Die Mobilfunkfirma O2 mahnt die Firma Weinmann GmbH + Co.KG, Hersteller medizinischer Geräte wegen eines Sauerstoffbeatmungsgerätes namens Venti-O2 ab. Die Mobilfunkfirma behält sich vor, so geht es aus der Begründung der Abmahnung hervor, umfassend gegen die gewerbliche Nutzung des im 19ten Jahrhunderts festgelegten Kürzels für Sauerstoff vorzugehen.
Die Mobilfunkfirma betonte, dass es nicht darum gehe, die Bezeichnung O2 für medizinische Geräte nicht mehr zuzulassen, sondern klar ihren Bereich abzugrenzen. Es könne bei dem abgemahnten Produkt zu Überschneidungen mit dem Markenbereich kommen.
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