in der anstehenden Ministerpräsidentenkonferenz beraten Sie unter anderem die noch offenen Fragen hinsichtlich des Moratoriums für neuartige Rundfunkempfangsgeräte.
Wir haben in der Vergangenheit, neben zahlreichen anderen Verbänden, Organisationen und Personen, unseren Protest gegen die Beendigung des Moratoriums zum Ausdruck gebracht.
Aufgrund der nachfolgenden Argumente, wobei wir hier nur die Wesentlichsten aufgelistet haben, fordern wir Sie erneut auf, das Moratorium zu verlängern:
* Ca. 2,5 Mio. kleinst- und mittelständische Unternehmer sowie ca. 800.000 Freiberufler würden ab dem 01.01.2007 erstmalig Rundfunkgebührenpflichtig. Die betroffenen Unternehmer unterliegen dann Mehrfachbelastungen, da sie als Privatpersonen und für jeden Unternehmensstandort Rundfunkgebühren zu entrichten hätten. Von einer Entlastung aufgrund der Zweitgeräteregelung kann unter diesen Gesichtspunkten nicht gesprochen werden.
* Aufgrund der Rechtslage ist es Unternehmern unmöglich auf die Nutzung eines PCs zu verzichten, da Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsmeldungen via Internet zu erfolgen haben. Auch andere Berufsgruppen, wie z.B. Ärzte oder Landwirte können wegen der Gesetzgebung nicht auf die Nutzung neuartiger Empfangsgeräte verzichten. Dies stellt einen fundamentalen Eingriff in die Entscheidungsfreiheit dar. Betroffen sind in diesem Fall auch alle Personen, die sich bewusst über andere als die öffentlich-rechtlichen Medien informieren.
* Die Gebühr auf neuartige Empfangsgeräte lässt die technischen Einschränkungen vollkommen außer Acht: weder die Internetverbindungen noch die Systemvorrausetzungen der Geräte lassen flächendeckende Abrufbarkeit im Sinne des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu. Diese technischen Unterschiede führen in der Folge zu einer Ungleichbehandlung der PC-Nutzer.
* Jeder öffentlich-rechtlichen Gebühr liegt das Prinzip zugrunde, dass mit ihr (wenn auch unter Umständen pauschaliert) eine tatsächliche Nutzung abgegolten wird. Dieses Prinzip wird hier durchbrochen, weil die gebührenpflichtige Nutzung eines PC keineswegs einfach unterstellt werden kann.
* Das Internet ist eine selbständige Infrastruktur. Die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanbieter sind für die Aufrechterhaltung des Selbigen nicht nötig. Das Internet gehört jedem, der sich - ob als Anbieter oder User - einbringt. Somit fehlt jeder Besitzanspruch und damit auch die Legitimation, eine Gebühr auf internetfähige Geräte zu erheben. Dies ist vor allem der Fall, weil der Client nicht zwangsläufig auf einen bestimmten Server zugreift.
* PCs sind Gebrauchs- und Alltagskommunikationsgeräte. Sie sind im Gegensatz zu Radio und Fernsehen Aktivmedien.
* Trotz des enormen Anstieges der Haushalte, in denen ein PC vorhanden ist, ist die Zahl der Haushalte mit Fernseh- und Radiogeräten nachweislich nicht zurückgegangen. Es liegt also keine Gebührenaufkommensminderung vor, da neuartige Geräte die Klassischen nicht ersetzen.
* Die Bürger der Bundesrepublik Deutschland würden nach Beendigung des Moratoriums für einen weltweit kostenfreien Empfang der Rundfunkprogramme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands über das Internet bezahlen. Dies sehen wir als eine grobe Ungleichbehandlung ins besondere gegenüber den Mitbürgern in der EU an.
* Es besteht ein erheblicher Zweifel, ob das Internetangebot der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten dem Grundversorgungsauftrag entspricht und somit überhaupt durch Gebühren finanziert werden darf. Diese Bedenken hat auch die EU-Kommission geäußert.
In den vergangen Wochen wurde seitens Ihrer Häuser mehrfach darauf verwiesen, die Verlängerung des Moratoriums sei in der Kürze der Zeit nicht mehr durchführbar. Wir erachten diese Aussage als unrichtig, da es sich lediglich um die Änderung einer einzigen Zahl im Rundfunkgebührenstaatsvertrag handelt. Alle Landesparlamente haben vor Ende des Jahres noch mindestens zwei Plenarsitzungen. Eine Änderung dieser einen Zahl ist daher aus unserer Sicht durchaus möglich.
Die Menschen, Ihre Wähler, werden Ihre Entscheidung in dieser Frage nicht vergessen.
