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Bafög

habe ich weiterhin Anspruch?
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post 11 Jul 2006, 19:36
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V.
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Punkte: 1301
seit: 27.10.2004

Hab mal ne Frage. Ich muss dieses Semester meine Philo und Geschichtezwischenprüfung machen, allerdings werd ich aufgrund eines fehlenden Scheins für Philo nich zugelassen.
Jetzt heißt es für nächstes Semester nen Job suchen, da ich da dann meinen Anspruch verlier... leuchtet ja auch ein.
Nun meine Frage: Verliere ich den Anspruch für mein gesamtes Studium, oder kann ich wieder Bafög beziehn, wenn ich meine fehlende Philo-ZP im Wintersemester nachgeholt habe?
/edit: und wie siehts dann mit der Regelstudienzeit aus? Ich häng ja dann hinterher... bekomm ich dann das letzte Semester auch kein Bafög mehr?

Dieser Beitrag wurde von Schnien: 11 Jul 2006, 19:37 bearbeitet


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post 11 Jul 2006, 19:37
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Knurrhähnchen
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Punkte: 7149
seit: 23.10.2004

also so wie ich das bis jetzt mitbekommen habe kann man ein semester länger studieren als regelstudienzeit, mußt das dann aber bei denen begründen wieso und so zeuch. wenns noch länger dauert als 1 semester mehr, dann wirds glaub gestrichen


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Es genügt nicht, keine eigene Meinung zu haben. Man muß auch unfähig sein, sie zu artikulieren.
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post 11 Jul 2006, 19:44
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3. Schein
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Punkte: 344
seit: 03.09.2005

und wenn du deine zwischenprüfung hast, bekommste auch wieder welches....


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schildkroet
post 11 Jul 2006, 19:45
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet





Jepp, ging meinem Mitbewohner auch so. Hast Du den fehlenden Schein (und die Prüfung) bist Du offiziell gepimpt und darfst wieder beantragen
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post 11 Jul 2006, 19:47
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Man kann glaub ich auch länger Bafög bekommen, wenn man beweisen kann, dass es nicht möglich war, den Schein in der Regelstudienzeit zu erstehen.


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post 11 Jul 2006, 19:58
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V.
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Punkte: 1301
seit: 27.10.2004

Na da fällt mir ja ein Stein vom Herzen. Danke für die schnelle Resonanz smile.gif
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post 11 Jul 2006, 21:03
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2. Schein
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seit: 17.04.2005

Ich habe das gleiche Problem, bin im 4. Semester LA Geschichte / Deutsch. Ich habe es nicht geschafft, während des Semesters noch 2 Hausarbeiten in Deutsch zu schreiben, weswegen ich jetzt nur die ZP in Geschichte machen kann, die in Deutsch aber erst nächstes Semester. Die Frau vom Bafög-Amt meinte, dass man in dieser Situation einen Spezialantrag stellen kann, um die Zwischenprüfung des anderen Faches nach dem 5. Semester nachzuweisen. Jedoch muss man gleichzeitig die nötigen Scheine fürs 5. Semester, sprich Hauptseminarscheine, des betreffenden Fachs vorlegen, die man ja garnicht machen kann ohne eine absolvierte Zwischenprüfung. Darauf konnte sie mir dann auch keine Antwort mehr geben.

Wenn ich nach dem 5. Semester dann meine ZP gemacht habe, habe ich also, wenn ich das jetzt alles hier richtig verstanden habe, wieder Anspruch auf Bafög, oder nicht?

Dieser Beitrag wurde von pia: 11 Jul 2006, 21:08 bearbeitet
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post 11 Jul 2006, 23:39

1. Schein
*

Punkte: 10
seit: 06.02.2005

Wer den Leistungsnachweis nicht erbringen kann, bekommt erst wieder BAFöG, wenn der zum Antragszeitpunkt aktuelle Leistungsstand nachgewiesen wird. (z.B. Leistungsnachweis konnte nach 4. Semester nicht erbracht werden => nach dem 5. müssen die Leistungen des 5. sem nachgewiesen werden)

ABER: Man kann einen Aufschub beantragen, um den Leistungsnachweis erst ein Sem später vorlegen zu müssen, so dass sich die Förderung insgesamt um ein Semester verlängert. Begründung dafür ist im BAFöG nachzulesen. (Erstmaliges Nichtbestehen der Zwischenprüfung....)

Dieser Beitrag wurde von wingine: 11 Jul 2006, 23:40 bearbeitet
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post 12 Jul 2006, 19:46
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2. Schein
**

Punkte: 71
seit: 10.06.2005

ja - es reicht nicht im fünfeten semster die zp gemacht zu haben. man muss zusätzlich anhand im fünften semster erworbener scheine fürs hauptstudium klar machen, dass man auf dem planmäßigen stand des 5. semesters ist. es ist dann im ermessen des studienberaters (oder Prüfungsamtes), ob diese dir bescheinigen können, dass du nun dein studium planmaäßig fortsetzen kannst, dh "aufgeholt" hast.


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post 12 Jul 2006, 19:49
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2. Schein
**

Punkte: 71
seit: 10.06.2005

Zitat(wingine @ 11 Jul 2006, 23:39)
ABER: Man kann einen Aufschub beantragen, um den Leistungsnachweis erst ein Sem später vorlegen zu müssen, so dass sich die Förderung insgesamt um ein Semester verlängert. Begründung dafür ist im BAFöG nachzulesen. (Erstmaliges Nichtbestehen der Zwischenprüfung....)
*


aber das mit dem aufschub gilt nicht bei fehlenden scheinen!! leider... es sei denn die begründung ist besonders originell. idr zieht das aber nicht.
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