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[Suche]Wohngeldempfänger

hat mit wohngeld jemand erfahrung??
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post 02 Jan 2006, 16:06
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٩(●̮̮̃•̃)۶
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Klappt das ganze eigentlich auch bei Wohnheimen???


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post 02 Jan 2006, 16:09
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Vordiplom
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weil ich den bafögantrag nicht ohne ein vordfipl-antrag bzw. vordipl selber beantragen kann.
ohne negativbescheid vom bafögamt ?? ..das glaube ich fast nicht . . .


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post 02 Jan 2006, 16:14

Exmatrikulator
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Zitat(YaYstefan @ 02 Jan 2006, 15:09)
weil ich den bafögantrag nicht ohne ein vordfipl-antrag bzw. vordipl selber beantragen kann.

hö, klär mich mal auf? eine imma besch. reicht doch fürn bafög antrag..


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tabula rasa
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post 02 Jan 2006, 16:37
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old 's cool!
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er meint sicher diesen leistungsnachweis ab dem soundsovielten semester, ohne den der bafög-antrag nicht bis zu ende bearbeitet wird, auch wenn man am ende eh kein bafög bekommen würde..

man könnte übrigens noch schauen, ob man einen antrag auf vorausleistung in härtefällen stellen kann. denn wo keine unterhaltspflicht seitens der eltern mehr besteht, muss das geld ja irgendwo herkommen und da kann man nicht 2 monate lang vom finger im mund leben..


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Kleine Aster
Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster!
-Gottfried Benn (1912)-
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post 02 Jan 2006, 17:08

Exmatrikulator
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das stimmt.. aber bei ihr war es eben so, weil die bearbeitungszeit eben zu lange gedauert hat
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post 02 Jan 2006, 17:10
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Froschologe
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Zitat(sQeedy @ 02 Jan 2006, 14:35)
Ich hab mal in meinem Ortsamt angerufen und die nette Frau hat mich auf unser Rathaus-Online gebracht. Ebenfalls meinte sie, man könne auch angeben, dass man aus den und den Gründen erst gar keinen Bafög-Antrag gestellt hat und dann würde das auch seinen Gang gehen.
*


genau deswegen meinte ich, gehe zum sozialamt, da die menschen beim ortsamt keine ahnung haben. dein wohngeldantrag wird in keinem falle bearbeitet, wenn du nicht diesen bafögnegativbescheid vorlegst.

Zitat(YaYstefan @ 02 Jan 2006, 14:55)
Ich bekomme kein bafög mehr und würde es auchmal "probieren" wollen...
ABER:
bis ich einen negativBescheid vom Bafögamt habe, dauert es LOCKER 4 Monate,wegen Auskunft eines Elternteils. . . .
vorher müsste man einen Antrag aufs Vordiplom stellen, der auch erst "bearbeitet" werden müsste...

wenn du kein vordiplom hast, bist du doch auch nicht mehr bafögberechtigt und kriegst demzufolge deinen negativbescheid.

Zitat
dann den antrag auf wohngeld, mit erneuter Auskunft der Eltern . . .

der geht recht fix auszufüllen und von deinen eltern reicht nen einfaches blatt papier in dem sie dir bestätige wieviel unterhalt sie zahlen.

Zitat
dann noch das Problem mit unserem Vermieter (seit 4 MOnaten noch kein Mietvertrag trotz 30x anrufen etc.)
Also ich glaube das ich die Fristen immer überschreite jedesmal wenn ich nur versuche das Wohngeld zu beantragen . ...

solange du erklären kannst warum du für alles so ewig brauchst lassen sich die fristen beliebig erweitern.

Zitat
vor 9 MOnaten wird da nix kommen ....
gibts da nicht was "vorher" ?  ich meine wäre doch käse sonst, akuter Geldmangel und 9 monate warten lassen .. :/
nein, da wohngeld keine grundsicherung ist, sondern lediglich zur hebung deines wohlstands dient.
*



Zitat
Klappt das ganze eigentlich auch bei Wohnheimen???
*

theoretisch sind wohnheime einer richtigen wohnung gleichgesetzt, daß wirst dem sozialamt aber nur mit nem anwalt erklären können.

Zitat
man könnte übrigens noch schauen, ob man einen antrag auf vorausleistung in härtefällen stellen kann. denn wo keine unterhaltspflicht seitens der eltern mehr besteht, muss das geld ja irgendwo herkommen und da kann man nicht 2 monate lang vom finger im mund leben.. *

s.o. wohngeld ist keine grundsicherung, deswegen kannst da auch keinen abschlag kriegen.

Dieser Beitrag wurde von tjay: 03 Jan 2006, 20:02 bearbeitet


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post 02 Jan 2006, 18:27
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ich seh schon. ich werd mal beim sozialamt anrufen.


