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>VSR Verlagsservice Abofalle Tipps von Usern für User

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post 06 Jan 2008, 22:39
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Hier ist der Thread für alle, die von der Drückerbande des VSR Verlagsservice zu einem Abo überredet wurden und nun zur Kasse gebeten werden.

Es gibt sogar schon eine passende Gruppe auf StudiVZ. Hier findet ihr einen Musterbrief.



Wem das noch nichts hilft: Im Allgemeinen sind alle Antworten auf die Fragen in den ersten zehn Seiten dieses Threads zu finden.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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Antworten(1640 - 1654)
post 27 Nov 2009, 23:38

Neuling


Punkte: 6
seit: 27.11.2009

Ok, Danke!
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post 27 Nov 2009, 23:43

Neuling


Punkte: 6
seit: 27.11.2009

Allerletzte Frage:

Sollte ich mich denn morgen wirklich auf die arglistige Täuschung beziehen?
Oder liegt der morgige Tag noch innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist (Unterschrift am 14.11)?

Es tut mir Leid, aber anders kann ich mir im Moment nicht wirklich helfen.
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post 27 Nov 2009, 23:54
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Automatix
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Punkte: 5198
seit: 09.11.2005

Liest du meine Antworten auch? Geh erstmal schlafen, morgen ist auch noch ein Tag wink.gif


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Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.
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post 28 Nov 2009, 10:28

Neuling


Punkte: 6
seit: 27.11.2009

Menne, ich wollte nur wissen, ob ich heute noch innerhalb der 14 Tage liege (14.11) -
aber ich geh jetzt einfach mal davon aus, die kriegen jetzt einen ganz normalen Widerruf von mir angry.gif
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post 28 Nov 2009, 10:57
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Automatix
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Punkte: 5198
seit: 09.11.2005

so ists brav smile.gif
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post 28 Nov 2009, 16:46

Neuling


Punkte: 1
seit: 28.11.2009

Zitat(hanshuberson @ 01 Feb 2009, 13:32)
Wegen mehrerer PN-Anfragen poste ich für alle betroffenen hier einmal meinen Musterbrief. Das Datum und um welches Abo es sich handelt, bzw. wo ihr das Abo
abgeschlossen habt muss noch abgeändert werden. Als Frist für eine Antwort gebt ihr ihnen eine Woche (7 Werktage) Zeit.

______________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

Verwundert erhielt ich Ihr Schreiben vom 1. Januar 200x über ein xxx-Abo.
Sie behaupten, mit mir einen gültigen Vertrag geschlossen zu haben, da Sie einen von mir unterschriebenen Zettel vorliegen haben.
Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen.
Ich wurde anfang Dezember von einem Vertreter in der xxxstraße in Ortingen angesprochen und zu einem „Probelesen einer Zeitschrift meiner Wahl“ überredet. Der Herr gab an, dass ich nach geleisteter Unterschrift die xxx Zeitschrift zwei Monate kostenlos beziehen würde und an keinerlei Vertrag gebunden sei.
Demzufolge fechte ich den Vertrag wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB an. Nach zahlreichen Gesprächen mit weiteren Opfern, welche mit genau den gleichen Aussagen zu einer Unterschrift überredet wurden, sehe ich mich hier mit einem mutwilligen Betrug konfrontiert (Straftat nach § 263 StGB).

Da ich anfang Dezember auf der Straße weder einen Vertrag, noch eine Kopie/Durchschlag etc. erhalten habe, und zudem absichtlich falsch über Widerrufsregelungen informiert wurde (laut den Aussagen des Vertreters würde es als Widerruf genügen, wenn ich mich nach 2 Monaten nicht bei Ihnen melde), hatte ich außerdem keine Möglichkeit fristgerecht zu Widerrufen. Das heißt, Ihre Widerrufsbelehrung wird den gestezlichen Erfordernissen der § 312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB nicht gerecht. Daher erlischt mein Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB).
Demzufolge widerrufe ich hiermit hilfsweise das (von mir zu keiner Zeit gewollte) Abonnement.

