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DVB-T in Dresden
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 01 Sep 2004, 20:00
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4. Schein    
Punkte: 399
seit: 13.08.2004
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/edit by mod: ausgegliedert wegen themawechsel aus diesem threadokeee dann danke für die Antworten!! Ich werde es erstmal bei der Windoof-Firewall belassen und mir einen neues AntiV. Tool suchen... Ach ja: ist völlig ab vom thema, aber ich wollte keinen neuen Thread auf machen: 1. Ist es richtig, dass es in Dresden DVB-T gibt?? :shocked1: 2. Brauche ich wirklich nur diese "Box" und muss dann keine Gebühren mehr zahlen? 3. Habe keinen Fernseher, aber nen PC => Hauppauge WinTV Nova-t, PCI Karte? Danke
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sers
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Antworten
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 20 Jun 2007, 21:55
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3. Schein   
Punkte: 162
seit: 22.05.2007
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Zitat(marco @ 20 Jun 2007, 21:30) mir gehts doch hier um die gez... ich kann also ohne kabel kein ard und zdf empfangen? also brauch ich ni zahlen... cool...  doch du musst zahlen, da du ja nen fernseher zum empfang bereit hältst. Was versteht man unter Rundfunkgeräten? Rundfunkempfangsgeräte sind alle Geräte, mit denen Rundfunkprogramme (Radio- oder Fernsehprogramme) unabhängig vom Empfangsweg empfangen oder aufgezeichnet werden können.
Dazu gehören neben herkömmlichen Radios und Fernsehgeräten (unter anderem Radiowecker, Autoradios, Navigationsgeräte mit Empfangsteil, Mobiltelefone mit Rundfunkempfangsteil, PCs mit Radio- oder Fernsehkarte, DVD-/Video-Rekorder mit Empfangsteil) auch neuartige Rundfunkgeräte (zum Beispiel Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).
Ebenso gebührenpflichtig sind an Radios und Fernsehgeräte angeschlossene Lautsprecher oder Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstellen betrieben werden.
Was bedeutet "zum Empfang bereithalten"? Rundfunkgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Rundfunkgerät tatsächlich nutzen. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, Kabel, Satellit, DVB-T oder aus dem Internet) und ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden. http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html
Du kannst es dir aber auch leicht machen indem du deine flimmerkiste abmeldest.
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Perseus |
 20 Jun 2007, 23:08
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Abgemeldet
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Zitat(justmy2cents @ 20 Jun 2007, 21:55) Was versteht man unter Rundfunkgeräten? PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung ...und demnächst zahl ich auf meine Augen GEZ, weil ich ohne erheblichen Aufwand ja TV bei irgendwem schaun könnt oder wie?
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