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Verzögerung der Exmatrikulation
doerit
02 Jul 2009, 11:29
Hallo,
ich bin zzt. Maschinenbaustudent, aber ich möchte das Studium abbrechen.
Jedoch möchte ich mit der Exmatrikulation noch warten bis nach dem SoSe 10, evtl. auch die Exmatrikulation der Uni in Kauf nehmen.
Zum kommenden WiSe und dem darauffolgenden SoSe melde ich mich zurück, aber ich würde weder in Dresden bleiben, noch am Studium aktiv teilnehmen.
Der Hauptgrund dafür ist, dass ich bis zum Oktober 2010 an mehreren Auslandsprojekten teilnehmen möchte und dafür eingeschriebener Student sein muss. Ich beziehe kein Bafög. Ich werde keinesfalls das Maschinenbaustudium oder ein sehr ähnliches fortsetzen/neu beginnen.
Meine Fragen:
Welche Nachteile kann es haben nicht sofort die Exmatrikulation zu schreiben, sondern damit zu warten bis ggf. die Universität diese ausstellt?
Welche Konsequenzen bestehen allgemein wenn ich Studienabbrecher bin, der bereits vier Semester auf dem Konto hat?
Danke und lg
doerit
doerit
02 Jul 2009, 12:06
Zitat(Mr_T @ 02 Jul 2009, 12:48)
Nicht dein Ernst, oder?

Doch, hast du was zum Thema beizutragen?
Vorteile: du hilfst deinen anderen Kommilitonen, da du der Uni Geld bringst, aber dieses für _deine_ Lehre nicht benötigt wird

Nachteile: du darfst eventuell kein Studium mehr in Sachsen beginnen; eventuell wird dein Studium (trotz Abbruch) als Erststudium gewertet und du kannst dich nur noch zu Zweitstudiumskonditionen einschreiben.
Hierzu empfiehlt sich der Genuss der Hochschulrahmenverordnungen der einzelnen Bundesländer.
Zuallererst solltest du dich fuer die 2 Semester beurlauben lassen. Einfach deshalb, weil ich finde, dass du dir sonst Leistungen erschleichst (Kindergeld, BaFoeG), die dir nicht zustehen.
Ich entnehmen deinem Post, dass du gerade im 2. Semester bist. Du wirst also bis zum 4. Semester, wenn du dich ordnungsgemaess zurueckmeldest, so oder so nicht exmatrikuliert. Du musst allerdings bedenken, dass du, solltest du irgendwann Ambitionen haben, doch noch mal studieren zu wollen, dies in Sachsen nach geltendem Hochschulrecht nur dann tun kannst, wenn du in deinem jetztigem Studiengang eine Leistung nach PO erbracht hast.
(sinngemaess steht im Gesetzt: Die Immatrikulation muss versagt werden, wenn der Bewerber in einem oder mehreren Studiengaengen 4 Semester studiert hat ohne eine Leistung nach Pruefungsordnung zu erbringen).
Ansonsten steht natuerlich ein abgebrochenes Studium in deinem Lebenslauf, warum du erst nach 4 Semestern gemerkt hast, das es dir nicht liegt, kannst du natuerlich mit "Ich hab nach 2 Semestern angefangen mich an $Blubb zu beteiligen, der Status Studenten war dafuer essentiell." erklaeren. Ob das ein Personalchef als einleuchtend ansieht is eine ganz andere Frage.
Im uebrigen exmatrikuliert die Uni von sich aus immer nur zum Ende eines Semesters, dass meist mit einem Semester verzug, es sei denn du bezahlst den Semesterbeitrag nicht.
Dies tut sie allerdings auch nur mit Grund, z.B. Pruefungsanspruch verloren etc..
@Chris: Ein Zweitstudium beginnt man nur dann, so dachte ich bisher, wenn man ein anderes Studium bereits (edit) erfolgreich abgeschlossen hat.
doerit
02 Jul 2009, 12:34
Danke für eure Antworten,
@aeon:
Die Idee mit den Urlaubssemester hatte ich auch schon, ich werde versuchen eine Beurlaubung zu bekommen.
Ich bin im 2. Semester und es geht mir momentan vor allem alle Optionen kennen zu lernen, bei denen ich noch Student bleibe bis zum Oktober 2010, eben wegen der Auslandsaufenthalte.
Mit dem abgebrochenen Studium im Lebenslauf muss ich leben, aber die Auslandsaufenthalte werde ich aber nachweisen können.
Die Bestimmungen gelten also nur in Sachsen, bei einem Studium in anderen Bundesländern gäbe es keine Beschränkung?
Zitat(doerit @ 02 Jul 2009, 12:34)
Die Bestimmungen gelten also nur in Sachsen, bei einem Studium in anderen Bundesländern gäbe es keine Beschränkung?
Das hab ich nicht geschrieben.
Das da zu den anderen 15 Bundeslaendern und ihren Immatrikulationsordnungen nichts steht heist demnach, dass ich mich damit nicht auskenne.
doerit
02 Jul 2009, 12:38
Zitat(aeon @ 02 Jul 2009, 13:37)
Das hab ich nicht geschrieben.
Das da zu den anderen 15 Bundeslaendern und ihren Immatrikulationsordnungen nichts steht heist demnach, dass ich mich damit nicht auskenne.

Ok, danke nochmal
Ich werde mich darüber noch informieren.
Sigurd
02 Jul 2009, 15:07
Gegebenenfalls sei dir auch die Studienberatung der TU ans Herz gelegt, den Damen dort kannst du dich auch voll anvertrauen und die stehen einem auch immer mit Rat und Tat zur Seite
bunglefever
02 Jul 2009, 15:28
Als Zweitstudium wird es ab dem Zeitpunkt gewertet, wenn du bei einem entsprechenden Erststudium in Sachsen eine Zwischenprüfung abgelegt hast.