Zitat(versis @ 14 Sep 2007, 09:18)
Ich kaper diesen alten Thread mal für eine Frage, die mich gerade beschäftigt:
Weiß jemand, ob man zur Anmeldung seiner Diplomarbeit im Urlaubssemester sein darf? Ich werde meine Diplomarbeit frühestens im November anfangen können, also nicht im nächsten WS verteidigen - ist es also zulässig im WS ein Urlaubssemester zu beantragen, dann die Diplomarbeit zu schreiben und im nächsten Sommersemester wieder regulär angemeldet abzugeben und zu verteidigen? Fakultät Inf, Studiengang MedInf, Lehrstuhl Rechnernetze.


ich bezweifele das. das sächsische hochschulgesetz sagt in § 16 folgendes:
Während der Beurlaubung können Studien- und Prüfungsleistungen an der Hochschule, an der die Beurlaubung ausgesprochen wurde, nicht erbracht werden. Dies gilt nicht für Studenten die wegen familiärer VErpflichtungen beurlaubt wurden. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist während des Beurlaubungszeitraumes möglich.
da die diplomarbeit eine prüfungsleistung ist, kannst du sie nicht im Urlaubssemester schreiben. die Diplomarbeit gehört auch zur Regelstudienzeit, also wird wohl nichts, kannst ja gern nachfragen, ob sie es trotzdem zulassen, aber hoffnung mach ich dir nicht und schon gar nicht bei den infs.
wenn du elternteil geworden bist oder angehörige pflegen musst, dann geht das schon, oder wenn du die diplomarbeit schon einmal verhauen hast.
ansonsten nein.