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>Zweitwohnsitzsteuer Kommt sie, oder kommt sie nicht?

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post 25 Jan 2005, 23:10
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Vordiplom
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Punkte: 551
seit: 22.02.2004

/mod: da auch hier relevant, zu Beginn nochmal der Spezialbeitrag von René:
Zitat
Kurzüberblick über die Zweitwohnsitzsteuer

Am 1.1.2006 tritt in Dresden die Zweitwohnsitzsteuer in Kraft. Sie wird 10% der Kaltmiete (ohne Betriebsskosten) betragen. Betroffen sind dabei auch Pendler und Studenten, die berufs- bzw. ausbildungsbedingt einen Nebenwohnsitz benötigen. Mit der Steuer tauchen auch einige Fragen auf, über die ich hier einen kleinen Überblick geben möchte. Weitere Informationen zu der Steuer findest du auf zweitwohnsitzsteuer.de

Allgemeines zur Steuer

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine relativ junge Steuer und wird auf kommunaler Ebene erhoben. Sie wurde als erstes in der Gemeinde Überlingen (Bodensee) im Jahre 1972 eingeführt. In den folgenden Jahren wurde diese Steuer über alle Instanzen hinweg auf deren Zulässigkeit gerichtlich geprüft, bis letztendlich das Bundesverfassungsgericht diese Steuer als eine "rechtlich zulässige örtliche Aufwandssteuer" (2 BvR 1275/79) einstufte. Die Länder haben die Befugnis, nach dem Grundgesetz Steuern zu erheben, "soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind" (GG Art 105). Die meisten Länder, darunter auch Sachsen, haben diese Kompetenz an die Gemeinden abgetreten.

Um von der Steuer in Dresden erfaßt zu werden, benötigst du eine "Wohnung" (im Sinne des sächsischen Baurechts), die als Nebenwohnung angemeldet wird. Eine Wohnung ist ein abgeschloßener Bereich, hinter dem das Zimmer sowie die Küche/Kochnische sowie Toilette mit Bad/Dusche der exklusiven Nutzung der dortigen Bewohner vorgesehen ist. Keine Wohnung ist dagegen, wenn z.B. alle Zimmer von einem allgemeinen Flur erreichbar sind - oder Küche/Bad sicher außerhalb befindet. (Beachte dabei, daß in anderen Städten andere Definitionen gelten können)

Damit sind beispielsweise WGs erfaßt, da hier der Wohnbereich abgeschloßen ist - durch die Wohnungstür! In der Regel kann man davon ausgehen, daß die Mehrheit der sanierten Wohnheime steuerpflichtig werden wird (z.B. St. Petersburger Straße). Gute Chancen stehen z.B. für die Fritz-Löffler-Straße 16 sowie die unsanierten Hochhäuser auf der Wundtstraße, da hier z.B. die Küchen außerhalb des abgeschloßenen Bereiches befinden. Die Wohnheime wurden im Einzelfall geprüft, in wie weit sie der Steuer unterliegen (siehe Übersicht). Im Einzelfall solltest du das Studentenwerk kontaktieren.

In Wohngemeinschaften wird die Bemessungsgrundlage mit Hilfe des "Mietanteils" ermittelt. Der Mietanteil ergibt sich aus eurer Zimmergröße zzgl. die durch die Anzahl der Bewohner geteilte Größe der Gemeinschaftsräume - und diese Summe wiederrum geteilt durch die Gesamtgröße. Ein Einzelfällen kann die Stadt auch gesamtschuldnerich an die Bewohner der WG heranreten.

Hintergrund der Steuer

Das die Stadtkasse leer ist, hat sich sicherlich schon herumgesprochen (wir verscherbeln die WOBA, damit wir uns eine neue, tolle Stadtautobahn durch das noch Unesco-geschützte Elbtal leisten können). Dresden hat ca. 20.000 Einwohner, die nur einen Nebenwohnsitz haben. Nach der derzeitigen Schlüsselzuweisung erhalten die Gemeinden allerdings nur Geld für Einwohner mit Hauptwohnsitz, also werden in erster Linie Maßnahmen unternommen, die Einwohnerzahl zu erhöhen. Dieses Ziel kann man über verschiedene Wege erreichen, der beste ist meiner Meinung nach, die Stadt in vielerlei Hinsicht lebenswerter zu machen (dazu muß aber erst das oberste Roß ausgewechselt werden). Es gibt aber auch Wege mit schnelleren Resultaten, z.B. die Umzugsbeihilfe (wer seinen Hauptwohnsitz bis zum Ende eines Jahres nach Dresden verlegt, erhält einmalig im darauffolgenden Jahr 150 Euro) bzw. die Zweitwohnsitzsteuer (wer einen Nebenwohnsitz hat, muß zahlen).

