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Vollständige Version anzeigen: Geld vom Arbeitsamt?
zett
Mir wurde vor kurzem das Bafög komplett gestrichen, da ich ne Zwischenprüfung um ein Semester verlegen musste. Gibt es da irgend ne Möglichkeit, was vom Arbeitsamt zu beziehen oder sonstwas? Hab da mal gehört, es gibt Leute, die irgendwelche Zuwendungen des Arbeitsamtes fürs Studium bekommen können. Stimmt das, bzw. was muss ich dafür machen? Oder bleibt mir nur n Studienkredit?
Chris
Wenn du studierst, bist du nicht arbeitssuchend. Und wenn du nicht arbeitssuchend bist, gibt es auch kein Geld vom Arbeitsamt.
abadd0n
Du kannst auf jeden Fall erstmal Wohngeld beantragen.
#a
silkwing
Ablehnung vom Bafög - damit Arbeitslosengeld beantragen um dort die Ablehnung zu bekommen und dann ALG 2 beantragen. Es klingt doof, aber so ist nun mal die Bürokratie.
Katze
Zitat(Chris @ 22 Aug 2007, 09:35)
Wenn du studierst, bist du nicht arbeitssuchend. Und wenn du nicht arbeitssuchend bist, gibt es auch kein Geld vom Arbeitsamt.
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hehe, naja wenn de arbeitssuchend bist kriegste sowieso auch kein Geld vom AA... da musste schon alo gemeldet sein. Und HartzIV beantragen als Student kannste ma knicken, da lassen die sich nich drauf ein. Richtig ist, dass es ne neue Verordnung gibt bezüglich bestimmter Zuwendungen für Studenten, die ansonsten kein Einkommen haben. Allerdings bezog sich das soweit ich mich erinnern kann (is erst seit n paar Monaten so, ich hatte die Konstellation genau nie weil für die wenigsten meiner Kunden ein Studium in Betracht kam und wenn doch waren sie eh raus aus der Leistung und damit auch aus der Vermittlung wink.gif und außerdem hab ich ganz viel verdrängt) im wesentlichen auf Zuschüsse zur Sicherung der Wohnung und es war auch nich rasend viel und wie immer an irgendwelche Voraussetzungen gebunden. Kam auch aus irgendnem anderen Topf. Ich muss gleich erstma arbeiten, kann aber nachher mal in den Keller gehen, irgendwo hab ich da noch die Dienstanweisung dazu. Dann kann ich genaueres dazu sagen. Allzu große Hoffnungen würde ich mir da allerdings nich machen. wink.gif Im Zweifelsfall wird man dir dort nahelegen, dir eine Nebenbeschäftigung zu suchen (nich hauen, falls de schon eine hast, so is das aber wink.gif )
tinatschi
bis vor kurzem dacht ich noch das mir das gleiche schicksal droht und da hab ich mich bzw meine mama sich mit umgehört.
wir sind zu dem ergebnis gekomm, dass weder arbeitsamt noch wohngeld in frage kommt.
da hilft nur studienkredit oder verdammt viel nebenbei arbeiten.

und das bafög bekommst du doch nach der zwischenprüfung weiter...oder?
che
wieso steht Wohngeld nicht zur Debatte?

du brauchst einen Bafög-Ablehnungsbescheid (nicht Null-Bescheid!) damit beantragst du beim Sozialamt Abteilung Wohnen Wohngeld.... das schwierigste ist denen glaubhaft zu machen das du nicht vorübergehend abwesend vom elterlichen Haushalt bist und keine Lebensgemeinschaft mit jemand in deiner WG führst. Dann sollte man, wenn man sich nicht zu dämlich anstellt, Wohngeld bewilligt bekommen.
tinatschi
leider weiß ich grad den grund nicht mehr...müßt ich nochmal meine mama fragen. auf jeden fall hat die nachgefragt und ihr wurde gesagt das es nicht geht.
silkwing
Also ich habe noch mal nachgeschaut - §7 Absatz 5 SGB II


(5)

1 Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

2 In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.

silkwing
Zitat(che @ 22 Aug 2007, 12:46)
wieso steht Wohngeld nicht zur Debatte?

du brauchst einen Bafög-Ablehnungsbescheid (nicht Null-Bescheid!) damit beantragst du beim Sozialamt Abteilung Wohnen Wohngeld.... das schwierigste ist denen glaubhaft zu machen das du nicht vorübergehend abwesend vom elterlichen Haushalt bist und keine Lebensgemeinschaft mit jemand in deiner WG führst. Dann sollte man, wenn man sich nicht zu dämlich anstellt, Wohngeld bewilligt bekommen.
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Ich habe damals ein Schreiben verfasst, ich dem ich erklärt habe, dass ich nach dem Studium nicht in den Elterlichen Haushalt zurückkehre. Hat mir die Sachbearbeiterin Dresden Altstadt erklärt. - Ortsamt Dresden Plauen hat das nicht anerkannt.

