QUOTE |
Der kanadische Internet-Provider Cogeco scheint Warnungen an seine Kunden zu versenden, wenn diese Filesharing-Programme nutzen. Dabei scheint der BitTorrent-Tracker der schwedischen Webseite suprnova.org beobachtet zu werden, um an Nutzerdaten zu gelangen.
In einem Forenbeitrag bei dslreports.com berichtet ein BitTorrent-Nutzer über ein Schreiben seines kanadischen Providers. Dieser bezieht sich auf das amerikanische Urheberecht (DMCA), um vor dem Zugriff auf die schwedische Webseite suprnova.org zu mahnen. Offenbar handelt es sich um eine weitergeleitete eMail der Filmindustrie (MPAA).
Was sind BitTorrent-Tracker?
Das Filesharing-Programm BitTorrent nutzt sogenannte Tracker. Das ist das Serverprogramm, das die Informationen zu einer oder mehreren Dateien verwaltet. Der herunterladende BitTorrent-Client erfährt vom Tracker, welcher User des Netzwerkes sonst noch die Datei herunterlädt und verteilt.
Sobald ein Client einen Teil der angefragten Datei erhalten und die Prüfsumme verifiziert hat, meldet er dies dem Tracker. Da der Tracker nun weiß, dass es einen weiteren User mit einem Teil der Datei gibt, kann er Anfragen an diesen User weiterleiten.
Einen Datenfluss zwischen BitTorrent-Tracker und -Client zu überwachen ist nicht schwer. Genau das scheint die MPAA gemacht zu haben.
Beispiel eDonkey: So könnte man auch an Nutzer-Daten kommen
Das sich Anti-Piraterie-Organisationen in Tauschbörsen einklinken, um an Userdaten zu gelangen ist nicht neu. Wahrscheinlich machen dies einige Organisationen schon länger. Will die Filmindustrie beispielsweise herausfinden, wer den Film Spiderman 2 anbietet und herunterladen will, dann muss sie nur die gleiche Datei über einen eDonkey-Client herunterladen.
Während der Download Stück für Stück volleendet wird, werden die bereits vorhanden Datei-Fragmente wieder angeboten. Greift nun ein fremder eDonkey-Nutzer auf diese Teile zu, dann muss nur noch die IP-Adresse des Nutzers herausgefunden werden. So könnte die Filmindustrie ganz schnell an Daten der eDonkey-Nutzer herankommen.
Was dann folgt ist Routine. Ein Schreiben an den Internet Service Provider des eDonkey-Nutzers über die Staatsanwaltschaft. Und schon liegen die Informationen für eine Klage vor. Folgt eine Hausdurchsuchung und der Film ist tatsächlich noch auf der Festplatte, dann dürfte es der eDonkey-Nutzer schwer haben vor Gericht.
Rechteinhaber vs. Provider
Es geht um Geld, auch bei den Internet Service Providern. Filesharing ist, auch wenn kein ISP der Welt das so sagen würde, eine Daseins-Berechtigung für DSL. Hier wird Bandweite gebraucht, Up- und Downstream, möglichst viel Traffic, möglichst günstig. Die eigene Kundschaft zu vergraulen ist sicher nicht im Interesse der Provider. Deswegen wird weggeschaut, höchstens mal angemahnt und nur ganz selten wird Kunden gekündigt.
Quelle: http://www.divxcommunity.net/v5/t-27702.html
|
speziell den letzten Absatz find ich irgendwie interessant

da gehts zwar hauptsächlich um die usa und kanada, aber mich würde mal interessieren, ob es in Deutschland ähnlich einfach ist an die Nutzerdaten zu kommen, oder ob der Datenschutz das beispielsweise einschränkt..