CDU-Mitglieder gegen Einführung von Rundfunkgebühren auf neuartige Rundfunkempfangsgeräte"
Ich weiss nicht ob du es schon mitbekommen hast aber bei GEZ geht es nicht darum ob du ein Angebot von ARD nutzt oder nicht. Hast ein gebührenpflichtiges Gerät = zahlst. Internet Anschluss = zahlst. Provider gebt die Daten nicht her = wird eine Übereinkunft getroffen zw Provider und GEz mit Aufwand Entschädigung für Provider. Es wird sich schon ein Weg finden.
Das ist mir durchaus bewußt. Deshalb schrieb ich auch ein paar Beiträge vorher daß ich mich lediglich moralisch im Recht sehe.
Basierend auf dem Status der GEZ und darauf wie völlig unverschämt und hirnrissig diese ganze Gebührenscheiße ist sehe ich aber keinen Grund, auch nur einen Cent an diesen Verein zu zahlen. Ich schaue weder fern noch höre ich Radio, nicht eine Minute, und ich werde auch keines der Internetangebote der Öffentlichen nutzen noch habe ich das jemals getan.
Eine Weitergabe meiner Daten an die GEZ (ganz abgesehen davon daß es wie schon erwähnt keine einzige Möglichkeit gibt mir zu beweisen daß auch tatsächlich ICH selbst den Anschluß genutzt habe bzw. dazu MEINEN Rechner genutzt habe - merke, es geht ja um den Rechner, nicht um den Anschluß) stellt weiterhin ebenfalls eine Verletzung geltenden Rechts da und könnte zu einer Klage meinerseits führen bei der ich auch noch recht gute Chancen auf Erfolg hätte.
Das ist ja letztlich auch das Groteske an der ganzen Geschichte: wer das dickere Fell hat setzt sich durch. Wenn schon "Zwangsabgaben" dann bitteschön gleich als Teil der Steuern und bitte auch nur für Arbeitnehmer und nicht auch für die Ärmsten der Armen.
@konner: Das habe ich vor ein paar Tagen auch schon gelesen. Das letzte Wort ist offenbar noch nicht gesprochen. Diesem Land geht es wirtschaftlich schon nicht gerade blendend, eine GEZ Gebühr für Unternehmen könnte vor allem viele kleinere Firmen in den Konkurs treiben. Das sehen inzwischen wohl auch die Politiker ein. Absolut kontraproduktiv.
Ich werde jedenfalls Gottschalks dünnes Gelaber und irgendwelche Medien-Galas nicht finanzieren. Ach ja: und die Privaten sind gleich noch schlimmer, deshalb würde mir nie im Traum einfallen, auch noch Kabelgebühren für Werbung am laufenden Band zu löhnen.
Leute, ich weiß gar nicht, warum Ihr Euch alle so fertig macht.
Wer das zahlt, ist selber schuld.
@Socres: Das ist selbstverständlich DER Staat, denn die Entscheidung wurde von sämtlichen Ministerpräsidenten getroffen. Also denkt nach, wenn Ihr das nächste mal wählt.
Dass das Ganze Blödsinn ist, ist jedem klar.
ABER: Nen Anschluss bei nem Provider, bedeutet einen Scheißdreck. Ich hab einfach nen VoIP-Telefon. Fertig. Oder gönne mir was, auch wenn ichs nicht nutze. Das hat ne GEZ nicht zu bewerten.
Und angeben müsst Ihr gar nix. Denn zur Auskunft ist nur verpflichtet, wer ein Gerät hat. Hab ich offiziell nicht. Basta. Durchsuchen darf die GEZ nix. Also kann sie auch nix feststellen.
Beim letzten mal hab ich der GEZ geschrieben, dass ich Ihnen ne Rechnung schicke, sollten sie mich weiter belästigen. Seitdem ist Ruhe. Schließlich ist meine Tätigkeit zur Beantwortung von Briefen ader GEZ auch gebührenpflichtig!
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Dry your eyes mate, I know you want to make her see how much this pain hurts. But you've got to walk away now, it's over.
Ministerpräsidenten beschließen Rundfunkgebühr für Computer
Trotz zahlreicher Proteste haben die Ministerpräsidenten der Länder am heutigen Donnerstag die Einführung einer Rundfunkgebühr für Internet-fähige Computer und Mobiltelefone beschlossen. Die Gebühr soll ab dem 1. Januar 2007 erhoben werden und 5,52 Euro pro Monat betragen. Privathaushalte müssen die Gebühr entrichten, wenn noch kein Radio oder Fernsehgerät angemeldet wurde.
