Zitat(Proxima @ 05 Feb 2010, 16:06)
naja solange man nicht erwischt wird, ist es ja kein verbrechen
Diese Aussage lässt ja schon tief blicken, aber das
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und wer sich beklaun lässt hat entweder pech gehabt oder war zu blöd
setzt dem ganzen noch ein Sahnehäubchen drauf. Aber naja, grenzenlose Arroganz halt, bis es dich selber mal trifft

.
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§242 I StGB:
"Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Da hier offensichtlich nicht die Absicht bestand und diese offenbar auch immer noch nicht besteht, sich das Eigentum an dem Fahrrad zu verschaffen, ist der Straftatbestand nicht erfüllt.
Das ist meine Interpretation als Nicht-Jurist.
Cool, dann nehmen wir in Zukunft einfach Sachen die uns nicht gehören, schreiben das möglichst schwammig in irgendein Forum, von dem wir keine Ahnung haben ob der Besitzer es überhaupt liest, und waschen unsere Hände dann in Unschuld

. Wenn derjenige sich dann nicht meldet definieren wirs noch auf "gefunden" um. Dazu fällt mir irgendwie nur
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2 x 3 macht 4
Widdewiddewitt und Drei macht Neune !!
Wir machen uns die Welt
Widdewidde wie sie uns gefällt ....
ein...