Der Datenschutz verbietet eine Weitergabe der Daten an "Vereine" wie Paramount, jedoch wenden diese sich dann an die Provider. Diese wenden sich Ihrerseits dann an Ihre Kunden. Daten rausgeben, z.B. an Paramount, dürfen sie wegen dem Datenschutz nicht, bei Flatrates werden die Verbindungsdaten ja nichtmal mehr zur Abrechnung gebraucht, weswegen da schon mehrfach das Logging selbst von Datenschützern bemängelt wurde...es also erst recht nicht zu irgendeinem Urteil kommen wird - nicht bei der derzeitigen Rechtslage zumindest.
Jaja. Die Contentindustrie könnte natürlich auch den normalen Weg gehen. Z.B. Strafanzeige stellen, woraufhin das Strafgericht die Verfolgung und Überwachung übernehmen muss. Und dann geht das ganze ganz legal vor Gericht und der deutsche Filesharer wird verklagt.
Probleme könnte die Contentindustrie in Deutschland in der Richtung bekommen, dass das Abhören von Datenverkehr strafbar ist.
yocheckit
01 Sep 2004, 21:33
ich meine ich kann die leute von beispielsweise paramount ja verstehen, allerdings muss ich auch sagen, bin ich nicht damit einverstanden damit, dass allein die tatsache ausreichend sein soll, einen teil eines filmes auf seiner festplatte zu haben, um jemanden am ende noch eine hausdurchsuchung aufdrücken zu können..
Die Tatsache reicht auch nicht aus. Du musst es schon weiterverbreitet haben, damit man in Deutschland wenigstens etwas Zugriff erlangen kann. Diese Vergehen war aber auch schon im alten Urheberrecht genauso strafbar.
yocheckit
02 Sep 2004, 03:05
das weiß ich, aber du verbreitest es ja als nutzer solcher tauschbörsen automatisch weiter, musst aber niemals einen kompletten film bessesen haben. das ist das, was ich an der "verfolgung der straftaten" scheiße finde!
Haha. D.h. also ich besorge mir 20 Leute, die jeweils 1/20tel von dem neusten Buch von Günther Grass verticken, so dass niemand das ganze Buch je bessesen hat, aber der geschickte Käufer sich bei Amazon nur alle 20 Titel anklickt und das ganze Buch bekommt. Mit Zusatzhilfe von Amazon, dass bei Kauf aller 20 Titel das ganze noch geleimt und gebunden wird.
Schöne Vorstellung. Kann aber nicht funktionieren. Geschützte Werke bleiben auch in Ausschnitten geschützte Werke, ausser man verwendet sie zum Zitieren mit Quellenangabe.
yocheckit
02 Sep 2004, 13:09
der unterschied ist aber, dass man eben nicht verhindern kann diese dateibrocken weiter zu geben und dadurch automatisch und nicht gewollt zum "verticker" wird. somit würde man sich durch bloßes verklicken, oder über würmer auf dem eigenen rechner, bereits strafbar machen und die einladung für eine hausdurchsuchung verschicken..
Wie in den meisten Fällen gilt auch hier: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Des weiteren wäre noch nachzuweisen, dass man wirklich nichts davon gewusst hat, dass die Programme das ganze auch wieder Uploaden. Und das wird schon kritisch, da ja überall Fenster eingebaut sind, wieviel man upgeloaded hat und so.
Und ich wäre dafür, dass man sich durch Würmer der Hausdurchsuchung strafbar machen kann. Dann würde das endlich mal aufhören. Der ganze Scheiss mit Würmern und Viren und die Leute würden mal drauf achten, was sie auf ihrem Computer installieren.
