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post 27 Jul 2005, 14:02
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4. Schein
****

Punkte: 399
seit: 13.08.2004

Steht noch nirgends, oder?

Rueckmeldung zum Wintersemester 2005/06
(Frist : 27. Juni - 14. August 2005)
136 EUR



Und zum frühzeitigen exen... auf der Seite steht leider nur was vom "Semesterticketbeitrag" der Anteilig erstattet wird. Aber das ist ja nur ein Teil des ganzen Semesterbeitrages!?...
http://tu-dresden.de/studium/organisation/exmatrikulation


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sers
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post 27 Jul 2005, 15:50
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Hockeyprophi
*********

Punkte: 2765
seit: 22.01.2005

Eine kleine Frage nur am Rande:
Wenn ich mir diesen Semesterbeitrag (SB) um Himmels Willen nicht leisten kann, da ich vielleicht in den Roten Zahlen stecke, oder nach dem Überweisen nur noch 7€ für 30 Tage hätte und jämmerlich am Hungerstod verrecken würde, könnte man diesen in Raten abbezahlen? Ist es möglich, sich den SB erstatten zu lassen, o.ä., so dass die Folgen keine negativen Einflüsse auf meinen Kontostand haben?

Wenn der SB nicht überwiesen, wird man doch zwangsläufig exmatrikuliert, stimmt's? Wie bezahle ich nun die Rückmeldungsgebühr? Möchte mich jemand für 136 € kaufen?


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Nichts ist schöner als der eigene Geist!

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post 27 Jul 2005, 16:05
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Ironieresistenz I.
*********

Punkte: 2231
seit: 02.06.2005

Meines Wissens kannst du das Geld auch nach Ablauf der Frist zahlen, dann allerdings mit einer Mahngebühr.


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Seine Majestät, Kaiser Ironieresistenz I.

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post 27 Jul 2005, 21:00
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rationaler Idealist
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Punkte: 1233
seit: 01.10.2003

Hm, prophi könnte sich am 30.9. neu in den Studiengang in einem bestimmten Semester einschreiben (mit Anerkennung der Leistungen), falls er dann genügend Geld hat.


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Was haben ein Mann und ein Gebrauchtwagen gemeinsam?
Beide sind leicht zu kriegen, billig und unzuverlässig.

Zu fällen einen schönen Baum
Braucht's eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen, bis man ihn bewundert,
Braucht er, bedenk es, ein Jahrhundert

Früher morgens wach ich auf - 16 Uhr 10,
die ganze Welt scheint sich um mich zu drehen.
Nur im Magen fühle ich mich nicht so recht,
eins von den 30 Bierchen gestern war wohl schlecht.
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post 27 Jul 2005, 21:57
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-=230-pfünder=-
******

Punkte: 982
seit: 30.10.2003

Zitat(Luzifer @ 28 Jun 2004, 14:27)
...und wer Hollandfans da noch so viel Beachtung schenkt, sollte Sozialpädagogik studieren.
*


Soll das etwa ein Versuch des Mobbings gegen Sozialpädagogik Studenten sein?

lalal...ohne Holland war'n wir bei der WM ...


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post 28 Jul 2005, 11:25
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I Love My Life
*****

Punkte: 593
seit: 16.06.2004


Also meines Wissens kann der Semesterbeitrag noch jederzeit gezahlt werden auch ohne Mahngebühr ! Ich hab meinen fürs Sommersemester erst 14 Tage vor Beginn desselbigen gezahlt und da hat sich auch niemand aufgeregt !
Würde sagen das ganze is keine Frist sondern der Zeitraum wo die Zahlung wünschenswert ist ! Zwecks Verplanung der Gelder für das neue Semester !


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The proof of the pudding is in the eating. = Probieren geht über Studieren.

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post 28 Jul 2005, 11:31
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Ganz offiziell ist dein Studium gebührenfrei und darf nicht von irgendwelchen Zahlungen abhängen.


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post 28 Jul 2005, 13:14

1. Schein
*

Punkte: 18
seit: 15.10.2004

Auf der Seite vom Immaamt steht:

- "Gesetzliche Grundlage

Gemäß § 16 Abs. 1 Sächsisches Hochschulgesetz vom 11. 06. 1999 (SächsHG) muss sich jeder Student zu jedem Semester form- und fristgerecht zum Weiterstudium zurückmelden. Sofern der Studierende dieser Pflicht nicht nachkommt, kann er gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 2 SächsHG vom Studium exmatrikuliert werden."


- "Ab wann ist eine verspätete Rückmeldung gebührenpflichtig?

Eine verspätete Rückmeldung ist gebührenpflichtig! Im Rahmen der Gebührensätze des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Immatrikulationsordnung der TU Dresden wurde festgelegt, dass eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR zu entrichten ist, wenn der vollständige Semesterbeitrag nicht bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche auf dem Konto der Hauptkasse verbucht wurde."

Man hat dann halt nur noch keinen Semesterausweis.
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post 28 Jul 2005, 13:52
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Hockeyprophi
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Punkte: 2765
seit: 22.01.2005

es steht aber nicht da, dass man bei der "form- und fristgerecht"en Rückmeldung 135€ mitbringen muss.
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post 28 Jul 2005, 14:01
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Vordiplom
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Punkte: 624
seit: 30.10.2003

mir geht es ähnlich.....136 öckn für den stinkebus den ich eh nicht benutze außer wenns wirklich garnicht mehr geht... diesen sommer bin ich wenn es hochkommt 5x 2stationen in die neustadt gefahren .... lasst mich kurz rechnen .... SIND KEINE SCHEISS 90 EUR die ich brauche.....man die abzocker hier sollen das wie in Leipzig machen, verschiedene "Tarife" für verschiedene bedürfnisse ....

scheissviel geld jedesmal fürn Arsch! happy.gif


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post 28 Jul 2005, 14:27
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Ironieresistenz I.
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Punkte: 2231
seit: 02.06.2005

Zitat(der-prophetII @ 28 Jul 2005, 13:52)
es steht aber nicht da, dass man bei der "form- und fristgerecht"en Rückmeldung 135€ mitbringen muss.
*

Die Rückmeldung besteht aber aus der Überweisung des Geldes, d.h. wenn du nicht überweist, meldest du dich nicht zurück.
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post 05 Aug 2005, 00:03
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Hockeyprophi
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Punkte: 2765
seit: 22.01.2005

Gibt es nun eine Möglichkeit den Betrag für die Rückmeldung zu umgehen?
Oder darf ich mich als sozial Minderwertig betrachten - jemand, der nicht einmal seinen Rückmeldungsbetrag bezahlen kann - und die Universität zwangsverlassen?
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post 05 Aug 2005, 00:34
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don't do hiphop
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Punkte: 1535
seit: 01.10.2003

kannste nich deine eltern anhauen ob die dir den betrag vorschießen und du zahlst dann an deine eltern raten? oder irgendwie so....

greetz


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How up do high-knee

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post 05 Aug 2005, 00:48
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Hockeyprophi
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Punkte: 2765
seit: 22.01.2005

diese möglichkeit zog ich auch schon in betracht, doch leider sieht es bei ihnen gerade ähnlich aus sad.gif
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post 05 Aug 2005, 01:35
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Geh mal zum StuRa und lass dich zu dem Thema Beraten. Es gibt Ausnahmen für Härtefälle, die das Geld nicht aufbringen können.
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