Die Stadt erwartet von dieser Maßnahme voraussichtlich 800.000 Euro je Jahr direkte Einnahmen. Hinzu kommen 2,4 Mio Euro durch die erhöhten Schlüsselzuweisungen. Mit diesem Zahlenverhältnis rechnen auch andere Großstädte - es wird aber längerfristig verpuffen: spätestens wenn der letzte Ort diese Steuer eingeführt hat.

Umgehung der Steuer

Sehr oft wird dazu die Ummeldung des Hauptwohnsitzer empfohlen (letztendlich rechnet die Stadt auch mit Neuanmeldungen). Dieser Ratschlag widersprich allerdings den Meldegesetzen, da Studenten ihren Hauptwohnwitz da anmelden müssen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben - und das ist der Ort, in dem man sich voraussichtlich die meiste Zeit des Jahres befindet (bei Familien ist das der Familiensitz). Es wird nun Studenten geben, die durch diese Ummeldung eine Ordnungswidrigkeit begehen, aber - Hand auf´s Herz - mit Sicherheit auch Studenten, die durch diese Ummeldung diese Ordnungswidrigkeit beenden. Man kann allerdings den Lebensmittelpunkt bei Bedarf verändern. Informieren solltest du dich auch, ob deine Heimatstadt diese Steuer erhebt.

Vor der Ummeldung solltest du auf jeden Fall prüfen, ob elterliche Versicherungen auch weiterhin gelten. In der Regel gibt es keine Probleme (Krankenversicherung nie, Hausrat i.d.R. auch schon für Nebenwohnsitz, Rechtschutz/Haftpflicht in der Regel keine Probleme - trotzdem den Einzelfall prüfen). Unabhängig von der Meldung ist beispielsweise KFZ-Meldung (da, wo Auto am häufigsten steht), Kindergeld (gar kein Einfluß), BAföG, GEZ etc. Beim Wohngeldanspruch der Eltern kann es Einschränkungen geben - und beim Wahlrecht definitiv.

In eher privaten Kreisen wird die Abmeldung empfohlen. Beachtet dabei, daß die Stadt Kontrollen ("Außendienst") durchführen wird, andernfalls besteht Gefahr, daß die Satzung für nichtig erklärt wird. Die Grundsatz der Steuergerechtigkeit erfordert die vollständige Erfassung aller Steuerpflichtigen (wenn die Stadt Kontrollen unterläßt, wären die benachteiligt, die sich ordungsgemäß melden).

Der Klageweg gegen die Steuer bleibt nach wie vor offen. Ich kann euch allerdings keine fachlichen Argumente nennen. Das oft zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg bietet gute Argumente, ist aber nicht auf die Dresdner Situation ohne weiteres anwendbar, zudem ist es noch nicht rechtskräftig. In der Urteilsbegründung stellte man fest, daß im gegebenen Falle der Erstwohnsitz (Zimmer bei Eltern) keine Wohnung im steuerrechtlichen Sinne ist - und zudem wurde die Leistungsfähigkeit in Frage gestellt.

Weitere Informationen:


---

Zitat
Die Stadt Dresden plant ab 2006 eine Zweitwohnsitzsteuer. Das bedeutet, daß (nicht nur) Studenten, die in Dresden ihren Nebenwohnsitz laufen haben, künftig ca. 40 Prozent ihrer Miete als Steuer bezahlen dürfen.
http://www.stura.htw-dresden.de/23,&cmd=komm&i=319

:shocked1: :shocked1:

weitere Infos bei:
eXmatrikulationsamt.de
sz-online.de
renephoenix.de


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Antworten(30 - 44)
post 08 May 2005, 21:26
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4. Schein
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Punkte: 470
seit: 22.04.2005

Hilft ja alles nichts. Wie sieht die Umzugsbeihilfe für dieses Jahr aus? Weiss das jemand? Oder fällt die gleich ganz weg, weil ja eh alle mehr oder weniger ummelden müssen?
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post 09 May 2005, 11:04
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2. Schein
**

Punkte: 137
seit: 14.01.2005

Die Frist zur Beantragung der Umzugsbeihilfe ist für dieses Jahr leider schon verstrichen. Siehe auch hier.


