|
Kein Alkoholverkauf in Spätshops
Antworten
|
|
 20 Nov 2006, 20:52
|
3. Schein   
Punkte: 170
seit: 06.11.2003
|
Zitat(Chris @ 20 Nov 2006, 19:40) Dummerweise gilt in dubito pro reo und damit kannst du keinen verknacken. Jeder wird sagen, dass die anderen ihn da reingezerrt haben, und er sich nur gewehrt hat. Weiterhin waren alle alkoholisiert. Das ist quasi ein Freifahrtschein. Selbst wenn jemand zu Tode kommen sollte, kannst du keinen finden, den du für 3 Jahre ins Gefängnis stecken kannst.  Erstmal: Zum Glück (!) gilt in dubeo pro reo, schließlich leben wir in einem Rechtsstaat. Und unterschätze die Regelung mal nicht: Denn das Recht, sich zu wehren, steht dir bei einer Schlägerei nicht lange zu. Wenn du wirklich nur reingezerrt wurdest, ist es am einfachsten, den Mob zu verlassen. Wer das nicht tut, geht schon über das Sich-Wehren hinaus. Wer abhaut wird ja auch nicht verfolgt (sonst könnte man so eine Schlägerei schnell auflösen...) Aber hoffen wir, dass es keinen Anlass geben wird, die Regelung in Dresden je anwenden zu müssen. (PS: 3 Jahre sind eh utopisch, solange man nicht ständig wegen solcher Schlägereien verurteilt wird - es ist ja nur der Strafrahmen, und für kleine Fälle gibts ja sogar nur Geldstrafe)
--------------------
www.thalheim-e-ontour.de
|
|
|
2 Nutzer liest/lesen dieses Thema (2 Gäste)
0 Mitglieder:
|