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>Zweitwohnsitzsteuer Kommt sie, oder kommt sie nicht?

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post 25 Jan 2005, 23:10
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Vordiplom
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/mod: da auch hier relevant, zu Beginn nochmal der Spezialbeitrag von René:
Zitat
Kurzüberblick über die Zweitwohnsitzsteuer

Am 1.1.2006 tritt in Dresden die Zweitwohnsitzsteuer in Kraft. Sie wird 10% der Kaltmiete (ohne Betriebsskosten) betragen. Betroffen sind dabei auch Pendler und Studenten, die berufs- bzw. ausbildungsbedingt einen Nebenwohnsitz benötigen. Mit der Steuer tauchen auch einige Fragen auf, über die ich hier einen kleinen Überblick geben möchte. Weitere Informationen zu der Steuer findest du auf zweitwohnsitzsteuer.de

Allgemeines zur Steuer

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine relativ junge Steuer und wird auf kommunaler Ebene erhoben. Sie wurde als erstes in der Gemeinde Überlingen (Bodensee) im Jahre 1972 eingeführt. In den folgenden Jahren wurde diese Steuer über alle Instanzen hinweg auf deren Zulässigkeit gerichtlich geprüft, bis letztendlich das Bundesverfassungsgericht diese Steuer als eine "rechtlich zulässige örtliche Aufwandssteuer" (2 BvR 1275/79) einstufte. Die Länder haben die Befugnis, nach dem Grundgesetz Steuern zu erheben, "soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind" (GG Art 105). Die meisten Länder, darunter auch Sachsen, haben diese Kompetenz an die Gemeinden abgetreten.

Um von der Steuer in Dresden erfaßt zu werden, benötigst du eine "Wohnung" (im Sinne des sächsischen Baurechts), die als Nebenwohnung angemeldet wird. Eine Wohnung ist ein abgeschloßener Bereich, hinter dem das Zimmer sowie die Küche/Kochnische sowie Toilette mit Bad/Dusche der exklusiven Nutzung der dortigen Bewohner vorgesehen ist. Keine Wohnung ist dagegen, wenn z.B. alle Zimmer von einem allgemeinen Flur erreichbar sind - oder Küche/Bad sicher außerhalb befindet. (Beachte dabei, daß in anderen Städten andere Definitionen gelten können)

Damit sind beispielsweise WGs erfaßt, da hier der Wohnbereich abgeschloßen ist - durch die Wohnungstür! In der Regel kann man davon ausgehen, daß die Mehrheit der sanierten Wohnheime steuerpflichtig werden wird (z.B. St. Petersburger Straße). Gute Chancen stehen z.B. für die Fritz-Löffler-Straße 16 sowie die unsanierten Hochhäuser auf der Wundtstraße, da hier z.B. die Küchen außerhalb des abgeschloßenen Bereiches befinden. Die Wohnheime wurden im Einzelfall geprüft, in wie weit sie der Steuer unterliegen (siehe Übersicht). Im Einzelfall solltest du das Studentenwerk kontaktieren.

In Wohngemeinschaften wird die Bemessungsgrundlage mit Hilfe des "Mietanteils" ermittelt. Der Mietanteil ergibt sich aus eurer Zimmergröße zzgl. die durch die Anzahl der Bewohner geteilte Größe der Gemeinschaftsräume - und diese Summe wiederrum geteilt durch die Gesamtgröße. Ein Einzelfällen kann die Stadt auch gesamtschuldnerich an die Bewohner der WG heranreten.

