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Bafög gestrichen - bekomm ich jetzt noch was?
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 22 Aug 2007, 09:16
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3. Schein   
Punkte: 340
seit: 22.01.2005
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Mir wurde vor kurzem das Bafög komplett gestrichen, da ich ne Zwischenprüfung um ein Semester verlegen musste. Gibt es da irgend ne Möglichkeit, was vom Arbeitsamt zu beziehen oder sonstwas? Hab da mal gehört, es gibt Leute, die irgendwelche Zuwendungen des Arbeitsamtes fürs Studium bekommen können. Stimmt das, bzw. was muss ich dafür machen? Oder bleibt mir nur n Studienkredit?
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 22 Aug 2007, 09:35
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Wenn du studierst, bist du nicht arbeitssuchend. Und wenn du nicht arbeitssuchend bist, gibt es auch kein Geld vom Arbeitsamt.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 22 Aug 2007, 10:19
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4. Schein    
Punkte: 480
seit: 18.11.2004
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Ablehnung vom Bafög - damit Arbeitslosengeld beantragen um dort die Ablehnung zu bekommen und dann ALG 2 beantragen. Es klingt doof, aber so ist nun mal die Bürokratie.
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Wir, die Willigen, geführt von den Unwissenden, verrichten das Unmögliche für die Undankbaren. Wir haben so viel, mit so wenig, schon so lange vollbracht, dass wir qualifiziert sind, Alles mit Nichts zu erreichen. Ein guter Kaffee muss schwarz sein wie die Nacht, heiß wie die Liebe und so bitter wie das Leben.
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 22 Aug 2007, 10:40
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Klapperstrauß         
Punkte: 4731
seit: 13.06.2004
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Zitat(Chris @ 22 Aug 2007, 09:35) Wenn du studierst, bist du nicht arbeitssuchend. Und wenn du nicht arbeitssuchend bist, gibt es auch kein Geld vom Arbeitsamt.  hehe, naja wenn de arbeits suchend bist kriegste sowieso auch kein Geld vom AA... da musste schon alo gemeldet sein. Und HartzIV beantragen als Student kannste ma knicken, da lassen die sich nich drauf ein. Richtig ist, dass es ne neue Verordnung gibt bezüglich bestimmter Zuwendungen für Studenten, die ansonsten kein Einkommen haben. Allerdings bezog sich das soweit ich mich erinnern kann (is erst seit n paar Monaten so, ich hatte die Konstellation genau nie weil für die wenigsten meiner Kunden ein Studium in Betracht kam und wenn doch waren sie eh raus aus der Leistung und damit auch aus der Vermittlung  und außerdem hab ich ganz viel verdrängt) im wesentlichen auf Zuschüsse zur Sicherung der Wohnung und es war auch nich rasend viel und wie immer an irgendwelche Voraussetzungen gebunden. Kam auch aus irgendnem anderen Topf. Ich muss gleich erstma arbeiten, kann aber nachher mal in den Keller gehen, irgendwo hab ich da noch die Dienstanweisung dazu. Dann kann ich genaueres dazu sagen. Allzu große Hoffnungen würde ich mir da allerdings nich machen.  Im Zweifelsfall wird man dir dort nahelegen, dir eine Nebenbeschäftigung zu suchen (nich hauen, falls de schon eine hast, so is das aber  )
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°° »Das stärkste Betäubungsmittel der Welt ist das Verlangen dazuzugehören....« °°°
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 22 Aug 2007, 12:46
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3. Schein   
Punkte: 161
seit: 05.01.2005
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wieso steht Wohngeld nicht zur Debatte?
du brauchst einen Bafög-Ablehnungsbescheid (nicht Null-Bescheid!) damit beantragst du beim Sozialamt Abteilung Wohnen Wohngeld.... das schwierigste ist denen glaubhaft zu machen das du nicht vorübergehend abwesend vom elterlichen Haushalt bist und keine Lebensgemeinschaft mit jemand in deiner WG führst. Dann sollte man, wenn man sich nicht zu dämlich anstellt, Wohngeld bewilligt bekommen.
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 22 Aug 2007, 12:49
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4. Schein    
Punkte: 480
seit: 18.11.2004
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Also ich habe noch mal nachgeschaut - §7 Absatz 5 SGB II
(5) 1 Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
2 In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.
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 22 Aug 2007, 12:54
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4. Schein    
Punkte: 480
seit: 18.11.2004
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Zitat(che @ 22 Aug 2007, 12:46) wieso steht Wohngeld nicht zur Debatte? du brauchst einen Bafög-Ablehnungsbescheid (nicht Null-Bescheid!) damit beantragst du beim Sozialamt Abteilung Wohnen Wohngeld.... das schwierigste ist denen glaubhaft zu machen das du nicht vorübergehend abwesend vom elterlichen Haushalt bist und keine Lebensgemeinschaft mit jemand in deiner WG führst. Dann sollte man, wenn man sich nicht zu dämlich anstellt, Wohngeld bewilligt bekommen.  Ich habe damals ein Schreiben verfasst, ich dem ich erklärt habe, dass ich nach dem Studium nicht in den Elterlichen Haushalt zurückkehre. Hat mir die Sachbearbeiterin Dresden Altstadt erklärt. - Ortsamt Dresden Plauen hat das nicht anerkannt. Mit dem Hauptwohnsitz in DD könnte es evt. auch gehen.
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 22 Aug 2007, 13:09
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2. Schein  
Punkte: 65
seit: 08.04.2005
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 22 Aug 2007, 15:57
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3. Schein   
Punkte: 209
seit: 23.10.2006
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Hier gilt, wie auch beim BAföG ausprobieren. Vieles ist Interpretationssache. Fakt ist: SGB II verpflichtet Dich normalerweise, Dich auf angebotene Arbeitsstellen _ernsthaft_ zu bewerben und diese auch anzunehmen.
Wenn Du bei BAföG über die Förderungshöchstdauer bist, bist Du prinzipiell BAföG-förderfähig: Studienabschluss-Kredit. Wenn Du den nicht kriegst, kannst Du's bei ARGE und Sozialamt probieren.
Ähnlich sieht das bei ner verpatzten Zwischenprüfung aus.
Trotzdem kann ein Versuch nicht schaden. Man muss nur u.U. ein wenig Geduld und Argumente mitbringen, damit der Antrag erst einmal angenommen wird. Hat man einen Negativ-Bescheid, dann kann man es mit einem Widerspruch versuchen. Hier lohnt es sich, etwas Zeit in eine schlüssige Argumentation zu investieren (ein paar Sätze, aber nicht zuviel. schließlich sind die Leute in den Widerspruchsstellen auch nur überlastete Menschen). Mit etwas Glück bekommt man dann im Bescheid eine Gegenargumentation. Das ist immer besser, als ein profanes „Widerspruch abgelehnt“
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Ну заяц, погоди!
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