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>Urlaubssemester und Prüfungen *argh*

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post 13 Apr 2004, 18:03
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.:: So what?! ::.
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Punkte: 634
seit: 01.10.2003

Ich bin jetzt im Urlaubssemester und weiß leider nich genau was man schreiben darf an Prüfungen etc. Hab schon beim Prüfungsamt nachgefragt. Die konnte mir allerdings nur sagen, dass man auf jedenfall neue Prüfungen nich schreiben darf. Aber was is mit neuen Scheinen und mit Praktikas?? Das einzige was ich weiß ist, dass ich die Wiederholungssachen schreiben darf. PLEASE HELP!!


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post 14 Sep 2007, 09:18
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3. Schein
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Punkte: 296
seit: 21.10.2003

Ich kaper diesen alten Thread mal für eine Frage, die mich gerade beschäftigt:

Weiß jemand, ob man zur Anmeldung seiner Diplomarbeit im Urlaubssemester sein darf? Ich werde meine Diplomarbeit frühestens im November anfangen können, also nicht im nächsten WS verteidigen - ist es also zulässig im WS ein Urlaubssemester zu beantragen, dann die Diplomarbeit zu schreiben und im nächsten Sommersemester wieder regulär angemeldet abzugeben und zu verteidigen? Fakultät Inf, Studiengang MedInf, Lehrstuhl Rechnernetze. rolleyes.gif


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Zitat(papajoe)
das schlimmste was passieren kann is, dass das glied danach steif is...
im Fahrradkettennieter-Thread
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post 14 Sep 2007, 23:14

4. Schein
****

Punkte: 370
seit: 18.01.2004

Zitat(versis @ 14 Sep 2007, 09:18)
Ich kaper diesen alten Thread mal für eine Frage, die mich gerade beschäftigt:

Weiß jemand, ob man zur Anmeldung seiner Diplomarbeit im Urlaubssemester sein darf? Ich werde meine Diplomarbeit frühestens im November anfangen können, also nicht im nächsten WS verteidigen - ist es also zulässig im WS ein Urlaubssemester zu beantragen, dann die Diplomarbeit zu schreiben und im nächsten Sommersemester wieder regulär angemeldet abzugeben und zu verteidigen? Fakultät Inf, Studiengang MedInf, Lehrstuhl Rechnernetze.  rolleyes.gif
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ich bezweifele das. das sächsische hochschulgesetz sagt in § 16 folgendes:

Während der Beurlaubung können Studien- und Prüfungsleistungen an der Hochschule, an der die Beurlaubung ausgesprochen wurde, nicht erbracht werden. Dies gilt nicht für Studenten die wegen familiärer VErpflichtungen beurlaubt wurden. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist während des Beurlaubungszeitraumes möglich.

da die diplomarbeit eine prüfungsleistung ist, kannst du sie nicht im Urlaubssemester schreiben. die Diplomarbeit gehört auch zur Regelstudienzeit, also wird wohl nichts, kannst ja gern nachfragen, ob sie es trotzdem zulassen, aber hoffnung mach ich dir nicht und schon gar nicht bei den infs.
wenn du elternteil geworden bist oder angehörige pflegen musst, dann geht das schon, oder wenn du die diplomarbeit schon einmal verhauen hast.
ansonsten nein.
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