Zitat(Doomsn @ 21 Feb 2013, 19:47)
Ich halte dein Problem für nicht existent. Ich vermute, die TU-Frau hat dir entweder Quatsch erzählt oder du hast sie nicht richtig verstanden. (Oder deine Frage passte nicht zu dem, was du wirklich wissen wolltest.

) Dass du nach Exmatrikulation an der TU noch durch eine Prüfung durchfällst, die du durch die Exmatrikulation gar nicht mehr schreiben darfst, halte ich für unwahrscheinlich.
das war auch mein erster Gedanke. Wie soll es gehen, dass ein Prüfungsverfahren weiterhin offen bleibt, wenn man sich dem Prüfungsanspruch freiwillig entzieht und überhaupt kein Mitglied besagter Hoschule mehr ist.
Allerdings erinnerte ich mich dann an die Bewerbungszettel. Gibt es dort nicht die Frage "Bestehen offene Prüfungsverfahren?" oder so?
Zitat
Meine persönliche Einschätzung ist aber:Die HTW wird das gar nicht machen und du fängst normal bei Null an. Der Grund dafür ist sehr simpel: Du studierst an der
TU auf "Diplom", an der
HTW aber auf "Diplom (FH)". Dies sind unterschiedliche Abschlüsse und folglich gelten auch beide Studiengänge nicht als gleichwertig, weswegen es AFAIK keine Verpflichtung gibt, irgendwelche Fehlversuche anzurechnen.
Ich erinnere hier auch gern an den allseits beliebten Spruch: "Erste W, zweite W, HTW!"


Das ist so nicht richtig. das SächsHG wurde geändert und eine endgültig nicht bestandene Prüfung gilt auch an einer anderen Hochschulform im gleichen Studienfach (Studienfach==Inhalt, Studiengang==Abschluss) als nicht bestanden. (Konkret bedeutet das, dass ein verlorener Prüfungsanspruch in "Mathematik für $Studiengfach" in StudiengangA zu einer Versagung der Immatrikulation für §StudiengangB im gleichen Studienfach führen kann. Die HTW praktiziert diese Regelung auch)
Das tut hier aber nichts zur Sache, da eine Prüfung noch nicht entgültig nicht bestanden ist, wenn man eine 1.WH nicht bestanden hat. Ich bin auch mit einer nicht bestandenen 1.W an die HTW gewechselt (Mathematik2 für Informatiker) und meine Matheprüfungen an der HTW waren Erstversuche.
Die Möglichkeit ist nicht existent, dass Versuche einer an einer anderen Hochschule vorangegangen Prüfung angerechnet werden, da dies nur bei
gleicher Prüfung der Fall sein kann. (hierbei geht es nicht um den Inhalt). Das geht durch den Hochschulwechsel per se nicht, es ging nicht mal bei der Aufspaltung von Mathe Abschluss (über 4 Semester) und der Aufspaltung in Z1 und Z2 (über je 2 Semester) bei den Informatikern an der TU.
Fragen über fragen: Studienberatung!