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Kein Alkoholverkauf in Spätshops
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 19 Nov 2006, 17:12
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2. Schein  
Punkte: 90
seit: 29.04.2004
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Viel schlimmer finde ich, dass beim ersten Lesen der Eindruck entsteht, dass auch normale Bars und Restaurants davon betroffen sind, sprich nach 22 Uhr grundsätzlich kein Alkohol mehr ausgegeben wird. Das kann nur dann nicht stimmen, wenn der feine Unterschied darin besteht, dass in der Verordnung von "verkaufen" die Rede ist, und nicht von "ausschenken". Sprich ein Barbesitzer darf kein Flaschenbier an Laufkundschaft verkaufen, aber jemandem, der sich an die Bar setzt, darf er ein Glas Bier hinstellen? Is ja echt gut durchdacht Oo Ich hab übrigens an einen Hoax geglaubt, bis Stroeh (*wink*) die Quelle gepostet hat. Von daher einen Rüffel an den Threadstarter. (Alte WP-Angewohnheit) Edit: und full ACK@Stormis Erkenntniss eines logischen FehlschlussesDieser Beitrag wurde von Schmiddtchen: 19 Nov 2006, 17:14 bearbeitet
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<+n> grundsatz ist: wo kein kläger ist, ist auch kein schuldiger
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