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Kleine Nebentätigkeit
Tobsen
07 Jul 2005, 00:07
Moin Moin,
ich muss in Kürze für ne kleine Tätigkeit bei einer Firma ne Rechnung über meinen Aufwand schreiben.
Das ganze läuft quasi als Freier Mitarbeiter, dabei handelt es sich um 2 Monate je ca 400€.
Wie rechne ich sowas eigentlich steuerlich ab?
Ich habe keinen Bock im Nachhinein wegen so wenig Kohle noch Stress zu bekommen...
Kennt sich da jemand aus?
Es sind doch unter euch sicher einige die schonmal z.b. ne Webpräsenz für ne Firma gegen Geld erstellt haben - habt ihr das dann immer "unter der Hand" abgerechnet?
Gruss Tobi
also ich glaub du musst dir nur ne lohnsteuerkarte (klasse weeß ich jetz ne genau, kriegste aber auf dem einwohneramt, un die könn dir dass auch sagen) besorgen un die dann bei der steuererklärung beifügen.
/edit: die karte musste dann natürlich noch dem arbeitgeber abgeben, damit der seinen rotz draufeinträgt...
und steuerlich passiert dir gar nix, solange das dein einziger nebenjob is. wenns ein zweiter 400E job wär, dann musste lohnsteuer abführen.
kriegste bafög? weiß nämlich ne ob un wie da die zuverdienstgrenze zählt...
angaben aber ohne gewehr.
Tobsen
07 Jul 2005, 00:19
Bafög bekomme ich keins.
Zudem läuft das Ganze nicht über Lohnsteuerkarte - da wie gesagt "Freier Mitarbeiter".
Über das Semester verdiene ich noch etwas an der Uni als Tutor - diese Tätigkeit wird über die Lohnsteuerkarte abgerechnet...
Das was ich jetzt gemacht habe, wollte ich in den Ferien abrechnen - dummerweise kenn ich mich net wirklich aus wie...
Gibts an der TU ne Abteilung die sich mit sowas auskennt?
Der StuRa vielleicht?
damit kennsch mich dann leider net aus, sorry.
Freier Mitarbeiter oder "Schwarzer Mitarbeiter"

ohne jetz jemanden diskriminieren zu wollen...
also ich dachte immer, dass man immer ne Karte abgeben muss, da es sonst schwarzarbeit wär. ruf doch am besten mal im finanzamt an die können dir über sowas auch auskunft geben.
http://www.foerderland.de/309.0.htmlOb das allerdings koscher ist, so ohne Lohnsteuerkarte. Das scheint mir doch ein bisschen schwarz und unter der Hand zu sein ... "freier Mitarbeiter"
Tobsen
07 Jul 2005, 00:34
Das sollte schon hinhauen:
http://www.gelegenheitsjobs.de/public/bewe...eiberuflich.phpAllerdings muss ich mir noch vom Finanzamt ne Steuernummer und nee Ust.Freistellung holen...
@Chris
Minijob <> Freiberufler
Beim Minijob muss der Arbeitgeber Sozialabgaben leisten. Freiberufler sind nicht sozialversicherungspflichtig.
Naja ich muss da auf jeden Fall mal irgendwo in nem Amt nachfragen...
http://www.gi-ev.de/kaleidoskop/selbstaend...dige-index.htmlDer Link könnte helfen, dass du die Arbeit auch als freiberuflich anerkannt bekommst. Bin mir aber nicht ganz sicher, ob du dann noch über die Lohnsteuerkarte arbeiten darfst.
Du könntest das ganze eventuell auch als Praktikum bei der Firma abrechnen. Bedeutet nämlich für beide keinerlei Steuern, du hast zwar zuerst Abzüge, die holst du dir aber über die Steuererklärung wieder zurück.
Tobsen
07 Jul 2005, 01:21
Was ich evtl. vergessen habe zu erwähnen: Es handelt sich um eine einmalige Sache.
Ausm Gespräch mit nem Kumpel habe ich mitbekommen, dass ich hierbei keinerlei Steuernummer beantragen muss, sondern einfach ne Rechnung schreibe und dann das ganze zusammen mit meiner Steuererklärung abrechne...
