[...] Bei den Überwachungsplänen in Brüssel, die vom EU-Rat und der EU-Kommission mit Nachdruck vorangetrieben werden, geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen.[...]
Es ist echt krass was die dort in Bruessel so alles anstellen. Langsam habe ich Probleme meiner Unmut noch mit normalen Worten Ausdruck zu verleihen. Diese verdammten Minister in Kommission und Rat machen genau das, was die Terroristen schon immer versuchen: Die Freiheiten und Grundrechte aller Buerger zu untergraben und einzuschraenken. Mit dem einzigen Unterschied, dass es bei den Ministern auch tatsaechlich funktioniert.
Edit: Ueberschrift angepasst
Dieser Beitrag wurde von hullbr3ach: 01 Nov 2007, 15:45 bearbeitet
Hat wohl noch keiner gemerkt was? Lt. hier und hier hat Karlsruhe die Onlinedurchsuchung prinzipiell erlaubt, aber nur unter sehr strengen Ausnahmeregelungen und Richtervorbehalt. Ich persönlich befürchte jedoch, dass die Ausnahmen und der Richtervorbehalt ähnlich wie bei der Hausdurchsuchung mit "Gefahr im Verzug" aufgeweicht werden. Das alles ist aber eher 2., denn viel wichtiger ist, dass Karlsruhe ein neues Grundrecht eingeführt hat: Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Das heißt im Klartext, dass jeder ein Anrecht darauf hat, dass seine Informationen (Daten, Programme, Hardware) sowohl nicht unbefugt eingesehen (Vertraulichkeit), als auch nicht unbefugt verändert (Integrität) werden. Da Kryptographie das Mittel der Wahl ist, um Vertraulichkeit und Integrität zu erreichen, wird man sie in Zukunft von staatlicher Seite nicht verbieten oder einschränken dürfen. Ich bin durchaus begeistert.
Leider haben wir nach wie vor kein Grundrecht auf Verfügbarkeit. Das wäre dann aber auch zuviel des guten, bricht doch Microsoft ständig mit diesem Grundsatz *stichel*
Dieser Beitrag wurde von Stormi: 27 Feb 2008, 12:43 bearbeitet