Ist ja witzig, aber ... naja, interessanter ist doch, dass man davon ausgehen kann, dass einige Google-Dienste in Deutschland eigentlich rechtswidrig sind. Insbesondere Analytics, Google-Mail und die Cloud-Computing-Dienste seien davon betroffen.
Zu diesem Urteil kommt jedenfalls Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix. "Bei Google Analytics komme hinzu, dass Google die Daten zur Erstellung von Nutzerprofilen verwende. Dagegen aber hätten Nutzer nach Paragraf 15 Abs. 3 Telemediengesetz ein Widerspruchsrecht, das von den Websitebetreibern umgesetzt werden müsse. Google als Betreiber des Analysedienstes habe keine direkte Beziehung zum Nutzer." [..weiterlesen..]
#abd
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