Hintergrund der Steuer

Das die Stadtkasse leer ist, hat sich sicherlich schon herumgesprochen (wir verscherbeln die WOBA, damit wir uns eine neue, tolle Stadtautobahn durch das noch Unesco-geschützte Elbtal leisten können). Dresden hat ca. 20.000 Einwohner, die nur einen Nebenwohnsitz haben. Nach der derzeitigen Schlüsselzuweisung erhalten die Gemeinden allerdings nur Geld für Einwohner mit Hauptwohnsitz, also werden in erster Linie Maßnahmen unternommen, die Einwohnerzahl zu erhöhen. Dieses Ziel kann man über verschiedene Wege erreichen, der beste ist meiner Meinung nach, die Stadt in vielerlei Hinsicht lebenswerter zu machen (dazu muß aber erst das oberste Roß ausgewechselt werden). Es gibt aber auch Wege mit schnelleren Resultaten, z.B. die Umzugsbeihilfe (wer seinen Hauptwohnsitz bis zum Ende eines Jahres nach Dresden verlegt, erhält einmalig im darauffolgenden Jahr 150 Euro) bzw. die Zweitwohnsitzsteuer (wer einen Nebenwohnsitz hat, muß zahlen).

Die Stadt erwartet von dieser Maßnahme voraussichtlich 800.000 Euro je Jahr direkte Einnahmen. Hinzu kommen 2,4 Mio Euro durch die erhöhten Schlüsselzuweisungen. Mit diesem Zahlenverhältnis rechnen auch andere Großstädte - es wird aber längerfristig verpuffen: spätestens wenn der letzte Ort diese Steuer eingeführt hat.

Umgehung der Steuer

Sehr oft wird dazu die Ummeldung des Hauptwohnsitzer empfohlen (letztendlich rechnet die Stadt auch mit Neuanmeldungen). Dieser Ratschlag widersprich allerdings den Meldegesetzen, da Studenten ihren Hauptwohnwitz da anmelden müssen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben - und das ist der Ort, in dem man sich voraussichtlich die meiste Zeit des Jahres befindet (bei Familien ist das der Familiensitz). Es wird nun Studenten geben, die durch diese Ummeldung eine Ordnungswidrigkeit begehen, aber - Hand auf´s Herz - mit Sicherheit auch Studenten, die durch diese Ummeldung diese Ordnungswidrigkeit beenden. Man kann allerdings den Lebensmittelpunkt bei Bedarf verändern. Informieren solltest du dich auch, ob deine Heimatstadt diese Steuer erhebt.

Vor der Ummeldung solltest du auf jeden Fall prüfen, ob elterliche Versicherungen auch weiterhin gelten. In der Regel gibt es keine Probleme (Krankenversicherung nie, Hausrat i.d.R. auch schon für Nebenwohnsitz, Rechtschutz/Haftpflicht in der Regel keine Probleme - trotzdem den Einzelfall prüfen). Unabhängig von der Meldung ist beispielsweise KFZ-Meldung (da, wo Auto am häufigsten steht), Kindergeld (gar kein Einfluß), BAföG, GEZ etc. Beim Wohngeldanspruch der Eltern kann es Einschränkungen geben - und beim Wahlrecht definitiv.

In eher privaten Kreisen wird die Abmeldung empfohlen. Beachtet dabei, daß die Stadt Kontrollen ("Außendienst") durchführen wird, andernfalls besteht Gefahr, daß die Satzung für nichtig erklärt wird. Die Grundsatz der Steuergerechtigkeit erfordert die vollständige Erfassung aller Steuerpflichtigen (wenn die Stadt Kontrollen unterläßt, wären die benachteiligt, die sich ordungsgemäß melden).

Der Klageweg gegen die Steuer bleibt nach wie vor offen. Ich kann euch allerdings keine fachlichen Argumente nennen. Das oft zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg bietet gute Argumente, ist aber nicht auf die Dresdner Situation ohne weiteres anwendbar, zudem ist es noch nicht rechtskräftig. In der Urteilsbegründung stellte man fest, daß im gegebenen Falle der Erstwohnsitz (Zimmer bei Eltern) keine Wohnung im steuerrechtlichen Sinne ist - und zudem wurde die Leistungsfähigkeit in Frage gestellt.

