In der Provinz Guangdong hat ein Gericht entschieden, dass 44 Schuldnern der Konsum von Luxuswaren und –dienstleistungen untersagt wird. Die Schulden betragen zwischen 450 RMB (ca. 45 Euro) und 4,4 Mio. RMB. Und jetzt kommts – man darf NICHT: Immobilien erwerben, neu ausbauen oder renovieren lassen, hochwertige Waren fuer den privaten oder geschaeftlichen Bereich erwerben, Flugzeuge oder Luxusschiffe oder Taxis als Verkehrsmittel benutzen und Kraftfahrzeuge fahren.. Desweiteren duerfen sie und ihre Ehepartner und Kinder keinen Urlaub ausserhalb des Heimatortes machen, nicht in Hotels uebernachten, keine Luxusvergnuegungsstaetten wie Clubs, Saunen, und Golfplaetze betreben, die Kinder duerfen keine Privatschulen besuchen oder im Ausland studieren und sie und die Ehepartner duerfen nicht in neues Gewerbe investieren. Darueber hinaus wurden Belohnungen ausgesetzt, sofern jemand im Luxusbereich gelegenen Konsum dieser 44 Menschen beobachtet und dies bei Gericht meldet. Das ist CHINA.
(Quelle: Shanghai Morning Post)
PS: In Deutschland gibt es eine Einkommensgrenze, ueber die man als Schuldner nicht kommen darf. Aber was man mit dem Geld dann anstellt (ausser natuerlich Gruendung von neuem Gewerbe) ist jedem selbst ueberlassen!
Dieser Beitrag wurde von sparklet: 25 May 2004, 06:41 bearbeitet
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"Erzähle es mir, und ich vergesse. Zeige es mir, und ich erinnere mich. Lass es mich tun, und ich verstehe es." Konfuzius
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