In der Tat ist es aber ein schlechte Filesharingsoftware mit Würmen zu vergleichen, denn das eine macht man sehr bewusst, das andere macht nur dein Betriebssystem sehr bewusst.
yocheckit
02 Sep 2004, 15:15
ich erklär's jetzt mal anders, an einem beispiel: mit kazaa kann man mittlerweile auch eine ganze menge musiktitel legal herunterladen ohne dafür zu zahlen. jetzt hat man eben diese software auf dem rechner die das automatische uploaden auch wissentlich unterstützt, man aber nichts dagegen tun kann ohne das programm quasi funktionsunfähig zu machen. angenommen jetzt "verklickt" man sich mal oder illegale downloads werden als legale getarnt - wie will man nachweisen, dass man nicht illegal handeln wollte?
mir ist schon klar was du meinst, nur finde ich, dass hier die grenzen zwischen legal und illegal sehr stark verschwimmen und man deshalb nicht nur den user dafür verantwortlich machen kann und dann auch gleich noch mit solch drakonischen strafen daher kommt.
Um auf dein Beispiel einzugehen:
Klar werden vor allem Kazaa und Bittorrent dazu genutzt auch legale Inhalte zu vertreiben. Wenn man sich nun mal verklickt, oder etwas herunterlädt, dass einen legalen Titel hat, aber einen illegalen Inhalt denk ich ist das nicht so das Problem.
Denn erstens sind die bei der Musikindustrie und der Strafverfolgung auch nur Menschen. D.h. sie saugen nicht bei jedem ihre Daten und vor allem saugen sie nur für sie interessante Daten. Also werden sie bei dir auch nur z.B. Filme saugen, die von ihnen produziert wurden. Die Wahrscheinlichkeit, dass ihnen also ein illegaler Inhalt mit legalem Titel auffällt ist relativ gering. Die Wahrscheinlichkeit, dass diesen viele weiterverbreiten auch.
Weiterhin wird wegen einem heruntergeladenen Film noch lange kein Verfahren angestrengt. Das tritt erst in Kraft, wenn man jemanden findet, der das ganze in Massen macht. Denn ansonsten müsste sich die Contentindustrie die Anklage gefallen lassen, warum einige User wegen einem Stück verklagt werden, und andere nicht. Also verklagt man alle, die z.B. mehr als 200 Werke pro Monat (frei erfunden, aber denkbar) anbieten. Damit erreicht man eine genügend kleine Zahl, die verklagbar ist, aber doch eine gehörig große Zahl um den Abschreckungseffekt zu maximieren. Da darf man dann auch annehmen, dass der Vorsatz vorhanden ist.
def_marty
15 Sep 2004, 15:12
Unsere Ministerin Frau Zypries meinte dazu, dass es auch weiterhin keine Anzeigen gegen einfach Tauschbörsennutzer geben SOLLTE.
Dafür blockiert sie das Urhebergesetz II, das von der Phonoindustrie angestrebt wird.
Außerdem weigern sich Provider Daten über Tauschbörsennutzer an die Phonoindustrie weiterzugeben. Es ist der Phonoindustrie demnach nicht möglich SELBST eine Anzeige gegen Tauschbörsennutzer vorzunehmen. Um dies doch zu erreichen MUSS die Phonoindustrie die Staatsanwaltschaft einschalten, was allerdings weitaus aufwändiger wäre, als selbst klagen zu können.
Schlussfolgernd, ist es kaum möglich, dass man von Seiten der Phonoindustrie verklagt wird wohl aber über die Staatsanwaltschaft, wobei die sich nicht um soganannte "kleine Fische" kümmert sondern eher um organisierte "Kriminalität".
mfg def_marty
nja tauschbörsen nutze ich jetzt schon lange nicht mehr, ist einfach viel gefährlicher, denke ich, als andere möglichkeiten zur musikbeschaffung und da ich mir eh platten kaufe und ab und an auch mal ne mp3 ziehe, verfalle ich in keinen gewissenskonflikt
sony haut jetzt keinen kopierschutz mehr auf deren audio-cds drauf ... richtig so.
QUOTE (bnz @ 19 Oct 2004, 18:31) |
sony haut jetzt keinen kopierschutz mehr auf deren audio-cds drauf ... richtig so. |
klingt ja richtig vernünftig... wo hasten die info her?