Abschließend fordere ich Sie hier noch einmal dazu auf, das auf mich laufende Abonnement zu stornieren und meine personenbezogenen Daten zu löschen! Des weiteren bitte ich um eine Bestätigung in schriftlicher Form.
Dabei setze ich Ihnen eine Frist bis spätestens zum xx. Januar  200x.

Wenn sie meiner Forderung nicht nachkommen und ich bis  xx. Januar  200x keine Stornobestätigung erhalten habe behalte ich mir weitere rechtliche Schritte im Zusammenschluss mit weiteren Opfern vor.

Ich bin nicht bereit auf weiteren Schritverkehr einzugehen. Rechnungen und Mahnungen an mich sind Geld- und Papierverschwendung. Ggf. unaufgefordert zugesandte Zeitschriften können Sie gerne auf Ihre Kosten innerhalb einer Woche nach Eingang bei mir abholen. Nach dieser Frist werden die Zeitschriften entsorgt.

Mit freundlichen Grüßen

______________________________

Dieses eine Schreiben schickt ihr per Einschreiben (Einwurfeinschreiben genügt) weg. Dann heißt es abwarten. Ich habe kurz vor Ende der Frist die Bestätigung erhalten, dass
mein Abo storniert wurde.

PS: Falls ihr euere Kontodaten angegeben habt bitte auf jedenfall noch mit in das Schreiben packen, dass ihr die Einzugsermächtigung ebenfalls zurückzieht. Falls dann doch eine Abbuchung stattfindet könnt ihr innerhalb von 6 Wochen zu euerer Bank gehen und eine Rückbuchung veranlassen.

LG
*



vielen, vielen dank für den super brief!!!
bei mir hats geklappt, hab vorgestern den stornierungsbrief erhalten. biggrin.gif biggrin.gif
kann euch allen nur raten diesen brief an die vsr zu schicken!!!

vielen dank nochmal und lg
ProfilPM
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post 29 Nov 2009, 03:25
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try to live while god says no
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Punkte: 3321
seit: 14.10.2003

schon putzig. Vorn paar Tagen kam da noch son Fischkopp von "euroweb" aus Dusseldörf bei uns innen Laden und hat unsere Chefin vollgequatscht von wegen "Internetseite aufbauen und betreuen" und "wir suchen in Sachsen nur 10 spezielle Läden aus dem Mittelstand aus, die wir dann als Referenz nachweisen können". Und kostet ja nur 130€/Monat (+30, wenn noch n 1:30Min.-Video dabei is).
Komisch nur, dass am 24. August bei Eschers im MDR darauf hingewiesen wurde, dass die nix weiter machen, als aktuelle Internet-Seiten auf betriebseigene Server zu verfrachten und dann ~2400€ im Jahr zu verlangen.
Falls irgendeiner von euch mal son Fettsack mit kurzen Haaren in schwarzem Mantel und Goldringen namens Mario Winkler in ner Kneipe übern Weg laufen sollte, kippt dem doch mal einer n bisschen Toilettensekt in sein Glas und bestellt ihm n schönen Gruß vom sächsischen Mittelstand...
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post 29 Nov 2009, 07:38

*********

Punkte: 4459
seit: 13.08.2007

​​

Dieser Beitrag wurde von Juri: 01 Oct 2018, 04:35 bearbeitet
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post 29 Nov 2009, 17:18
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Froschologe
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Punkte: 5016
seit: 01.10.2003

kein problem, aktuell findest du sie jeden tag köngsbrücker str Ecke Louisenstr., da kannst du ganz in ruhe pissen gehen.