Mit dem Hauptwohnsitz in DD könnte es evt. auch gehen.
phanatos
Laut Wikipedia:

Zitat
Schüler und Studenten erhalten Wohngeld nur, wenn ihnen „dem Grund nach“ kein BAföG zusteht. Dies ist bei zu langer Studiendauer der Fall, nicht aber bei zu hohem Einkommen der Eltern. Ein negativer BAföG-Bescheid ist also nicht ausreichend, um das BAföG-Kriterium zu klären.


So auch meine Erfahrung. Ich hab zwar einen BaföG Bescheid über 0,0 Euro, weiß aber auch, dass man Wohngeld bekommen kann, wenn man gar nicht mehr BaföG berechtig ist, etwa weil man bereits das 2. Studium macht oder Ähnliches.
borisking
Vielleicht hilft euch das weiter:
http://www.studis-online.de/StudInfo/wohngeld.php
fiend force
wie ist das mit dem hartz IV wenn man über die förderhöchstdauer hinaus ist, dann ist man doch nicht mehr laut §7 Absatz 5 SGB II förderungsfähig, oder seh ich das falsch.


Keinstein
Hier gilt, wie auch beim BAföG ausprobieren. Vieles ist Interpretationssache.
Fakt ist: SGB II verpflichtet Dich normalerweise, Dich auf angebotene Arbeitsstellen _ernsthaft_ zu bewerben und diese auch anzunehmen.

Wenn Du bei BAföG über die Förderungshöchstdauer bist, bist Du prinzipiell BAföG-förderfähig: Studienabschluss-Kredit. Wenn Du den nicht kriegst, kannst Du's bei ARGE und Sozialamt probieren.

Ähnlich sieht das bei ner verpatzten Zwischenprüfung aus.

Trotzdem kann ein Versuch nicht schaden. Man muss nur u.U. ein wenig Geduld und Argumente mitbringen, damit der Antrag erst einmal angenommen wird. Hat man einen Negativ-Bescheid, dann kann man es mit einem Widerspruch versuchen. Hier lohnt es sich, etwas Zeit in eine schlüssige Argumentation zu investieren (ein paar Sätze, aber nicht zuviel. schließlich sind die Leute in den Widerspruchsstellen auch nur überlastete Menschen). Mit etwas Glück bekommt man dann im Bescheid eine Gegenargumentation. Das ist immer besser, als ein profanes „Widerspruch abgelehnt“
tinatschi
verpatze zwischenprüfung is noch gar nicht so schlimm! da muß ich ma klug tun...
is nämliche ne zulässige begründung warum de deine leistungen bis dahin nicht erbracht hast.
Katze
Zitat(fiend force @ 22 Aug 2007, 14:45)
wie ist das mit dem hartz IV wenn man über die förderhöchstdauer hinaus ist, dann ist man doch nicht mehr laut §7 Absatz 5 SGB II förderungsfähig, oder seh ich das falsch.
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naja, das haste dann quasi selber verpatzt...und als Student biste nunma nich leistungsberechtgt nachm SGB II. Da wird man dir dann halt sagen dassde arbeiten gehen sollst-

Zitat(Keinstein @ 22 Aug 2007, 15:57)
Wenn Du bei BAföG über die Förderungshöchstdauer bist, bist Du prinzipiell BAföG-förderfähig: Studienabschluss-Kredit. Wenn Du den nicht kriegst, kannst Du's bei ARGE und Sozialamt probieren.

Ähnlich sieht das bei ner verpatzten Zwischenprüfung aus.

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Versuchen kann man das, wird aber wie oben bereits gesagt nix groß bei rauskommen.

Habe eben nomma mit nem ehemaligen Kollegen telefoniert, die Verordnung bezüglich des sogenannten Zuschusses zu ungedeckten Kosten des Lebensunterhalts nach §22 irgendwas gilt nur, wenn BAföG oder BAB nicht ausreichend sind, um den Lebensunterhalt und die KdU zu sichern. Und das ganze kommt ohnehin nur dann in Betracht, wennde noch bei deinen Eltern wohnst wink.gif

Ansonsten bestätigte er mich in meiner Meinung, dassde schon alleine deshalb nix kriegst, weil du durch das Nichtbestehen der Zwischenprüfung deinen Anspruch auf BAföG quasi selbst verwirkt hast. Da will die Arge dann nix von wissen. Und beim Wohngeld könnten uU ähnliche Probleme auftauchen.
wechselstrom
aber das Argument "geh arbeiten" kann doch auch nicht alleine greifen...als Student darfste doch auch nur 20 h /Woche arbeiten, da brauchste schon nen verdammt guten Nebenjob um damit deinen Lebensunterhalt zu sichern.

