
Mfg Lars
phanatos
08 Oct 2006, 21:26
Lass dich einfach von deiner Bank beraten.
Also, es is richtig, dass es zum 01.Januar 07 eine Änderung gab, allerdings betrifft diese nur diejenigen Studierenden, welche im Haushalt ihrer Eltern wohnen (somit also nicht im eigenen), diese können einen KdU-Zuschuss erhalten, sofern sie bisher vom Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II betroffen waren und nicht nach § 7 Abs. 6 SGB II einen Anspruch haben. (Bedarfssatz nach § 13 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BAföG). Natürlich auch nur, wenn die BG hilfebedürftig ist und die Miete angemessen und das ganze Brimborium, wie gehabt halt.
So sieht das aus und nich anners.
Zitat(Glubschoge @ 05 Jan 2006, 08:47)
Also ein ehemaliges Klassenmitglied von mir hat trotzdem er in die Schule ging Alg II bezogen. Also denke ich auch das Studenten Alg II beziehen können.
Man muss halt nur eine eigene Bedarfsgemeinschaft darstellen (also keine gemeinsamer Kühlschrank usw.). So wurde mir das damals erklärt als ich das beantragen wollte.
Schule is was anneres, das funktioniert außerdem auch wenn er in der Bedarfsgemeinschaft (BG) der Eltern is, die Regelleistung ist eben nur entsprechend geringer. Einfach ne eigene BG gründen geht sowieso nich mehr einfach so wenn man unter 25 is, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe vor, warum man da unbedingt ausziehen muss, ob der Grund anerkannt wird entscheidet aber der SB (müssen dann schon gravierende familiäre Probleme oder Notwendigkeit für Arbeitsaufnahme sein). Als Frau kann man dann auch noch ein Kind gebären, dann bildet man automatisch mit dem Baby eine eigene BG und zwar auch dann, wenn man noch bei den Eltern wohnt. Mit der Anzahl der im Haushalt befindlichen Kühlschränke steht das jedoch in keinem Zusammenhang, das kannste mir ma glauben

aber orignieller Erklärungsansatz
Zitat(Glubschoge @ 05 Jan 2006, 08:47)
Ich würde es dann auf jeden Fall versuchen, mehr als noe sagen können die ja auch nicht!!!

werden sie wahrscheinlich aber tun;)