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Kein Alkoholverkauf in Spätshops
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 20 Nov 2006, 19:55
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3. Schein   
Punkte: 170
seit: 06.11.2003
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Zitat(Chris @ 20 Nov 2006, 17:49) @neopop: das darf weder die Polizei noch du selbst in der Bürgerwehr. Und das ist auch gut so. Ts - jedem der dir nicht passt aufs Maul hauen. Ob es überhaupt ein Straftatsbestand ist, wenn man jemanden, der das will, aufs Maul haut? Machen die Prügelnden überhaupt etwas verbotenes?  Ob es verboten ist, ist zweifelhaft, ABER: § 231 Strafgesetzbuch Beteiligung an einer Schlägerei (1) Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff beteiligt, wird schon wegen dieser Beteiligung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch die Schlägerei oder den Angriff der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung (§ 226) verursacht worden ist. (2) Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, ohne daß ihm dies vorzuwerfen ist. Das bedeutet, wenn einer stribt (oder dauerhaft entstellt ist, oder andere schwere Folge nach § 226 eintritt), machen sich ALLE strafbar, die mit geprügelt haben. Selbst dann, wenn man nur am Anfang mitgeschlagen hat und schon längst raus war, als es zur schweren Handlung kam. Das sollten sich alle Prügler mal vor Augen halten - aber zum Glück passiert in der Regel ja nichts Schlimmes im Sinne dieser Vorschrift.
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www.thalheim-e-ontour.de
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