Bei Freiberuflern und Selbstständigen werden 5,52 Euro monatlich fällig, wenn noch kein "dienstliches" Radio oder TV-Gerät angemeldet wurde. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) erklärte in Bad Pyrmont, diese Regelung solle nach einem Jahr überprüft werden. Dann werde über eine generelle Neuordnung der Rundfunkgebühren nachgedacht. (pmzc't)
Der Beschluß erging mit fünfzehn zu einer Stimme, der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Peter Harry Carstensen, stimmte als einziger Länderchef dagegen. Er wollte das sogenannte „Moratorium“ für die Computer- Gebühr verlängern.
Für diejenigen dei keine Lust auf Heise-Trolle haben... ein comment:
Wer hat nicht alles unter den Spitzenpolitikern lamentiert: Der eine Ministerpräsident war ganz dagegen, der andere schloss sich dem an, der nächste findet es unlogisch - aber was passiert? Die Abzocke des Bürgers wird trotzdem beschlossen!!! Was hätten wir auch anderes erwarten können von unseren eigennutzmaximierenden Politikern!
Besser kann man Politikversagen nicht dokumentieren, als das unsere Ministerpräsidenten heute gemacht haben.
Jetzt ist eben der Bürger gefragt! Wir sind das Volk, und laut Umfragen sind weit über 90 % dieses Volkes mit dieser PC-Gebühr nicht einverstanden!
Also, liebe Mitbürger, leistet Widerstand gegen diese institutionalisierte Korruption!
Es scheint inzwischen allgemeiner Konsens darüber zu herrschen, dass diese GEZ-Gebühren auf PCs und Handys totaler Unfug sind. Beim Internet handelt es sich nicht um Rundfunk, der berufliche PC ist kein Radio und warum ich für eine Öffentlich Rechtliche Internetseite plötzlich eine Radiogebühr zahlen soll, von der das ZDF, dass keine Radiosender betreibt, auch was abbekommen soll, kann noch nicht mal mehr irgend so ein Hohlpfosten bei ARD und ZDF erklären.
Trotzdem wird dieser Unfug von der Politik beschlossen und verteidigt. Es bleibt nur der Schluss, dass eklatantes Politikversagen zum Schaden des Volkes einer kleinen Öffentlich Rechtlichen Clique Geld verschaffen soll.
Dass diese Clique mit Mafiastrukturen arbeitet, hat spätestens der Schleichwerbeskandal gezeigt. Und das Faktum, dass kein Politiker sich traut, irgendwas öffentlich gegen ARD und ZDF zu sagen, ist auch nur eine Folge der medialen Macht, mit der in skrupelloser Art und Weise jeder Gegner dieses korrupten Systems medial gelyncht wird.
Wie kann man also dieses Problem lösen?
Zum einen muss man jeden im eigenen Bekanntenkreis über die institutionalisierte Korruption bei ARD und ZDF informieren. Jeder soll wissen, was für ein Betrug dort mit dem Geld des Bürgers veranstaltet wird.
Letztlich hilft aber nur Ziviler Ungehorsam! Die Öffentlich Rechtlichen lügen und betrügen, warum soll der Bürger darauf nicht angemessen reagieren dürfen!?
Es geht denen ums Geld, also sollte man ihnen genau dies nicht geben! Wie kann man dies nun tun, ohne juristisch angreifbar zu werden?
Faktisch hat die GEZ keine Handhabe, Gebühren einzutreiben, um damit Öffentlich Rechtliche Korruption zu finanzieren.
Wie meldet man sich korrekt ab: - Man stellt seine Geräte für mindestens einen Tag zum Nachbarn. - Man schickt der GEZ eine Abmeldung. Diese geht an: GEZ 50656 Köln (per Einschreiben mit Rückschein)
oder per Fax: 0 180/582 10 30 (Beleg des Faxversands aufbewahren)
Sie muss das Wort "Abmeldung" enthalten, die Rundfunkteilnehmer-Nummer und die Kontaktdaten des abmeldenden. Als Grund schreibt man einfach: "Es werden keine Empfangsgeräte vorgehalten!" Zum Schluss noch Datum und Unterschrift.
Sollte man eine Einzugermächtigung erteilt haben, so ist es wichtig, diese explizit zu widerrufen. Zahlungen leistet man ab Ende des Monats nicht mehr.
Wer etwas streitfreudiger ist, untersagt in diesem Schreiben der GEZ jegliche Speicherung von eigenen personenbezogenen Daten und untersagt jegliche weiteren Kontaktversuche.
