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für §en-reiterei beim bafög
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off schnatterinchen | post 17 Oct 2006, 19:03 | Themenlink
ich suche mgl schnell jmd der sich gut mit formulierungen in rechtssachen auskennt

ich schreibe grad meinen antrag auf verlängerung des bafög....

Zitat(§15)
(3) Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie

1. aus schwerwiegenden Gründen,

....

Zitat(Zu Nummer 1)


15.3.3    Schwerwiegende Gründe, die eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen können, sind insbesondere
-    eine Krankheit,
....
-    das erstmalige Nichtbestehen einer Zwischenprüfung, wenn sie Voraussetzung für die Weiterführung der Ausbildung ist; Entsprechendes gilt für die erstmalige Wiederholung eines Studienhalbjahres wegen des Misslingens von Leistungsnachweisen, wenn anstelle einer Zwischenprüfung laufend Leistungsnachweise zu erbringen sind.

Diese schwerwiegenden Gründe müssen ursächlich für die Verzögerung der Ausbildung sein. Die Verzögerung darf für den Auszubildenden nicht auf zumutbare Weise abzuwenden sein.

In Zweifelsfällen ist über die Erkrankung das zuständige Gesundheitsamt im Wege der Amtshilfe gutachtlich zu hören.


quelle

ich möchte mich auf "krankheit" beziehen und überlege grad wegen formulierungen die "nicht auf zumutbare Weise abzuwenden" rechtfertigen....
also im wesentl isses klar was ich schreibe nur will ich keine lücken zum ablehnen offen lassen

btw: der 2. anstrich vom 2.zitat... wie is der bei medinf zu verstehen?....
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sodi off post 18 Oct 2006, 21:30 | Antwort#16
Zitat(schnatterinchen @ 18 Oct 2006, 20:47)
aber ja ich war ein jahr (also ab dem 3.semester) bei nem psychologen und ich lern nu mehr als in dem jahr davor
eine "bescheinigung" über mein krankhitsbild kann er mir zwar geben - aber er kann/darf keine aussagen treffen was meinen zustand vor dem 3.semester betrifft, also dass ich da absolut nich in der lage war ne prüfung zu schreiben oder so.
das muss ich eben selber erklären


dann sieht´s doch gut aus! also für en positiven bafög-bescheid.
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schnatterinchen off post 18 Oct 2006, 22:08 | Antwort#17
haben mir auch paar gesagt - jedoch schien der typ von der studiwerk-rechtsberatung sehr amüsiert... er meinte er findet es sehr interessant wie das wohl ausgeht
kam mir da echt verarscht vor
er meinte es muss eben ein genauer kauslitätsbeweis geführt werden der den verzug von genau diesen prüfungen rechtfertigt
ich mag einfach gern eine (halb)juristische absicherung (kontolllesen) haben von meinem text
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chaoscamp off post 19 Oct 2006, 01:22 | Antwort#18
Naja ich denk mal so schwer ist das nicht das zu schreiben wink.gif
musst nur aufpassen die kausalität auch herauszustellen wie der stuwi-berater schon meinte.
es reicht nicht aus einfach zu sagen hier übrigens ich hatte ne krankheit und lieg 2 semester zurück. Es ist einfach gemeint darzustellen, das diese Krankheit dazu geführt hat, das du die und die klausur nicht schreiben/bestehen konntest. Diese konntest auch nicht nachholen, weil nicht angeboten, deswegen bist du nun in verzug und hattest keine möglichkeit das zeitlich auszugleichen. So in der Art etwa.
Kurz einfach ne ursachenkette.
ob sie die ursache dann anerkennen oder den kausalzusamenhang anerkennen ist dann ne frage das amtes. einfach zu bekommen ist es nicht, und nur mit attest.

ich frag mich auch warum er keine aussagen treffen darf/kann?
will er nicht oder denkst du an schweigepflicht?
weil von der schweigepflicht kannst du ihn entbinden, sie dient ja deinem schutz!

ansonsten wünsch ich dir viel glück wink.gif
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aMy off post 19 Oct 2006, 08:07 | Antwort#19
Zitat(chaoscamp @ 19 Oct 2006, 01:22)
ich frag mich auch warum er keine aussagen treffen darf/kann?
will er nicht oder denkst du an schweigepflicht?
weil von der schweigepflicht kannst du ihn entbinden, sie dient ja deinem schutz!
*


Nee, die können ja nur vermuten, wie es dir ging bevor du in Behandlung gegangen bist. Diese Vermutung kann er zwar reinschreiben, wird aber vom Amt wahrscheinlich eh nicht anerkannt.
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JoSchu off post 19 Oct 2006, 08:33 | Antwort#20
Zitat(schnatterinchen @ 18 Oct 2006, 20:47)
psychologische sachen sind natürlich auslegbar... es is kein krankheitsbild wie "rechtes bein gebrochen"

Doch, auch bei uns gibt für die einzelnen Störungsbilder* spezifische Kriterien und Symptome, die erfüllt sein müssen.
Aber wenn du etwas in der Richtung gehabt hast, hätte dich der Psychologe eigentlich drüber aufklären müssen. Als Richtlinie: Wenn die Krankenkasse die Behandlung übernommen hat, kannst du davon ausgehen, dass es "schwerwiegend genug" war.



*bei uns heißt das Störung anstatt Krankheit, weil Krankheit angeblich zu stigmatisierend wirkt - ich weiß ja nicht, ob Störung so viel besser ist
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