Ich warte immerno auf meine Accountfreigabe fürs Jura-Forum, deswegen stell ich meine Frage erstma hier rein:
Wie sieht denn das so aus im Strafrecht oder in irgendwelchen andren Gesetzbüchern mit dem Thema Selbstmord und Beihilfe zum Selbstmord oder viellei auch zu unterlassener Hilfeleistung bei einem Selbstmordversuch? Wird man für irgendsowas bestraft? Wenn ja, mit welcher Begründung? Falls des zu umfangreich sein sollte, reicht mir au ne Quellenangabe - möglichst genau, dann weiß ich wenigstens, wo ich gucken muss.
Ich schreib grad ne Prüfungsarbeit über Paternalismus und hab ni so den Nerv und die Zeit, mich mal in die Gesetze einzulesen, zumal Selbstmord nurn Randthema sein soll.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
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