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Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
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post 30 Nov 2009, 16:32

Neuling


Punkte: 1
seit: 30.11.2009

hey hey,
ich kann vielleicht auch noch eine kleine hilfe sein....

hab zwar nicht jeden beitrag gelesen, aber doch viele, verzeiht mir trotzdem wenn ich etwas wiederhole:

ich bin auch reingefallen, hab nen durchschlag bekommen im oktober und im november dann die vertragsbestätigung, ähnlich wie bei vielen anderen hier...
hab daraufhin mit ähnlichen mails, wie auf seite 1 vorgestellt, versucht zu widerrufen, ohne erfolg, dafür sei es zu spät, da der vertragsabschluss auf den 14.10. datiert sei.

mit fogender mail hab ich dann schließlich doch eine stornierung meines abos erreicht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme in dieser E-mail Bezug auf die Weigerung meinen Widerruf zu akzeptieren.
Aufgrund ihrer unterlassenen Informationspflicht gemäß § 312 c Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV konnte mein Widerruf nicht früher geschehen als zu einer zwei wöchigen Frist nach dem Eingang ihres Schreibens vom 12.11.2009, welche ich auch einhielt.

Daher bitte ich sie ein letztes Mal persönlich mein Abonnement zu stornieren.

Sollten sie sich weigern, sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte prüfen zu lassen, ausgehend von § 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung und ggf. wegen Betruges § 263 StGB. Ferner werde ich mich dann an die Verbraucherzentrale wenden und auch mit Hilfe von Printmedien ihre Geschäftsstrategie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Auch wird mir im Falle einer Weigerung nichts anderes übrig bleiben als mich mit dem SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG in Verbindung zu setzen um ihre Geschäftspraktiken dort prüfen zu lassen.

Ich bitte sie, den Erhalt dieser E-mail zu bestätigen.

Gruß,


der heute gelieferte spiegel ist jetzt wenigstens eine kleine aufwandsentschädigung smile.gif
ProfilPM
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post 09 Dec 2009, 18:59

Neuling


Punkte: 3
seit: 09.12.2009

hallo, ich wurde gestern ebenfalls auf der straße angesprochen.
ich wurde gefragt ob ich denn zeitschriften lese und ob ich interesse an einer zeitschrift hätte die ich 2 monate lesen könnte, danach bräuchte ich das "abo" nicht zu widerrufen, denn es erlischt selbstständig nach 2 monaten.
heute hat mich eine dame angerufen die mich nochmal nach meiner adresse gefragt hat und welche zeitung ich mir ausgesucht hätte.
ich habe keinen durchschlag bekommen und kann auch ehrlich gesagt nicht genau sagen, um welchen verlag es sich handelt, da ich ziemlich überrumpelt war.
ich werde jetzt auf einen brief warten, der mich über mein angebliches abo belehrt?!
so wie ich es hier gelesen habe, wird dieser jedoch erst nach 2 wochen, also nach ablauf der regulären widerrufsfrist, eintreffen.
der vertrag ist jedoch gar nicht zustande gekommen oder, nachdem ich keinen durchschlag etc bekommen habe.
bankdaten habe ich auch nicht angegeben, also geld wird mir hoffe ich nicht abgebucht werden.
soll ich gleich mit einem brief wie oben von viola geschrieben antworten, oder erstmal versuchen etwas sanfter an die sache ranzugehen.
mir ist das ganze so unglaublich peinlich, ich habe noch nie etwas unterschrieben, war bisher immer skeptisch...

vielen dank schonmal.

lg
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post 09 Dec 2009, 19:15
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versucht
*********

Punkte: 5424
seit: 21.10.2007

Ich weise dich ganz freundlich auf den ALLERERSTEN Post in diesem Thread hin. Bitte versuche den allgemein beschriebenen Fall dort auf deine spezielle Sache abzubilden, damit sollte dir geholfen sein.

Danke!


