Brutaler Tod des Braunbären Bruno vor GerichtRechtsanwalt Rudolf Peter Bruno Riechwald hat geklagt, weil er sich in seinen Grundrechten verletzt sieht. Der Jurist vertritt die Auffassung, dass der Abschuss gegen sein Recht auf Erholung und Naturgenuss verstößt, das in der Bayerischen Verfassung verankert ist.
"Der Bürger hat danach das Recht, europarechtlich geschützte, seltene Wildtiere in freier Wildbahn zu beobachten", sagte Riechwald.
In der Verfassung sei auch verankert, dass Tiere als Lebewesen geachtet und geschützt werden müssten. Zudem hätte es wesentlich mildere Mittel gegeben, um eventuelle Gefahren abzuwenden, argumentiert Riechwald. "Die Klage musste eingereicht werden, weil Wiederholungsgefahr besteht, da andere Bären schon quasi bereitstehen zur Wanderschaft - möglicherweise wieder in das bayerische Oberland."
Wir vertreten in dem Prozess die Auffassung, dass die Klage unzulässig ist, weil es an einem individuellen schutzwürdigen Interesse des Klägers hinsichtlich der damals getroffenen Abschussgenehmigung mangelt", erläuterte der Sprecher der Bezirksregierung von Oberbayern, Heinrich Schuster. Es gebe in diesem Fall keine Popularklage, Voraussetzung sei eine persönliche Betroffenheit.
Das Fell soll ausgestopft und in einem Museum ausgestellt werden, bisher aber liegt "Brunos" Kadaver weiter in einer Tiefkühltruhe auf Eis - an einem geheim gehaltenen Ort.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,485190,00.html