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Kein Alkoholverkauf in Spätshops
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 19 Nov 2006, 13:25
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Nu, so isser halt.      
Punkte: 801
seit: 06.12.2005
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Zitat(Kramsky @ 19 Nov 2006, 12:13) Zitat(cybersax.de) Deshalb wird es den Betreibern von Schank- und Speisewirtschaften - hierzu gehören auch die sogenannten Spätshops - untersagt, in der Nacht von Freitag auf Samstag und in der Nacht von Samstag auf Sonntag zwischen 22 Uhr und 5 Uhr alkoholische Getränke zu verkaufen. Betroffen davon ist allerdings nicht die bisher genehmigte Außengastronomie der Gaststätten, sondern lediglich der Straßenverkauf.
Irgendwie beißen sich die Sätze doch, oder sehe ich da was falsch? Ist Außengastronomie nicht gleich Straßenverkauf? Außerdem klingt das irgendwie, als wenn sämtlicher Alkoholausschank verboten wäre. Das wiederum ist ja aber unmöglich. Oder ist das einfach ein Schreibfehler: "Betroffen davon ist allerdings nicht die bisher genehmigte InnenGastronomie der Gaststätten, sondern lediglich der Straßenverkauf. Dieser Beitrag wurde von Mr_T: 19 Nov 2006, 13:26 bearbeitet
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