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Weep not for roads untraveled
Weep not for sights unseen
May your love never end and if you need a friend,
there's a seat here along side me.

bild kann nicht angezeigt werdenbild kann nicht angezeigt werden
ProfilPM
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post 10 Dec 2009, 11:47

Neuling


Punkte: 3
seit: 09.12.2009

ich hätte da noch eine frage: weiß jmd ob der widerruf vor fristbeginn auch wirksam ist?
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post 10 Dec 2009, 12:08
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dude-alicious
*******

Punkte: 1265
seit: 27.10.2008

da fristbeginn "theoretisch" das unterschreiben ist, schick ihn doch einfach ab smile.gif


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When I'm Sad I Stop Being Sad And Be Awesome Instead!
ProfilPM
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post 10 Dec 2009, 13:00

1. Schein
*

Punkte: 14
seit: 10.12.2009

hi leutz!
mir isses in darmstadt bei frankfurt am main passiert. war bei der verbraucherzentrale in frankfurt und hab mit nem anwalt gebabbelt (wie wir auf hessisch sagen biggrin.gif). hat mich 15 - statt 20 - euro gekostet, da ich noch in der ausbildung bin.
hab mir gedacht, ich teile meine erfahrungen mal mit mitgeschädigten. also kurzum, hab mal einen brief formuliert, den den werd ich heute noch per einschreiben + rückschein abschicken. hoffentlich funktioniert es. werd euch drüber berichten...
guuuuude!! biggrin.gif



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VSR Verlag Service GmbH
Kistlerhofstraße 170
81379 München


Vorname Nachname
Straße, Hausnummer
Postleitzahl Wohnort



Betrifft: Wahrnahme meines Widerrufsrechts
Tag, Datum

sehr geehrte damen und herren,

ich mache hiermit von meinem widerrufsrecht gebrauch und trete von dem von mir geschlossenen vertrag zurück. Da mir ihre methoden, leute auf der straße an zu sprechen auf deutsch gesagt “spanisch” vorkamen, habe ich mich anwaltlich beraten lassen.
Mein widerrufsrecht kann ich jetzt noch wahrnehmen, da ihre widerrufsbelehrung auf dem “vertrag” viel zu klein und nicht sichtbar auf der rückseite versteckt ist. Nach §305 und §307 BGB müsste die widerrufsbelehrung auf der ersten seite stehen. Deshalb bestreite ich, dass ich ordnungsgemäß belehrt wurde. Zudem intspricht ihre widerrufsbelehrung nicht den vorraussetzungen der oben genannten paragraphen. Nach diesen setzt eine gültige widerrufsbelehrung voraus, dass sie für den durchschnittlichen betrachter äußerlich erkennbar gestaltet ist und damit ohne weiteres sichtbar ist. Ihre widerrufsbelehrung ist allerdings viel zu klein dar gestellt, auf der rückseite versteckt und nicht drucktechnisch hervorgehoben. Hinzu kommt, dass ihre widerrufsbelehrung nicht der musterwiderrufsbelehrung der oben genannten paragraphen entspricht: es muss heißen „(…) nach erhalt dieser widerrufsbelehrung (…)“ und nicht „(…) einen tag nach erhalt dieser widerrufsbelehrung (…)“. Somit ist ihre sogenannte widerrufsbelehrung nicht klar und eindeutig formuliert. außerdem mache ich sie darauf aufmerksam, dass nach aktenzeichen I ZR 227/01 in einem urteil von 2004 bereits festgelegt wurde, dass das ansprechen von passanten rechtswidrig ist. ich behalte mir weitere rechtliche schritte gegen sie vor, sollten sie meinen widerruf nicht akzeptieren, mich weiterhin belästigen oder mir ungewollt trotzdem zeitschriften zuschicken sollten.

Aus den genannten gründen KANN ich noch widerrufen und mache das hiermit auch, um es noch einmal deutlich zu machen. Ich fordere Sie außerdem dazu auf, mir diese Stornierung / Widerruf zu bestätigen.

Außerdem widerrufe ich meine bank-einzugsermächtigung.
meine daten sind:

Vorname Nachname
Straße, Hausnummer
Postleitzahl Wohnort

Kontonummer: xxxxxxx
BLZ: xxxxxxx
Kreditinstitut


Mit freundlichen Grüßen


(Unterschrift)




VIEL GLÜCK AN ALLE DIE AUF DIESE DRÜCKER REIN GEFALLEN SIND!!
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