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Bafög habe ich weiterhin Anspruch?
Antworten(1 - 10)
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 11 Jul 2006, 19:44
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3. Schein   
Punkte: 344
seit: 03.09.2005
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und wenn du deine zwischenprüfung hast, bekommste auch wieder welches....
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42.00
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schildkroet |
 11 Jul 2006, 19:45
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Abgemeldet
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Jepp, ging meinem Mitbewohner auch so. Hast Du den fehlenden Schein (und die Prüfung) bist Du offiziell gepimpt und darfst wieder beantragen
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 11 Jul 2006, 19:47
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Man kann glaub ich auch länger Bafög bekommen, wenn man beweisen kann, dass es nicht möglich war, den Schein in der Regelstudienzeit zu erstehen.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 11 Jul 2006, 21:03
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2. Schein  
Punkte: 73
seit: 17.04.2005
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Ich habe das gleiche Problem, bin im 4. Semester LA Geschichte / Deutsch. Ich habe es nicht geschafft, während des Semesters noch 2 Hausarbeiten in Deutsch zu schreiben, weswegen ich jetzt nur die ZP in Geschichte machen kann, die in Deutsch aber erst nächstes Semester. Die Frau vom Bafög-Amt meinte, dass man in dieser Situation einen Spezialantrag stellen kann, um die Zwischenprüfung des anderen Faches nach dem 5. Semester nachzuweisen. Jedoch muss man gleichzeitig die nötigen Scheine fürs 5. Semester, sprich Hauptseminarscheine, des betreffenden Fachs vorlegen, die man ja garnicht machen kann ohne eine absolvierte Zwischenprüfung. Darauf konnte sie mir dann auch keine Antwort mehr geben.
Wenn ich nach dem 5. Semester dann meine ZP gemacht habe, habe ich also, wenn ich das jetzt alles hier richtig verstanden habe, wieder Anspruch auf Bafög, oder nicht?
Dieser Beitrag wurde von pia: 11 Jul 2006, 21:08 bearbeitet
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 11 Jul 2006, 23:39
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1. Schein 
Punkte: 10
seit: 06.02.2005
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Wer den Leistungsnachweis nicht erbringen kann, bekommt erst wieder BAFöG, wenn der zum Antragszeitpunkt aktuelle Leistungsstand nachgewiesen wird. (z.B. Leistungsnachweis konnte nach 4. Semester nicht erbracht werden => nach dem 5. müssen die Leistungen des 5. sem nachgewiesen werden)
ABER: Man kann einen Aufschub beantragen, um den Leistungsnachweis erst ein Sem später vorlegen zu müssen, so dass sich die Förderung insgesamt um ein Semester verlängert. Begründung dafür ist im BAFöG nachzulesen. (Erstmaliges Nichtbestehen der Zwischenprüfung....)
Dieser Beitrag wurde von wingine: 11 Jul 2006, 23:40 bearbeitet
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 12 Jul 2006, 19:46
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2. Schein  
Punkte: 71
seit: 10.06.2005
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ja - es reicht nicht im fünfeten semster die zp gemacht zu haben. man muss zusätzlich anhand im fünften semster erworbener scheine fürs hauptstudium klar machen, dass man auf dem planmäßigen stand des 5. semesters ist. es ist dann im ermessen des studienberaters (oder Prüfungsamtes), ob diese dir bescheinigen können, dass du nun dein studium planmaäßig fortsetzen kannst, dh "aufgeholt" hast.
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you are the perfect drug
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 12 Jul 2006, 19:49
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2. Schein  
Punkte: 71
seit: 10.06.2005
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Zitat(wingine @ 11 Jul 2006, 23:39) ABER: Man kann einen Aufschub beantragen, um den Leistungsnachweis erst ein Sem später vorlegen zu müssen, so dass sich die Förderung insgesamt um ein Semester verlängert. Begründung dafür ist im BAFöG nachzulesen. (Erstmaliges Nichtbestehen der Zwischenprüfung....)  aber das mit dem aufschub gilt nicht bei fehlenden scheinen!! leider... es sei denn die begründung ist besonders originell. idr zieht das aber nicht.
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