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 27 Jul 2005, 14:02
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4. Schein    
Punkte: 399
seit: 13.08.2004
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Steht noch nirgends, oder? Rueckmeldung zum Wintersemester 2005/06 (Frist : 27. Juni - 14. August 2005) 136 EUR Und zum frühzeitigen exen... auf der Seite steht leider nur was vom "Semesterticketbeitrag" der Anteilig erstattet wird. Aber das ist ja nur ein Teil des ganzen Semesterbeitrages!?... http://tu-dresden.de/studium/organisation/exmatrikulation
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sers
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 27 Jul 2005, 21:00
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rationaler Idealist       
Punkte: 1233
seit: 01.10.2003
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Hm, prophi könnte sich am 30.9. neu in den Studiengang in einem bestimmten Semester einschreiben (mit Anerkennung der Leistungen), falls er dann genügend Geld hat.
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Was haben ein Mann und ein Gebrauchtwagen gemeinsam? Beide sind leicht zu kriegen, billig und unzuverlässig.
Zu fällen einen schönen Baum Braucht's eine halbe Stunde kaum. Zu wachsen, bis man ihn bewundert, Braucht er, bedenk es, ein Jahrhundert
Früher morgens wach ich auf - 16 Uhr 10, die ganze Welt scheint sich um mich zu drehen. Nur im Magen fühle ich mich nicht so recht, eins von den 30 Bierchen gestern war wohl schlecht.
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 27 Jul 2005, 21:57
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-=230-pfünder=-      
Punkte: 982
seit: 30.10.2003
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Zitat(Luzifer @ 28 Jun 2004, 14:27) ...und wer Hollandfans da noch so viel Beachtung schenkt, sollte Sozialpädagogik studieren.  Soll das etwa ein Versuch des Mobbings gegen Sozialpädagogik Studenten sein? lalal...ohne Holland war'n wir bei der WM ...
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(\__/) (X.x ) (> < ) This was Bunny! I chopped his head off because he was extremely annoying!
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 28 Jul 2005, 11:31
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Ganz offiziell ist dein Studium gebührenfrei und darf nicht von irgendwelchen Zahlungen abhängen.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 28 Jul 2005, 13:14
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1. Schein 
Punkte: 18
seit: 15.10.2004
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Auf der Seite vom Immaamt steht: - "Gesetzliche Grundlage Gemäß § 16 Abs. 1 Sächsisches Hochschulgesetz vom 11. 06. 1999 (SächsHG) muss sich jeder Student zu jedem Semester form- und fristgerecht zum Weiterstudium zurückmelden. Sofern der Studierende dieser Pflicht nicht nachkommt, kann er gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 2 SächsHG vom Studium exmatrikuliert werden." - "Ab wann ist eine verspätete Rückmeldung gebührenpflichtig? Eine verspätete Rückmeldung ist gebührenpflichtig! Im Rahmen der Gebührensätze des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Immatrikulationsordnung der TU Dresden wurde festgelegt, dass eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR zu entrichten ist, wenn der vollständige Semesterbeitrag nicht bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche auf dem Konto der Hauptkasse verbucht wurde." Man hat dann halt nur noch keinen Semesterausweis.
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