Also bleibt ja eigtl. nur noch: Studium abbrechen oder Urlaubssemester machen, Vollzeit Geld verdienen, Rücklagen bilden, weiterstudieren...
loco
Zitat(wechselstrom @ 22 Aug 2007, 19:40)
als Student darfste doch auch nur 20 h /Woche arbeiten

achso? blink.gif
Katze
Zitat(wechselstrom @ 22 Aug 2007, 19:40)
aber das Argument "geh arbeiten" kann doch auch nicht alleine greifen...als Student darfste doch auch nur 20 h /Woche arbeiten, da brauchste schon nen verdammt guten Nebenjob um damit deinen Lebensunterhalt zu sichern.

Also bleibt ja eigtl. nur noch: Studium abbrechen oder Urlaubssemester machen, Vollzeit Geld verdienen, Rücklagen bilden, weiterstudieren...
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mag ja alles sein, das is der Agentur aber Lachs wink.gif
Oleander
Hallo!

Ich war in der selben Situation-plötzlich das komplette Bafög gestrichen und einen Studiengang der nebenher arbeiten zeitlich nicht zulässt.
Du bekommst auf keinen Fall HartzIV.
Wohngeld habe ich keines bekommen, weil ich 0 Euro sonstige Einkünfte hatte und somit nicht sicherstellen konnte, dass das Geld zum Wohnen und nicht für Essen oder sonst was benutzt wird (... blink.gif deutsche Bürokratie)
Im Endeffekt gab es gar nichts (abgesehen von einer GEZ-Befreiung wink.gif )
Bafög bekommt man nur wieder, wenn man auf dem planmäßigen Stand ist, auf dem auch die anderen mit dir immatrikulierten Studenten sind.
Das heißt also nach verspäteter Zwischenprüfung zwei Semester zeitgleich absolvieren, was nur in wenigen Studienfächern möglich ist.
Für mich hieß das letzendlich in ein Zweimannzimmer ziehen (da ist immer ein Plätzchen frei) kostet zwischen 90 und 150 Euro und ansonsten extrem sparsam leben.
In den Ferien und über Weihnachten voll arbeiten gehen und versuchen das Kindergeld zu bekommen.
simpson
weiß nich obs passt..

aber wie lang sind denn eltern unterhaltspflichtig?
ich wollte mich grad mal wegen wohngeld schlau machen. da steht aber überall nur was von bafög tralala.. theoretisch müssen mir meine eltern ab nächstem jahr 154euro weniger zahlen und zusätzlich muss ich noch krankenkasse für 60 euro einplanen..
seh mich schon unter der brücke.. sad.gif
Socres
noch nen kleines ding zum wohngeld, wichtig hierbei ist, warum man kein bafög bekommt... ein normal abgelehnter bafügantrag schliesst ein erlöschen des Anspruchs auf BaföG nicht automatisch mit ein (und genau das braucht man fürs Wohngeld). solange man bafög berechtigt ist, weil zb mutti zuviel verdient (ja dann ist man berechtigt, bekommt nur keins) hat man keine wohngeldberechtigung...

erlischt die bafögberechtigung (bspw zu spät gewechselt etc) dann kann man wohngeld beantragen....

hartz IV gibts meines erachtens nicht solange man studiert
wombat1st
Deine Eltern sind bis zum Abschluß deiner ersten qualifizierten Ausbildung unterhaltspflichtig. Dies sind sie aber auch nur solange du den Abschluß zielstrebig verfolgst.
Zum Wohngeld ist hier schon alles nötige beschrieben.
simpson
ah danke womme..
Dr.Seltsam
Zum Thema Bafög ohne Zwischenprüfung/Vordiplom:

Es ist definitiv möglich, auch für das Semester ab dem man das Vordiplom hätte haben sollen, Bafög zu bekommen. Hab ich selbst - wenn auch erst paar Monate nach Semesternbeginn - mit (im Grunde genommen zweifelhafter) Begründung jedenfalls hingekriegt. Man hat dann allerdings, wie schon erwähnt, das Problem, die Nachprüfungen zusätzlich zu den regulären Fachprüfungen schreiben zu müssen, denn eine verschobene Prüfung gilt im Gegensatz zur verhauenen Prüfung nicht als Ausrede.
Was man bedenken muss - zumindest bei mir mir war's so - ist, dass man ab dem Vordiplom in jedem Semester alle Fachprüfungen fristgemäß absolvieren muss (Formblatt 5 für jedes Semester). Das wusst ich damals nicht und hab dadurch doch noch ein Semester Bafoeg eingebüßt, aber danach ging es wieder normal weiter.
Klar, dass die ewige Wiederholerei sich natürlich nicht gerade positiv auf das Gesamtergebnis auswirkt... damit muss man dann leben.


Gruß
Dr.Seltsam