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Kein Alkoholverkauf in Spätshops
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 19 Nov 2006, 14:41
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Punkte: 806
seit: 21.09.2004
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Zitat(simpson @ 19 Nov 2006, 13:31) betrifft ja auch alle. was is denn eigentlich, wenn ich in meiner ehemaligen arbeitsstelle bin, weil wegen mit den alten chefs mal quatschen, und mir da n bier mit aufn weg nehm? darf ich das? dürfen die mich damit rauslassen?.. oder anders, mein chef nimmt sich gern n bier, und steht draussen vor der kneipe..oder geht zum vietnamesen drei häuser weiter.. darf er auch nicht mehr?.. ich finds jetzt nicht total unsinnig..aber bissl undurchdacht..bzw ungenau  Liest Du eigentlich, bevor Du schreibst? In dem Text stand, dass der Straßenverkauf untersagt ist. Es is ja wohl klar, dass es keinen Ärger geben wird wenn ich mit meinem Glas Pils ma kurz vor der Tür stehe. Dieser Beitrag wurde von truestepper: 19 Nov 2006, 14:41 bearbeitet
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