Abmeldungen sind zum Ende des laufenden Monats wirksam. Entgegen den Behauptungen der GEZ bedarf eine Abmeldung lediglich der Anzeige, dass man sich abmeldet, keiner Zustimmung seitens der GEZ. Es bedarf keines GEZ- Formulars. Auch kann die GEZ die Abmeldung nicht verweigern. Sollte sie dies tun, so erstattet man sofort Anzeige (Betrug, Urkundenfälschung) und widerspricht der Weigerung der Abmeldung ( bzw. der Zwangsanmeldung).
Sollten jetzt noch weiter Abbuchungen vom Konto vorgenommen werden, so werden diese einfach bei der Bank widerrufen.
Ansonsten ignoriert man die GEZ von nun an. Man sagt ihnen gegenüber gar nichts! Steht ein Herr vor der Tür, der sich Gebührenfahnder, Ermittler oder ähnliches nennt, so lässt man sich von ihm Dienstausweis und Personalausweis geben, lässt ihn vor der verschlossenen Haustür stehen, schreibt sich auf oder kopiert, was auf diesen Ausweisen steht und erteilt ihm bei Rückgabe der Ausweise Hausverbot ("Herr ..., hiermit erteile ich Ihnen und allen Mitarbeitern ihrer Organisation Hausverbot! Verlassen Sie bitte jetzt unverzüglich das Grundstück! Sie sind hier unerwünscht. Unterlassen Sie weitere Versuche, mit mir in Kontakt zu treten. ") Dann schließt man die Tür.
Jeder rechtmäßige Bewohner kann ein Hausverbot erteilen, also auch jeder Mieter. Dies gilt auch für Gemeinschaftsflächen wie z.B. Treppenhäuser, zum Haus gehörende Freiflächen, Garagen und Parkplätze etc. die im Zusammenhang mit der Nutzung der eigenen Wohnung stehen. Für Gemeinschaftsflächen schränkt sich ein Hausverbot lediglich dadurch ein, dass bei einem berechtigten Begehungsinteresse dies wahrgenommen werden darf. Will jemand z.B. zum Nachbarn, so darf er das über Gemeinschaftsflächen tun, es sei denn, der Besuch ist auch beim Nachbarn unerwünscht. Da Gebührenfahnder normalerweise überall unerwünscht sind, darf er sich faktisch nach erteiltem Hausverbot auch nicht mehr auf Gemeinschaftsflächen aufhalten.
Wenn er nach 5 Minuten noch da ist, ruft man über den Polizeinotruf die Polizei, (Man würde von einem Mann belästig, trotz Aufforderung verlässt er das eigene Grundstück nicht. Anschließend zeigt man ihn wegen Hausfriedensbruch an!) Auch hier äußert man sich zu gar nichts, was TV angeht. Darum geht es konkret nicht. Es geht darum das jemand nach § 123 StGB Hausfriedensbruch begangen hat. Man hat den Herrn zum unverzüglichen Verlassen des Grundstücks aufgefordert, er ist noch da, also Hausfriedensbruch.
Wer sich körperlich dazu in der Lage sieht, kann 5 Minuten nach der Aufforderung zum gehen bis zum Eintreffen der Polizei auch von seinem Jedermansrecht Gebrauch machen, und den Herrn von der GEZ arrestieren. All zu grob sollte man dabei allerdings nicht vorgehen. Mehr als 2 gebrochene Rippen und ein ausgekugelter Arm sind als Notwehr gegen einen hausfriedensbrechenden Stalker einfach nicht glaubwürdig. Eigene Zeugen sind in einem solchen Fall auch wichtig, aber das ist ein anderes Thema. Wer möchte, kann darüber philosophieren, welchen Dienst man am Mitbürger leistet, wenn man Gebührenfahnder ins Krankenhaus befördert und diese unerwünschten Zeitgenossen dadurch von der Belästigung anderer braver Bürger abhält.
Man muss sich immer vor Augen halten: Die GEZ, die öffentlich rechtlichen Sender und deren Gebührenbeauftragte haben keine hoheitlichen Befugnisse. Wie jeder Bürger müssen die sich für Zwangsmaßnahmen wie ein unerwünschtes Betreten der Wohnung einen gerichtlichen Titel besorgen. Und diesen bekommen sie nicht, weil in diesem Land die Unverletzlichkeit der Wohnung als höher stehendes Gut angesehen wird, als das Gebühreninteresse der ÖR.
Alle noch so wilden Schreiben der GEZ kann man getrost ignorieren. Sollte ein Einschreiben der GEZ kommen, verweigert man die Annahme. Es ist wichtig, nichts zu sagen, insbesondere nichts Unwahres!
