kommen wir zum öffentlich rechtlichen rundfunk allgemein und dem sinn der gebühren:
der öffentlich rechtliche rundfunk ist neben dem privaten rundfunk die einzige rundfunkart in deutschland. (ausgenommen von der "deutschen welle" die ein staatssender ist)
gegründet wurde der öffentlich rechtliche rundfunk nach dem krieg im zuge der demokratisierung nach englischem vorbild (BBC), wir sehen also wir sind nicht die einzigen mit solch einem menschenverachtenden system

(orf und rai sollten auch den meissten was sagen rfi ist glaub ich auch öffentlich rechtlich)
sinn der ganzen aktion ist folgender: die öffentlich rechtlichen radio und fernsehanstalten haben den auftrag eine informations/unterhaltungs grundversorgung zu schaffen und diese soll frei von staatlichen einflüssen sein. (es soll keine parteiliche beeinflussung stattfinden)
Zitat(Wikipedia)
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat das Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit. Deshalb werden – bis auf die als Staatssender ebenfalls öffentlich-rechtlich organisierte Deutsche Welle – die Sender nicht durch Steuern finanziert wie bei einem echten staatlichen Rundfunk. Öffentlich-rechtliche Sender und die Landesmedienanstalten, die den privaten Rundfunk kontrollieren, finanzieren sich durch Rundfunkgebühren, die jeder Bürger, der ein Empfangsgerät bereit hält (Fernseher, Radio und neuartige Rundfunkempfangsgeräte), monatlich über die GEZ entrichten muss. Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern hat Deutschland die sechsthöchsten Fernsehgebühren in Europa.
Darüber hinaus hat er zur weiteren Finanzierung die Möglichkeit, in seinen Hauptprogrammen bis 20.00 Uhr einen Anteil an Werbung auszustrahlen. Außerhalb dieser Zeit ist jedoch Sponsoring möglich.
Gewinn im privatwirtschaftlichen Sinn kann (im Gegensatz zu anderen ÖRR-Angeboten in Europa) eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt nicht direkt erwirtschaften. Es ist den Rundfunkanstalten jedoch erlaubt, privatwirtschaftliche Unternehmen zu gründen oder sich an solchen zu beteiligen.
hier sehen wir also das problem der werbung auf öffentlich rechtlichen sendern:
werbung ist erlaubt? oha! wird sich der ein oder andere sagen:
hier die maßgaben:
Mo-Fr 17-20 Uhr max 12min/h jahresdurchschnitt max 20min/tag
an feiertagen herrscht werbeverbot
die dritten programme senden übrigens soweit ich weiss keine werbung
weiterhin sehen wir das die öffentlich rechtlichen rundfunkanstalten private unternehmen gründen dürfen... und wieder geht ein aufschrei durch die dresdner bildungselite...
solche privaten unternehmen sind bspw: produktionsfirmen, die ihren imensen geldbedarf (ja fernsehproduktionen kosten richtig schotter) bspw decken indem sie nicht nur für die ard/mdr/ndr/... produzieren, sondern auch für andere abnehmer (das müssen nicht immer fernsehfirmen sein...
ein weiteres beispiel sind unternehmungen wie: fuhrpark, facility management (hrhrhr das wollt ich schon immermal schreiben) etc... hier geht es einzig und allein um wirtschaftlichkeit....
und nun noch ein ganz wichtiger punkt:
deutschland hat also die
sechsthöchsten rundfunkgebühren in europa! also nix mit wucher, wieviele länder stehen in europa besser da als deutschland, da ist ein 6. platz doch sehr erträglich denke ich!
und jetzt kommt der hammer:
Engagement im Internet
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unterhalten im Internet eine Reihe von Internetangeboten. Jeder Fernsehsender und jede Hörfunkwelle ist unter der entsprechenden Domain zu finden. Rechtliche Grundlage hierfür ist der vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag von 1998. Demzufolge dürfen öffentlich- rechtliche Rundfunkanstalten "im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung Mediendienste (...) mit vorwiegend programmbezogenen Inhalten anzubieten." Dieses bedeutet in der Praxis, dass über 50 Prozent der Online-Angebote inhaltlich aus den in Radio oder Fernsehen ausgestrahlten Programm stammen müssen. Allerdings ist diese Regelung schwierig zu überprüfen. So könnten es die Anzahl der Internetseiten sein, genauso wie die Anzahl der Textzeichen oder der Bits. Ferner haben ARD und ZDF in freiwilligen strukturellen Selbstbindungen im Anhang des 8.Rundfunkänderungsstaatsvertrags erklärt, ihre Online-Aufwendungen auf 0,75 Prozent ihres Haushalts zu beschränken.
