Haben ein problem mit unserem vermieter und wollte mal fragen, ob ihr schon mal ähnliche Situationen hattet und ihr wisst, was man gegen so einen A... machen kann.
Also ... wir wohnen zu viert und die Wg ist super. Eigentlich könnte alles perfekt sein, wenn da nicht der Vermieter wäre. Er kommt jeden tag ins Haus ohne Bescheid zu sagen ode rzu klingeln, geht dann in die Zimmer und wenn wir sagen, dass wir das nicht wollen, droht er uns, uns rauszuschmeißen oder fängt an unsachlich zu werden. Dann ist die Heizung für fünf Wochen ausgefallen und wir mussten darum flehen, dass wir wenigstens die Heizlüfter bekommen. Zusätzlich wollte er in der Nachbar-WG das Badezimmer reparieren, und die ganze Wg (acht Leute) sollten dann unsere Dusche mit benutzen. Hallo? 12 Leute eine Dusche? daraufhin bin ich dann leicht wütend geworden und jetzt hat er uns total auf dem Kicker. Aber Wohnungssuche in freiburg ist aussichtslos und die Mietpreise kann man nicht bezahlen. Will da wohnen bleiben, auch schon wegen den Mitbewohnern.
Habt ihr ne Idee wie man den zur Ruhe bringt?
/edit by mod: ich habe mal im titel Mieter mit Vermieter ersetzt - das ist verständlicher.
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Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.
Kennt ihr keine netten Sportstudenten die könnten dem Herrn Vermieter mal ein paar handfeste Argumente liefern sein Handeln zu überdenken. Ansonsten hilft evtl. ein Blick in die Gesetzestexte, soviel ich weiß ist die Unverletzlichkeit der Wohnung im GG verankert.
Dieser Beitrag wurde von Stormi: 24 Mar 2006, 14:06 bearbeitet
Hm, schwierige Sache, besonders in Freiburg angesichts der Wohnungsknappheit... Einfach so in eure Wohnung marschieren darf er natürlich nicht. Das ist ihm schlichtweg verboten. Er hat natürlich das Recht jederzeit einen Blick in die Wohnung zu werfen, aber nur nach Absprache mit euch. Normalerweise gibt es so Mieterberatungsstellen, musste mal schauen was es da in Freiburg so gibt, die stehen einem in solchen Fällen mit Rat und Tat zur Seite.
Also zum Thema mit dem in die Wohnungkommen.....eigentlich ist sowas im Mietvertrag geregel...bei mir zum Beispiell müssen die sich 5 Werktage vorher anmeleden....ansonsten kann dir nur das BGB weiterhelfen.... aber ich glaube 3 werktage vorher anmelden sollte schon pflicht sein....wer haftet denn wenn etwas wegkommt von euch....
und wenn die Heizung ausfällt könntet ihr normalerweise eine Mietminderung geltend machen...das ist aber alles im mit sehr viel aufwand verbunden...
Dieser Beitrag wurde von Glubschoge: 24 Mar 2006, 14:09 bearbeitet
Die Mietminderung wollten wir, aber dann kam wieder eine Drohung. In freiburg gibt es halt kaum bezahlbare Wohnungen, aber ich hab keine lust mehr mich von ihm so behandeln zu lassen.
Die Mietminderung wollten wir, aber dann kam wieder eine Drohung. In freiburg gibt es halt kaum bezahlbare Wohnungen, aber ich hab keine lust mehr mich von ihm so behandeln zu lassen.
rechtsberatung wird es doch sicher auch beim studentenwerk oder StuRa,AStA(wie auch immer der bei euch heißt) geben. dann nimm das als erste anlaufstelle, da wird dir sicher jemand weiterhelfen können.
Lasst ihn doch einfach nicht in die Wohnung. Filmt ihn wenn er ohne Erlaubnis eure Wohnung betritt. Tauscht halt wenns sein muss die Schlösser aus und schickt ihm die REchnung usw ... ihr seid im Recht und dürft das auch durchsetzen.
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"that's not opinion that's science. and science is one cold-hearted bitch with a 14" strap-on"
was für ein mietverhältnis habt ihr denn überhaupt? gibt es einen hauptmieter für die wohnung? wird jedes zimmer seperat vermietet? läuft es über das studentenwerk oder sonstige student. einrichtungen?
es obliegt alleine dem mieter zu entscheiden, wer und wann jemand seine wohnung betreten darf.
Zitat
Vermieter können sich nicht per Mietvertragsklausel ein praktisch jederzeitiges Zugangsrecht zur vermieteten Wohnung verschaffen. Im Streitfall lautete der Passus, daß der Vermieter "nach rechtzeitiger Ankündigung zu angemessener Tageszeit" die Wohnungen besichtigen dürfe. Allein der Mieter entscheidet darüber, wer wann seine Wohnung betreten darf - von Ausnahmen und Besichtigungen durch Nachmieter abgesehen (Amtsgericht Hamburg-Altona, Az. 317 C 237/04)
Dieser Beitrag wurde von sodi: 24 Mar 2006, 15:02 bearbeitet
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Nu, mir gönn!
"Ich bin Veganer Stufe IV. Ich esse nichts, was einen Schatten wirft." Ich bremse auch für Hufeisennasen! Was sich liebt, das neckt sich. – Was sich fickt, das fetzt sich. Wer will Mädchen schon an den Hintern fassen? Da kommen doch nur Püpse raus!
hier wird ja wieder ordentlich auf den putz gehauen.
schoen das sodi doch erstmal versucht rauszukriegen welches mietverhaeltnis besteht. ein hausmeister in einem wohnheim hat naemlich durchaus das recht solche beschriebenen wohneinheiten jederzeit zu betreten. das ist dann aber auch meist vertraglich geregelt und steht dann oft nur im kleingedruckten.
sollte es sich nicht um ein solches wohnheim handeln (egal ob nun privat oder nicht), sondern um eine normal vermietete wohneinheit (bitte trotzdem nochmal den mietvertrag genau durchlesen), dann haben alle, die sich hier geaeussert haben natuerlich recht. eine kuendigung des mietverhaeltnisses seitens des vermieters sollte auch nicht so einfach sein, denn grundlose kuendigungen des vermieters sind gesetzlich verboten!
fazit: lass dich jetzt nicht gleich so heiss machen, erkundige dich bei bekannten und komilitonen, wo du eine guenstige/kostenlose rechtsberatung bekommst und zeig dem herrn vermieter die kalte schulter
gerade aus dem letzten link nochmal ein ganz interessantes zitat:
Zitat
Besitzt ein Vermieter die Schlüssel zu einer Wohnung und betritt er sie unerlaubt und ohne daß ein Notfall wie beispielsweise ein Wasserrohrbruch vorgelegen hat, gibt er die Schlüssel auch anschließend nicht heraus oder verpflichtet er sich nicht, die Wohnung künftig nicht grundlos aufzusuchen, so kann sich der Mieter auf Rechnung des Vermieters ein neues Türschloß einbauen lassen. Amtsgericht Köln, 217 C 483/93
so denn, hoffe es herrscht etwas mehr licht im dunkel des mietrechtes
es könnte sogar sein, dass der vermieter ganz viel geld aus einem schieber geklaut hat..
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Kleine Aster Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster! -Gottfried Benn (1912)-