Danke erstmal für Links ...
yocheckit
07 Jul 2005, 03:04
ich weiß nicht, ob man dafür eine abgeschlossene berufsausbildung braucht, aber im prinzip darfst du als student eine bestimmte anzahl von stunden pro woche arbeiten und dies deinem arbeitgeber in rechnung stellen. in diesem fall gilt das glaube ich als geringfügige beschäftigung oder so und du musst das nicht über lohnsteuerkarte laufen lassen. ich hab das auch schon gemacht, nur leider nie das geld von dieser firma bekommen, aber das ist eine andere geschichte.
als tipp noch: auf die rechnung sollte dein name, die erbrachten leistungen, die stundenzahl, der vereinbarte stundensatz, deine kontoverbindungsdaten und ganz wichtig - eine zahlungsfrist!
onkelroman
07 Jul 2005, 11:04
gehe ich richtig in der annahme, dass du kein angemeldetes gewerbe hast?
wenn doch, kannst du ganz einfach ne rechnung schreiben..
stroeh
07 Jul 2005, 11:12
steuernummer von finanzamt, somit onkelroman:"angemeldetes gewerbe"
rechnung stellen
geld kriegen
lohnsteuererklärung
so lief das bei mir ab, aber das waren mehr als 400
bei dir isses vllt noch minijob
onkelroman
07 Jul 2005, 11:16
@yocheckit: ausserdem muss auch noch deine steuernummer sowie eine kunden- und eine rechnungsnummer drauf
yocheckit
07 Jul 2005, 14:27
als student muss man das nicht unbedingt. man braucht also auch keine steuernummer. ich weiß halt nur nicht mehr wie dieses beschäftigungsverhältnis genau hieß.
onkelroman
07 Jul 2005, 16:11
ich mein ja auch, wenn du ein gewerbe hast. dann haste auch ne steuernr, und deine rechnungen müssen ne kunden-nr und ne rechnungsnr enthalten.
wie das als student ohne gewerbe ist, weiss ich nicht.
Ich glaube mit selbst Rechnungen ohne Steuernummer schreiben ist nichts.
Als Student darf man wohl 2 Monate (in den Semesterferien ^^) soviel arbeiten und Geldverdienen wie man will und/oder noch so nen 400 Euro Minijob besitzen.
Hab im letzten Jahr eben dies so gemacht (wobei der 400 Euro Minijob nur mit 200 Euro bezahlt war und auch nur in 2 Monaten), aber hat mir die Steuer alles zurückerstattet.
Nachteil bei der Sache ist aber, dass man gewisse Steuern vorauszahlen muss, und erst im nächsten Jahr nach Lohnsteuererklärung wiederbekommt.
yocheckit
07 Jul 2005, 16:36
hab mir mal schnell die arbeit gemacht um keinen raum für spekulation zu lassen..
>>hier<< bei www.monster.de findet man alles was man dazu wissen muss.
demnach sind für sogenannte "minijobs" unter 400€ monatlich keinerlei abgaben notwendig. darüber, vorausgesetzt man bleibt unter 50 tagen und führt seine tätigkeiten in den semesterferien aus, wird ausschließlich die lohnsteuer einbehalten, die bei unterschreitung des grundfreibetrags von über 7000€ (derzeitiger stand nicht recherchiert) pro jahr am ende des jahres zurückgezahlt wird.
ich hoffe das verschafft genügend klarheit.
/edit:was ich noch vergessen hab..
das ding mit der rechnung. hab noch mal nachgeschaut, man muss entweder ein gewerbe anmelden oder sich eine steuernummer holen. bei dem geringen verdienst, den man als student haben sollte, ist davon auszugehen, dass das ganze steuerfrei bleibt. allerdings ist es so wie ich es befürchtet habe: als freier mitarbeiter muss man schon ein studium abgeschlossen haben, bzw. irgendwie künstlerisch tätig sein. siehe:
www.gelegenheitsjobs.de