Zur Programmbegleitung gehören z. B. Informationen zum Programmablauf, weiterführende Informationen, Manuskripte oder Pressetexte. Alle öffentlich-rechtlichen Radiowellen sind im Internet als Stream abrufbar. Einige Sender bieten auch Foren und Chats an, in denen sich Zuschauer und Hörer zum Programm äußern oder Fragen stellen können.
Die Qualität der meisten Angebote ist inzwischen journalistisch professionell, die Themenauswahl richtet sich meist nach der "gesellschaftlichen Relevanz" und nur selten nach Abrufzahlen. Die Abrufzahlen der Internetseiten werden zwar von der IVW erhoben, aber nicht publiziert.
Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen in ihren Angeboten weder Sponsoring noch Werbung verbreiten. Von einigen Seiten wird problematisiert, ob die Sender Onlineshops unterhalten dürfen, in denen sie ihr Programm auf Datenträgern sowie Merchandisingartikel vertreiben.
Die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hat auf Antrag des VPRT von 2003 bis April 2007 geprüft, ob ein Verfahren wegen unerlaubter staatlicher Finanzierung (Beihilfe) eingeleitet werden soll. Der zu Grunde liegende Vorwurf war, der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfülle auch im Internet mit Gebührengeldern teilweise Aufgaben, die auch die Privatwirtschaft übernehmen könne. Die öffentlich-rechtlichen Sender argumentierten dagegen, dass sie für eine demokratische Öffentlichkeit sinnvolle Aufgaben erfüllten, diese immer kostenfrei erfolgten und sie in ihrer Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt wären, dürften sie das nicht („Medienkonvergenz“).
Im Ergebnis wurden die Vorwürfe nicht bestätigt und kein Verfahren eingeleitet, wobei die Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf konkrete Bedenken hinsichtlich der Finanzierung und des Umfangs von programmbegleitenden Angeboten entsprechende Änderungen zugesagt haben. Dazu gehören beispielsweise eine Konkretisierung des Programmauftrags durch die Länderparlamente und eine transparentere Trennung zwischen öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Unternehmensteilen, wir sehen also: die öffentlich rechtlichen rundfunkanstalten dürfen also seit 98 ins netz... und müssen! dazu hauptsächlich ihr ausgestrahltes programm nutzen...
die 0,75% sache ist von 1998 also, nicht daran aufhängen, das sollte inzwischen mehr sein (btw kann man im netz auch mit weniger kosten die selben inhalte ausstrahlen)
ich konnte aber noch keine aktuellen zahlen finden
kommen wir also zu den inhalten: programmbegleitung ist ein wichtiger punkt (zumindest ich nutze oft programmbegleitende informationen im netz)
weiterer punkt: alle radioanstalten haben einen stream! hier könnte man sagen das dann pc's sofort als radio einzustufen wären, das ist aber quatsch, zu allen streams bieten sie ja weitere informationen an,
die eine juristisch professionelle qualität haben und zudem werbefrei sind
weiterhin ist natürlich wichtig das die informationen gesellschaftlich relevant sind... was interessiert mich britney spears muschi wenn in deutschland wichtigere dinge lauern.
zum thema onlineshops: eine kritik ist hier völlig sinnfrei, natürlich darf die ard hier ihre sendungen auf dvd verkaufen, sollen die die verschenken? (und nein dazu sind die rundFUNKgebühren nicht gedacht [und ja das internet ist in dem fall mit funk gleichzusetzen, es ist eben ein kostenfreies überall verfügbares übertragungsmedium{ja inzwischen ist internet auch wirklich überall verfügbar}])
und im allerletzten satz sehen wir noch was wichtiges: bei den rundfunkagenturen und den leuten die sich wirklich damit beschäftigen wird anscheinend gearbeitet, krass oder?
eine konkretisierung des programmauftrages fürs internet halte ich zum beispiel für sinnvoll, es kann festgelegt werden, daß bspw alle radiosender als 24h stream abrufbar sind (was ja schon der fall ist) und dass bspw nachrichtensendungen alle mind. 24h bereitgestellt werden müssen (was ja prinzipiell auch schon der fall ist)
ich hoffe dem ein oder anderen hat das lesen spaß gemacht, ich hab jetzt rückenschmerzen..
quelle war wie immer hauptsächlich wikipedia und von dort weiterführende links...
so und nun alle fein bezahlen ihr schmarotzer :P