same crap - different person
ist bei mir auch grad reingeflattert...
da es jetzt ernst wird, sollten wir es auch (erst einmal) sein
Zitat(mcnesium @ 11 Jan 2006, 15:38)
jep, hier ebenfalls.
besonderes augenmerk gilt dem punkt 51:
sieht so aus als habe ich hier die chance, mich durch besonders clevere argumentationsskills noch aus der schlinge zu ziehen. wie wärs wenn wir hier eine exma vs. zws begründung verfassen und die dann jeder abschreibt und in seine steuererklärung einbaut. nein, keine dreiwortgeschichte. bis zum 05.02. haben wir zeit.

mcnesium hat da etwas wichtiges angesprochen und ich find die idee sehr gut. hab auch schon punkt 51 entdeckt und dazu schon mal einen 4-punkte plan ausgearbeitet:
1. Beschwerde über nicht vorhandene Gleichbehandlung wie bestimmte Studenten in bestimmten Wohnheimen, obwohl diesen ebenfalls eine Küche und Bad zur Verfügung steht und komplette Lächerlichkeit der "abschließbare Tür"-Begründung.
2. Ich nutze die Wohnung aus Ausbildungsgründen, was man als beruflich ansehen kann und bin auch nicht dauerhaft von meinem elterlichen Haushalt getrennt lebend.
3. Ich habe kein Einkommen. Wie soll ich dann Steuern zahlen (ein logischer Widerspruch an sich).
4. Das Urteil zur Klage einer Studentin ob denn überhaupt eine Erstwohnung bei den Eltern vorliegt und ob denn dann die jetzige als Zweitwohnung anerkannt werden kann, steht noch aus bzw. die Stadt ist ja in Revision gegangen. --> sollte man also doch zur Zahlung aufgefordert werden, sollte man dies nur unter Vorbehalt machen.
auch und noch etwas:
ich gebe auch keine kontodaten an, da ich ja punkt 51 für mich zutreffend halte - consensus?