Weitere Informationen:


---

Zitat
Die Stadt Dresden plant ab 2006 eine Zweitwohnsitzsteuer. Das bedeutet, daß (nicht nur) Studenten, die in Dresden ihren Nebenwohnsitz laufen haben, künftig ca. 40 Prozent ihrer Miete als Steuer bezahlen dürfen.
http://www.stura.htw-dresden.de/23,&cmd=komm&i=319

:shocked1: :shocked1:

weitere Infos bei:
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renephoenix.de


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Antworten(120 - 134)
post 11 Jan 2006, 15:23
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seit: 30.10.2003

Sooo...freudig verkünde ich hiermit, dass heute ein Brief der Landeshauptstadt Dresden bei mir im Kasten lag > die Zweitwohnsitzsteuer!

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Wie machen das nun alle anderen, die sich weigern ein Dresdner zu werden?


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(X.x ) (> < ) This was Bunny! I chopped his head off because he was extremely annoying!
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post 11 Jan 2006, 15:38
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seit: 27.05.2003

jep, hier ebenfalls.

besonderes augenmerk gilt dem punkt 51:
Zitat
[ ]  ich gehe davon aus, dass in meinem fall keine zweitwohnungssteuerpflicht besteht.
(bitte auf seite 4 schriftlich begründen und gegebenenfalls belege beifügen)



sieht so aus als habe ich hier die chance, mich durch besonders clevere argumentationsskills noch aus der schlinge zu ziehen. wie wärs wenn wir hier eine exma vs. zws begründung verfassen und die dann jeder abschreibt und in seine steuererklärung einbaut. nein, keine dreiwortgeschichte. bis zum 05.02. haben wir zeit.
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post 11 Jan 2006, 15:52
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seit: 30.10.2003

Heute Abend bekomme ich Hilfe aus Magdeburg > ein befreundetes Pärchen hat sich dort gegen diese Steuer gewehrt, mit irgendeinem Paragraphen. Melde mich, wenn ich genaueres weiß.

Dieser Beitrag wurde von Digger: 11 Jan 2006, 17:58 bearbeitet
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post 11 Jan 2006, 17:49
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Physically Peter
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nanu... wo sind denn heut die Rechtschreib-Fetischisten?


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Hier steht nichts



Coca-Cola und die dynamische Welle sind eingetragene Schutzmarken der The Coca-Cola Company; koffeinhaltig
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post 11 Jan 2006, 17:55
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Tingel-Tangel-Bob
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seit: 09.11.2004

Da hat einer Pärchen falsch geschrieben!!!!!!!

HAHA!


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"...die Lieferung von Verteidigungsartikeln und Verteidigungsdienstleistungen an das Kosovo" werde "die Sicherheit der Vereinigten Staaten stärken und den Weltfrieden fördern" George W. Bush
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post 11 Jan 2006, 17:57

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seit: 24.01.2005

toll, wie euch das zum lachen bringt.. arbeitet mal lieber an dem wort 'hon' lol.gif


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tabula rasa
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post 11 Jan 2006, 17:57
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Schuldigung!
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post 11 Jan 2006, 19:18
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Zirpende Grille
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same crap - different person

ist bei mir auch grad reingeflattert...
da es jetzt ernst wird, sollten wir es auch (erst einmal) sein yes.gif

Zitat(mcnesium @ 11 Jan 2006, 15:38)
jep, hier ebenfalls.

besonderes augenmerk gilt dem punkt 51:
sieht so aus als habe ich hier die chance, mich durch besonders clevere argumentationsskills noch aus der schlinge zu ziehen. wie wärs wenn wir hier eine exma vs. zws begründung verfassen und die dann jeder abschreibt und in seine steuererklärung einbaut. nein, keine dreiwortgeschichte. bis zum 05.02. haben wir zeit.
*

mcnesium hat da etwas wichtiges angesprochen und ich find die idee sehr gut. hab auch schon punkt 51 entdeckt und dazu schon mal einen 4-punkte plan ausgearbeitet:

