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für §en-reiterei beim bafög
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off schnatterinchen | post 17 Oct 2006, 19:03 | Themenlink
ich suche mgl schnell jmd der sich gut mit formulierungen in rechtssachen auskennt

ich schreibe grad meinen antrag auf verlängerung des bafög....

Zitat(§15)
(3) Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie

1. aus schwerwiegenden Gründen,

....

Zitat(Zu Nummer 1)


15.3.3    Schwerwiegende Gründe, die eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen können, sind insbesondere
-    eine Krankheit,
....
-    das erstmalige Nichtbestehen einer Zwischenprüfung, wenn sie Voraussetzung für die Weiterführung der Ausbildung ist; Entsprechendes gilt für die erstmalige Wiederholung eines Studienhalbjahres wegen des Misslingens von Leistungsnachweisen, wenn anstelle einer Zwischenprüfung laufend Leistungsnachweise zu erbringen sind.

Diese schwerwiegenden Gründe müssen ursächlich für die Verzögerung der Ausbildung sein. Die Verzögerung darf für den Auszubildenden nicht auf zumutbare Weise abzuwenden sein.

In Zweifelsfällen ist über die Erkrankung das zuständige Gesundheitsamt im Wege der Amtshilfe gutachtlich zu hören.


quelle

ich möchte mich auf "krankheit" beziehen und überlege grad wegen formulierungen die "nicht auf zumutbare Weise abzuwenden" rechtfertigen....
also im wesentl isses klar was ich schreibe nur will ich keine lücken zum ablehnen offen lassen

btw: der 2. anstrich vom 2.zitat... wie is der bei medinf zu verstehen?....
ProfilPM
 
Antworten(1 - 14)
sodi off post 17 Oct 2006, 19:12 | Antwort#2
war der StuRa nicht die beste anlauf-adr. dafür?
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schnatterinchen off post 17 Oct 2006, 19:28 | Antwort#3
hmpf stimmt die hab ich glatt vergessen wallbash.gif
die rechtsberatung beim studiwerk war nich so dolle

das "problem" is nur die zeit die bei dem amtsrennerei immer drauf geht
stura-bafög is nur montag da und dann muss ich wieder zum PA in den sprechzeiten und dann wieder bafögamt
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sodi off post 17 Oct 2006, 19:36 | Antwort#4
tja, entweder du hattest ne krankheit, die dich en paar wochen zurück geworfen hat oder du lässt dir was tolles einfallen. wenn du pech hast, kontaktieren die eh die ärzte.
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schnatterinchen off post 17 Oct 2006, 19:41 | Antwort#5
ich hab nachn 2.semester angefangen meine lernprobleme zu beseitigen.... hab deshalb vorher in den ersten beiden nich viel geleistet....
nur weiß ich nich ob das den verzug von 2 semestern wirklich rechtfertigt
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sodi off post 17 Oct 2006, 19:42 | Antwort#6
offiziell: NEIN!
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schnatterinchen off post 17 Oct 2006, 19:44 | Antwort#7
cry.gif
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chaoscamp off post 18 Oct 2006, 01:03 | Antwort#8
hmm
also wenn du kein ärtzliches atest hast was dir bescheinigt das du nichts in den semestern machen konntest, sieht es eher schlecht aus.

steht ja eigentlich auch da, das es wirklich ursächlich sein muss, sprich du halt daran gehindert warst einen geregeltem studienleben nachzugehen.
gemeint sind eher schwerwiegende krankheiten mit zb. krankenhaus aufenthalt oder keiner möglichkeit an vorlesungen teilzunehmen etc.
und sie nehmen es sehr genau was sowas angeht, denn zu verschenken haben sie nichts -.-

was eventuell helfen könnte wäre zu zeigen das du nun alles überwunden hast und auf dem guten weg bist.
dir eventuell auch die fakultät bescheinigen kann das deine leistungen ausreichend sind für das studium, dir aber halt nur die eine prüfung fehlt etc.
aber große chancen bietet es nicht -.-
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aMy off post 18 Oct 2006, 06:40 | Antwort#9
du kannst:
a - beim bafög-amt die verlängerung auf förderungshöchstdauer einreichen oder
b - versuchen rückwirkend urlaubssemester angerechnet zu bekommen. das wiederrum ist sehr schwierig und du brauchst genauso wie zur bafög-verlängerung gute gründe die du im vorraus nicht wusstest (z.B. Ende des Semesters krank geworden... oder so.) ich hab damals eins rückwirkend bekommen shifty.gif
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JoSchu off post 18 Oct 2006, 08:33 | Antwort#10
Zitat(schnatterinchen @ 17 Oct 2006, 19:41)
ich hab nachn 2.semester angefangen meine lernprobleme zu beseitigen....

Ist das ne nette Umschreibung für die Behandlung einer klinisch relevanten Prüfungsangst? Wenn ja, wäre das aus meiner Sicht auf jeden Fall ein schwerwiegender Grund.
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Mimi off post 18 Oct 2006, 08:36 | Antwort#11
Zitat(JoSchu @ 18 Oct 2006, 08:33)
Ist das ne nette Umschreibung für die Behandlung einer klinisch relevanten Prüfungsangst? Wenn ja, wäre das aus meiner Sicht auf jeden Fall ein schwerwiegender Grund.
*


jop, sehe ich auch so. hast du dir professionell helfen lassen? dann dort einfach ne bescheinigung geben lassen
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sodi off post 18 Oct 2006, 08:39 | Antwort#12
Zitat(JoSchu @ 18 Oct 2006, 08:33)
Ist das ne nette Umschreibung für die Behandlung einer klinisch relevanten Prüfungsangst?


sicherlich nicht. aber man könnte was daraus machen. shifty.gif
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Janni off post 18 Oct 2006, 14:49 | Antwort#13
*Provozier* Wer nichts leistet hat auch kein Anspruch auf Bafög! *Provozier*

Ich geh mal davon aus, dass es keine Krankheit war, denn sonst gebe es diesen Thread nicht.
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schnatterinchen off post 18 Oct 2006, 20:47 | Antwort#14
psychologische sachen sind natürlich auslegbar... es is kein krankheitsbild wie "rechtes bein gebrochen"

aber ja ich war ein jahr (also ab dem 3.semester) bei nem psychologen und ich lern nu mehr als in dem jahr davor
eine "bescheinigung" über mein krankhitsbild kann er mir zwar geben - aber er kann/darf keine aussagen treffen was meinen zustand vor dem 3.semester betrifft, also dass ich da absolut nich in der lage war ne prüfung zu schreiben oder so.
das muss ich eben selber erklären
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Mimi off post 18 Oct 2006, 21:00 | Antwort#15
dann leg die bescheinigung mit bei

und die sache mit dem lernen etc ist eine sache die bei einigen nunmal wirklich krankhaft ist...

Dieser Beitrag wurde von Mimi: 18 Oct 2006, 21:01 bearbeitet
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