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Es ist kein Narr der Possen reißt und auch kein Narr der Unsinn spricht.
Der wahre Narr ist der, der meist nur staunt und blinden Glaubens ist.
Eichenschild
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post 03 Jan 2006, 19:39
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meeresalge
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anrufen bringt da nix. hingehen und der frau auf den wecker gehen. (viel zeit mitnehmen)
und womme hat recht: die versuchen ihre kohle gut zusammen zu halten - und unfreundlich sind se auch noch - meine sb jedenfalls
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post 03 Jan 2006, 22:42
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das sind alles leute die sich besser nen naderen job suchen sollen wenns ihenen kein spaß macht ...
tzzzz!"
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post 04 Jan 2006, 02:37
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gibt genügend arbeitslose die so'nen job mit mehr enthusiasmus und einfühlungsvermögen angehen könnten.. ich bin für das aufheben jeglicher beamtenstatus und bezahlung nach leistung! natürlich auch mit evaluation, die ausnahmsweise dann auch mal konsequenzen hat..
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post 04 Jan 2006, 17:08
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2. Schein
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Zitat(YaYstefan @ 02 Jan 2006, 14:55)

bis ich einen negativBescheid vom Bafögamt habe, dauert es LOCKER 4 Monate,wegen Auskunft eines Elternteils. . . .




man kann auch beim wohngeld-amt alles nachreichen. hab zb meinen antrag oktober 05
gestellt, obwohl ich fast noch nix (bafög-negativ-bescheid, erklärung des vermieters etc.)
vorweisen konnte. hier gilt aber das datum der antragsstellung, heisst ich müsste für einschl
oktober wohngeld nachgezahlt bekommen, wenns dann endlich mal bearbeitet ist.


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post 04 Jan 2006, 18:21

3. Schein
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Zitat(YaYstefan @ 02 Jan 2006, 14:55)
vor 9 MOnaten wird da nix kommen ....
*



...wie mein Vorredner schon bemerkt hat, ist es egal was du denen bei der Antragstellung abgibst.
Beim Bafög z.B. reicht ein formloser handschriftlicher Antrag... was sie dann alles von dir wollen teilen die dir dann in vielen Zetteleien mit. Wichtig ist nur das Datum der Antragsstellung und nicht wann die alles komplett zusammen haben. Darum schnellstmöglich alles beantragen, da du ab Datum der Antragsstellung nachgezahlt kriegst. Was du bis dahin machst is dein Problem, ich empfehle arbeiten, wie es auch meiner einer tut.

Zum Wohngeld ist es ein weiter Weg, du musst erst mal am Hauptwohnsitz wohnen und auch nicht mehr nur zum Teil bei deinen Eltern. Dann musst du denen glaubhaft machen warum du zuhause ausgezogen bist (nur Studium zählt nicht) und für in WG´s wohnenden Leuten ist es wichtig zu erklären, daß man in einer reinen Zweckgemeinschaft wohnt (z.B. jeder hat sein eigenes Fach im Kühlschrank). Bafög-Ablehnung ist zwingend. Aber wie das mit den Finanzgrenzen aussieht, weiß ich auch nicht. Hab aber mal gelesen, daß die einen mit 0€ Einkommen ablehnen wegen Unglaubwürdigkeit.
Hausbesuch von denen hatte ich noch keinen, aber ich darf bald bei denen auf der Junghansstr. vorsprechen, falls ich mehr rausbekomme, schreib ichs hier.
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post 04 Jan 2006, 22:25
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2. Schein
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seit: 10.06.2005

hab heute! (nach ca. 3 monaten) eine ablehnung meines wohngeldantrags bekommen:
„Der Antrag wird abgelehnt, weil Sie vom Familienhaushalt nur vorübergehend abwesend sind. Sie haben keine erkennbaren Entscheidungen getroffen, die eine endgültige Lösung vom Familienhaushalt deutlich machen.“
ich hab echt keine ahnung , was die noch von mir hören wollen. hab gesagt, dass der uniweg von meinen eltern aus zu lang wäre, ich dort keinen wohnraum mehr hab, usw...
hat irgendjemand ahnung, welche begründung bei denen zieht?!
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post 04 Jan 2006, 22:27
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der vierkonsonantige
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nebenwohnsitz bei ellies abmelden?


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jeden tag einen dummen kommentar!
hab ich bei den fadfindern gelernt.
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"if you have a hammer, every problem looks like a nail"
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post 04 Jan 2006, 22:33
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meeresalge
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nö, hab ich ja auch noch.
meine aussage war: ich will in dresden bleiben, auch noch nach'm studium
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