Sollte die GEZ einen gerichtlichen Titel erwirken, nur dann muss man die beachten, so müsste man sich nur äußern, wenn man zur Auskunft verpflichtet ist, da man sonst eine Ordnungswidrigkeit begeht, die im Zweifelsfall aber auch nur lächerlich geringe Bußgelder zur Folge hat. Zur Auskunft verpflichtet ist man aber nur, wenn man ein Rundfunkgerät vorhält. Zum Zeitpunkt, zu dem man erklärt, dass man nichts erklären möchte, kann man ja korrekt keine Rundfunkgeräte vorhalten. Potentiell vorgeladene Mitbewohner etc. machen auch gemäß § 55 StPO von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch.
Man sagt also lediglich: "Dazu möchte ich mich nicht äußern". Und bei allem immer schön vorher die Rechtsgrundlage zeigen lassen. Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass die GEZ dieses Spielchen durchzieht, da sie genau wissen, dass sie gegen informierte Bürger keine Chance haben.
Abschließend noch die Frage: Ist ein solches Verhalten moralisch zu rechtfertigen?
Das Verhalten ist Trickserei, ja. Das Verhalten nutzt rechtliche Rahmenbedingungen in opportunistischer Art und Weise aus.
Aber: Das System der Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten ist inzwischen undemokratisch, ineffizient und korrupt. Aufgrund der Macht dieser Krake versagt die Politik dabei, dieses Geschwür an der Gesellschaft weg zu schneiden. Daher ist Widerstand legitim, ja sogar die Pflicht jedes Bürgers.
Dann lasst uns doch mal Artikel 20 (4) des Grundgesetzes anwenden!!!
Grundgesetz, Artikel 20:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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PS: Wer diesen Text oder seine inhaltliche Aussage weiterverbreiten möchte, kann das gern tun. Lediglich Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten ist jegliche Nutzung untersagt!
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The pen is mightier than the sword, but only if the sword is very small, and the pen is very sharp! - Terry Pratchett
"Man, was die uns erzählt hat, kam aus einem Buch, das muss einer geschrieben haben, der keine Ahnung von dem hatte, worüber er sich ausließ."
"Miles, hörst Du den Vogel da draußen? Das ist 'ne Spottdrossel. Sie hat keine eigene Stimme, sie macht nur die Stimmen der anderen nach und das willst du nicht. Wenn du dein eigener Herr sein willst, musst du deine eigene Stimme finden. Darum geht's. Sei also nur du selbst."
An Rezepten für Apfelkuchen mangelt es wahrhaftig nicht auf der Welt
Tenac auf der Suche nach seinem Meister ious D
look into my eyes and its easy to see one and one make two, two and one make three, it was destiny
wer sagt das ich zahlen muss nur weil ich ein inet anschluss habe... es heisst man zahlt für geräte mit denen der empfang möglich wäre nicht für den anschluss selbst
soll mir doch mal einer nachweisen das ich nich nur 50oi im monat zahle um kostenlos telefonieren zu können
"ich habe keinen browser und keine soundkarte installiert"
das eigentliche problem ist: leute, die wirklich nur surfen wollen und keine empfangsgeräte zu haus haben, haben keine wahl. ihnen wird die gebühr unrechtmäßig aufgezwungen. und da denke ich mal könnte man anpacken, um diesen nonsens auszuhebeln.
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Es ist kein Narr der Possen reißt und auch kein Narr der Unsinn spricht. Der wahre Narr ist der, der meist nur staunt und blinden Glaubens ist. Eichenschild
Akademie.de verwies darauf, dass der Begriff „GEZ-Gebühr“ sich in der Umgangssprache etabliert habe, und führte zahlreiche Fundstellen in Internet-Suchmaschinen auf. Der Begriff war am Freitag auch vielfach auf Internet-Seiten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten zu finden. Akademie.de zitierte aus dem GEZ-Schreiben. Demnach sollte die Redaktion auch „falsche“ Begriffe wie „PC-Gebühr“, „Gebührenfahnder“, „GEZ-Anmeldung“ oder „GEZ-Abmeldung“ unterlassen.
Dieser Beitrag wurde von Niveau: 25 Aug 2007, 01:58 bearbeitet
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Apprendre à chanter à un cochon, c'est gaspiller votre temps et contrarier le cochon.
yeah, erpressung ist wieder salonfähig geworden, wie es mir scheint... im übrigens verwendet selbst das zdf und die ard begriffe wie g€z-gebühr (<- ist das jetzt wenigstens korrekt?)
yeah, erpressung ist wieder salonfähig geworden, wie es mir scheint... im übrigens verwendet selbst das zdf und die ard begriffe wie g€z-gebühr (<- ist das jetzt wenigstens korrekt?)