[...] Bei den Überwachungsplänen in Brüssel, die vom EU-Rat und der EU-Kommission mit Nachdruck vorangetrieben werden, geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen.[...]
Es ist echt krass was die dort in Bruessel so alles anstellen. Langsam habe ich Probleme meiner Unmut noch mit normalen Worten Ausdruck zu verleihen. Diese verdammten Minister in Kommission und Rat machen genau das, was die Terroristen schon immer versuchen: Die Freiheiten und Grundrechte aller Buerger zu untergraben und einzuschraenken. Mit dem einzigen Unterschied, dass es bei den Ministern auch tatsaechlich funktioniert.
Edit: Ueberschrift angepasst
Dieser Beitrag wurde von hullbr3ach: 01 Nov 2007, 15:45 bearbeitet
"Niemand möchte mit diesem Instrument die Rundumüberwachung ermöglichen" - aber mit anderen Instrumenten?
Zitat
Der Einführung von Überwachungsgesetzen, wie es in Deutschland zurzeit der Fall ist, muß sich entgegen gestellt werden. Durch die angedachten und teilweise bereits verabschiedeten Gesetzesvorhaben werden Bürgerrechte aufgehoben und der Rechtsstaat wandelt sich in einen Überwachungsstaat, wie wir es nur von totalitären Regimen kennen.
Der Staat installiert Werkzeuge, die dazu genutzt werden können, die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger zu durchdringen. So kann politische Opposition und freie Meinungsbildung kontrolliert, deformiert und manipuliert werden. Die Regierung schafft sich die Möglichkeit, Kontrolle über politische Gegner zu erlangen und sich so den Machterhalt zu sichern. Es wird eine Kultur des Verdachts und des Misstrauens aufgebaut, in der jeder zum Verdächtigen wird und jedem misstraut wird. Gegenseitiges Ausspionieren, Ausgrenzung bzw. Abschottung und Angst werden unser gesellschaftliches Miteinander bestimmen.
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„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1 Abs. 1