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>Vaterschaftstest und wann man noch darf

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post 13 Jan 2005, 09:41
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Straight Esh
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seit: 01.10.2003

Das BGH hat ja jetzt entschieden, dass heimliche Vaterschaftstest gegen die informationelle Selbstbestimmung des Kindes verstossen. Schön und gut, ob das jetzt sinnvoll ist, heimliche Tests zuzulassen, und was für eine Auswirkung das auf die Ehen haben kann, will ich hier gar nicht wissen. Schockiert hat mich eher ein anderer Absatz in einem Artikel:
QUOTE
Für Verfahren „konkrete Umstände“ notwendig

Die Karlsruher Richter stellten zugleich klar, dass heimliche Tests auch nicht dazu genutzt werden können, um ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft überhaupt erst in Gang zu bringen. Dazu müsse der angebliche Vater „konkrete Umstände“ nennen, die seine Zweifel an der Vaterschaft als „nicht ganz fern liegend“ erscheinen ließen. Auch die verweigerte Zustimmung der Mutter zu einem Test könne einen solchen „Anfangsverdacht“ nicht begründen.

Die Gerichte lassen dafür normalerweise den bloßen Hinweis auf mangelnde Ähnlichkeit nicht genügen. Kann der Mann dagegen belegen, dass die Frau in der fraglichen Zeit mit anderen Männern intim war, ist eine Anfechtung möglich. In solchen Prozessen holen die Gerichte selbst Abstammungsgutachten ein. Granold plädierte dafür, die Hürden für eine Vaterschaftsanfechtung zu senken. (dpa)

© SZ-Online vom 13.01.2005

Was um Himmelswillen ist ein begründeter Anfangsverdacht? Ein Gentest, der belegt, dass man nicht der Vater ist, ist es nicht. Auch keine äusserliche Ähnlichkeit, oder die verweigerte Zustimmung der Mutter.
Also ich weiss nicht, lediglich, wenn ich beweisen kann, dass meine Ex-Frau mit anderen Männern intim war. Soll man jetzt seine Frau die ganze Zeit überwachen lassen oder was? Nicht dass man seiner Frau nicht vertrauen würde, aber ist man da als Mann nicht etwas gearscht. Immerhin ist eine Scheidung irgendwie nicht mehr selten in Deutschland. Und auch nicht selten ist, dass Frauen ihren Ex-Männern verbieten, ihren Nachwuchs zu sehen (aber zahlen soll schon).
Wir wissen alle, wir lieben unsere Freundin, uns kann das nicht passieren, sie wird uns weder betrügen, noch verlassen. Das wissen wir solange, bis sie sich scheiden lässt. Und dann? Nichts für ungut, aber wenn ich dann den Kleinen nicht sehen darf, aber trotzdem zahlen, dann möchte ich gefälligst auch wissen, ob er von mir ist. Egal ob ich da einen Verdacht habe, oder nicht. Pro Forma eher, nach dem Motto: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht."

Was meint ihr zu diesem Thema?



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post 13 Jan 2005, 14:35
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Straight Esh
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seit: 01.10.2003

Es geht mir wie gesagt nicht um das Gesetz.

Es sieht nur für mich so aus:
Der "leibliche" Vater, also der, der bei der Geburt als ebensolcher angegeben wird (und wer wird das nicht) muss Unterhalt zahlen.
Ein Nachweis, dass ich zahlen muss, wird nicht geführt. Allerdings muss halt der Nachweis geführt werden, wenn ich nicht zahlen will. Und wenn sich die Ex-Frau weigert, einen Gentest durchführen zu lassen, dann muss ich mir das gerichtlich einklagen.
Das kann ich aber nur, wenn ich einen begründeten Verdacht habe, der meiner Meinung aber schon so hoch angesetzt ist, dass ich eigentlich schon weiss, dass mich meine Frau betrogen hat (also der Verdacht entspricht schon fast dem Beweis). Und selbst der Gentest (wenn auch illegal durchgeführt), gilt nicht als Anfangsverdacht.
Zum Vergleich, wenn die MI sich ein paar Listen von IP Adressen ausdruckt, und dazu noch die heruntergeladenen Filme benennt, genügt das meistens, um eine Verfolgung der Personen auszulösen, bzw. soll nach entsprechenden Gesetzesvorschlägen dazu genügen.
Wenn jetzt aber selbst ein Gentest nicht anerkannt wird, als Anfangsverdacht, was dann? Vermutlich auch nicht, wenn mir die Ex-Frau ins Gesicht sagt, dass das Kind nicht von mir ist.

Außerdem kann man keine Gendatenbank aufbauen. Der Gentest ermittelt zwar eine eindeutige Zuordnung der DNS, aber lässt keine weiteren Rückschlüsse zu. Der Vater bekommt nur übermittelt: Ja oder Nein. Die einzigen, die natürlich ihre Gendatenbank aufbauen können, sind dann die Labore, aber das ist ein anderes Thema.
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