1. Beschwerde über nicht vorhandene Gleichbehandlung wie bestimmte Studenten in bestimmten Wohnheimen, obwohl diesen ebenfalls eine Küche und Bad zur Verfügung steht und komplette Lächerlichkeit der "abschließbare Tür"-Begründung.
2. Ich nutze die Wohnung aus Ausbildungsgründen, was man als beruflich ansehen kann und bin auch nicht dauerhaft von meinem elterlichen Haushalt getrennt lebend.
3. Ich habe kein Einkommen. Wie soll ich dann Steuern zahlen (ein logischer Widerspruch an sich).
4. Das Urteil zur Klage einer Studentin ob denn überhaupt eine Erstwohnung bei den Eltern vorliegt und ob denn dann die jetzige als Zweitwohnung anerkannt werden kann, steht noch aus bzw. die Stadt ist ja in Revision gegangen. --> sollte man also doch zur Zahlung aufgefordert werden, sollte man dies nur unter Vorbehalt machen.

auch und noch etwas:
ich gebe auch keine kontodaten an, da ich ja punkt 51 für mich zutreffend halte - consensus?


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Der wahre Narr ist der, der meist nur staunt und blinden Glaubens ist.
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post 11 Jan 2006, 19:31
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1. Beschwerde über nicht vorhandene Gleichbehandlung wie bestimmte Studenten in bestimmten Wohnheimen, obwohl diesen ebenfalls eine Küche und Bad zur Verfügung steht und komplette Lächerlichkeit der "abschließbare Tür"-Begründung.

Gute Sache, das würde darauf hinauslaufen, entweder das alle gleichbehandelt werden, oder dass man den Erstwohnsitz nicht als Erstwohnsitz anerkennt und alle Studenten ihren Erstwohnsitz in die Stadt des Studium verlegen müssen.

3. Ich habe kein Einkommen. Wie soll ich dann Steuern zahlen (ein logischer Widerspruch an sich).

Zahlst auch Mehrwertsteuer. Das ist also kein Grund.


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post 11 Jan 2006, 19:40
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außerdem zählt - falls man bafög bekommt - dieses als eigenes einkommen. rolleyes.gif


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bunglefever was here!

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post 11 Jan 2006, 19:43
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Der Paragraph muss noch bis Sonntag warten > die beiden z.Z. im Stress!
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post 11 Jan 2006, 19:44
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Zirpende Grille
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Zitat(Chris @ 11 Jan 2006, 19:31)
Gute Sache, das würde darauf hinauslaufen, entweder das alle gleichbehandelt werden, oder dass man den Erstwohnsitz nicht als Erstwohnsitz anerkennt und alle Studenten ihren Erstwohnsitz in die Stadt des Studium verlegen müssen.

... was mit dem punkt 4 korrelieren würde, wenn das urteil in der berufung bestand hat. Wobei man noch sagen muss, dass erstwohnsitz und hauptwohnsitz wörter sind, an denen gewisse auflagen dran hängen...

Zitat
Zahlst auch Mehrwertsteuer. Das ist also kein Grund.

hm ist was dran. aber man kanns ja erstmal hinschreiben.
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post 11 Jan 2006, 21:15
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eXma Poltergeist
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Feiges verpeiltes Studentenpack. Auf jeden Scheiß Ermäßigung bekommen und von Stadt und Land hübsch subventioniert werden und trotzdem noch rumheulen, wenns mal was zu zahlen gibt. Is imho ziemlich arm. Wie ich schonmal geschrieben habe, dürfte es kein Problem sein seinen Hauptwohnsitz in den Studienort zu verlegen und damit hat sichs. Aber nein, da wird natürlich wieder Revolution geschriehen, anstatt dass die Damen und Herren mit dem hohen IQ mal die einfachste und pragmatischste Lösung des Problems ins Auge fassen. Naja kommt schon mal vor im Gedränge, dass die Augen vom "Ins Gesicht spritzen" ganz verklebt sind. Da hilft duschen ihr Langlohden, manmanman. So und jetz zurück Wollschal stricken, aber zackzack tongue3.gif


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post 11 Jan 2006, 21:32
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post 11 Jan 2006, 21:40
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eXma Poltergeist
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