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>Urlaubssemester und Prüfungen *argh*

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post 13 Apr 2004, 18:03
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.:: So what?! ::.
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Punkte: 634
seit: 01.10.2003

Ich bin jetzt im Urlaubssemester und weiß leider nich genau was man schreiben darf an Prüfungen etc. Hab schon beim Prüfungsamt nachgefragt. Die konnte mir allerdings nur sagen, dass man auf jedenfall neue Prüfungen nich schreiben darf. Aber was is mit neuen Scheinen und mit Praktikas?? Das einzige was ich weiß ist, dass ich die Wiederholungssachen schreiben darf. PLEASE HELP!!


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Antworten(30 - 42)
post 11 Feb 2009, 19:08
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Geld vom Arbeitsamt kriegt man keins, solange man noch den Status Student vorzuweisen hat.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 11 Feb 2009, 19:27
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Froschologe
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Punkte: 5016
seit: 01.10.2003

beantragen kann man alles..das funktioniert hier aber nur in gaaaanz wenigen einzelfällen. falls sich hier jemand ernsthaft mit dem gedanken trägt das zu versuchen, kann mir gerne ne pm schicken. ich hab da noch so ein prüfschema wo man vorab ganz gut sehen kann, ob die wartezeit sich lohnt wink.gif


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Lacht kaputt, was euch kaputt macht!
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post 11 Feb 2009, 19:28
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

wow echt? Na dann los!
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post 11 Feb 2009, 19:39
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Klapperstrauß
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Punkte: 4731
seit: 13.06.2004

beantragen kann man alles..das funktioniert hier aber nur in gaaaanz wenigen einzelfällen. falls sich hier jemand ernsthaft mit dem gedanken trägt das zu versuchen, kann mir gerne ne pm schicken. ich hab da noch so ein prüfschema wo man vorab ganz gut sehen kann, ob die wartezeit sich lohnt wink.gif


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°° »Das stärkste Betäubungsmittel der Welt ist das Verlangen dazuzugehören....« °°°


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post 11 Feb 2009, 23:45
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busy office
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Punkte: 1655
seit: 30.06.2006

Zitat(Gizz @ 11 Feb 2009, 17:10)
*ausbuddel*
beim prüfungsamt der verkehrsfakultät steht seit kurzem zum thema:
das dürfte dann doch theoretisch für alle fakultäten gelten
*


laut Fakultät Informatik gilt das auch:
Zitat
Außerdem möchten wir auf die neue Regelung in § 20 des SächsHSG aufmerksam machen. Danach ist es für jeden Studenten nunmehr möglich, auch in einem Beurlaubungssemester Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen.


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Grüße sn3ek
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post 12 Feb 2009, 13:08
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2. Schein
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Punkte: 146
seit: 06.07.2005

Toll, dass es diese Regelung erst jetzt gibt, wo ich schon zwei Urlaubssemester hinter mir hab und keine Leistungen erbringen konnte. sad.gif

Allerdings gibt's im Urlaubssemester ja leider kein Bafög...
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post 12 Feb 2009, 21:12
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Vordiplom
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Punkte: 742
seit: 18.05.2005

Zitat(polyethylene @ 12 Feb 2009, 12:08)
Allerdings gibt's im Urlaubssemester ja leider kein Bafög...
*


nö aber hartz IV. zumindest hab ich welches bekommen shifty.gif


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post 12 Feb 2009, 22:05
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Straight Esh
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Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

und mit welcher Begründung?
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post 13 Feb 2009, 21:29
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Vordiplom
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Punkte: 742
seit: 18.05.2005

gar keine. einfach antrag mit immabescheinigung, auf der steht das ich im urlaubssemester bin, abgegeben und fertsch!!

war im oktober 2007, gab geld bis ende märz 2008. 347oironen plus miete

Dieser Beitrag wurde von fiend force: 13 Feb 2009, 21:29 bearbeitet
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post 13 Feb 2009, 21:50

3. Schein
***

Punkte: 161
seit: 05.01.2005

...hast du irgendwie vorm Studium Kohle verdient?
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post 14 Feb 2009, 02:17
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~Beastie Girl~
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Punkte: 13190
seit: 01.10.2003

oder bafög versemmelt?
m.m.n. sind eltern (oder eben bafög) solang unterhaltspflichtig bis man die erstausbildung abgeschlossen hat (nicht abitur, nicht bis 27). d.h.wenn ich in 5 jahren immernoch studier..kann ich immernoch keine kohle von jemand anderem beanspruchen als den menschen die mich schon seit 30 jahren finanzieren?! wacko.gif
ich drifte ab..ich weiß..


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[22:17] cantrella: ich bin der männergarten

bunglefever was here!

minilusch3n geschlüpft
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post 15 Feb 2009, 14:54
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Vordiplom
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Punkte: 742
seit: 18.05.2005

hab vorm studium zwar ne lehre gemacht und mein bafög is schon seitn paar semester ausgelaufen, war auch zu diesem zeitpunkt 29, (da studiengangwechsel) aber damit hat da wie ich weiß nix zu tun.

also ich hab das damals so verstanden. man ist für die arge so lang nicht förderungswürdig, solang man in irgendeiner weise, wenn auch nur theroretisch, bafög oder ähnliche förderung (verbilligtes studentendarlehen der kfw usw.) beziehen könnte. ob man das bekommt ist dabei erst einmal egal. das urlaubssemester ist da ein spezieller fall, da man in diesem semester, wie ich das vestanden habe, keinerlei anspruch auf solche förderungen hat. somit zieht das neue sozialgesetzbuch und man ist für den zeitraum des urlaubssemesters für algII förderungswürdig.



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