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Bevor man die Welt vollendet, wäre es vielleicht doch wichtiger,
sie nicht zu Grunde zu richten.
--Paul Claudel (1868 - 1955)--
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post 09 May 2005, 17:56
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4. Schein
****

Punkte: 470
seit: 22.04.2005

O.k. dann frage ich anders:
Kann ich Anfang 2006 Umzugsbeihilfe für das Jahr 2005 beantragen?
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post 09 May 2005, 19:03
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der christian
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Punkte: 1119
seit: 01.10.2003

Zitat(Gott @ 09 May 2005, 18:56)
O.k. dann frage ich anders:
Kann ich Anfang 2006 Umzugsbeihilfe für das Jahr 2005 beantragen?
*

Da, soweit ich das jetzt mitbekommen habe, die Zweitwohnsitzsteuer wohl oder übel eingeführt wird, denke ich nicht, dass die Umzugsbeihilfe auch im kommenden Jahr wieder gezahlt wird -- zumal, wenn man betrachtet, dass diese ja schon von 250€ auf 150€ gesunken war...
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post 09 May 2005, 20:31
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Physically Peter
*********

Punkte: 2366
seit: 09.11.2004

ok, hab mich nochmal damit beschäftigt und für alle die es noch interessieren sollte:
zweitwohnungssteuer und zweitwohnsitzsteuer ist wohl das gleiche.
(auch wenns mir nen bissl komisch vorkommt)
darum gilt dafür das schon mal in diesem threat gepostete gerichtsurteil:
und ne web-site von magdeburger studenten sagt das dazu (ganz unten sind die tips)

Dieser Beitrag wurde von Gizz: 09 May 2005, 20:57 bearbeitet


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Hier steht nichts



Coca-Cola und die dynamische Welle sind eingetragene Schutzmarken der The Coca-Cola Company; koffeinhaltig
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post 10 May 2005, 06:45
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der christian
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Punkte: 1119
seit: 01.10.2003

Zitat(Gizz @ 09 May 2005, 21:31)

Ich habe gerade noch eine Zusammenfassung dieses Urteils gefunden - leider derzeit nur im google-cache: Link

Also alle, die bisher noch nicht hauptwohnsitzlich in Dresden gemeldet sind, sollten vielleicht auch erst einmal abwarten...
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Gast
post 14 May 2005, 00:42
Dieser User ist abgemeldet. Abgemeldet





Mahlzeit,

erst einmal Entwarnung: es gab ein Urteil aus Lüneburg (siehe http://renephoenix.de/index.php?bid=997 und http://www.stura.htw-dresden.de/23,&cmd=komm&i=370 ), welches erst einmal positiv aussieht!

ferner halte ich das Argument mit dem Wohnheim für fragwürdig! Die Definition, was als Wohnung gilt, ist nicht klar definiert ...

gruß
rené (von dem auch der Beitrag über die Steuer ist)
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post 14 May 2005, 09:50
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Zirpende Grille
*********

Punkte: 3688
seit: 17.06.2004

im sinne der gleichberechtigung von studenten ist es nicht haltbar, dass jene, die in wohnheimen wohnen keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen müssen und jene, die es vorziehen (müssen) in WG's zu leben dazu verpflichtet sind.
dann sollte man zunächst genug wohnheimplätze zur verfügung stellen um solcherlei halbgares auch vernünftig begründen zu können.


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Es ist kein Narr der Possen reißt und auch kein Narr der Unsinn spricht.
Der wahre Narr ist der, der meist nur staunt und blinden Glaubens ist.
Eichenschild
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post 14 May 2005, 18:09
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Leisetreter
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Punkte: 1723
seit: 20.10.2004

Zitat(sQeedy @ 14 May 2005, 10:50)
dann sollte man zunächst genug wohnheimplätze zur verfügung stellen um solcherlei halbgares auch vernünftig begründen zu können.
*

Ich denke eher, dass die meisten WG-Bewohner gar nicht ins Wohnheim wollen, die 100%ige Auslastung selbiger ist meist nur am Semesteranfang gegeben. Gilt jedenfalls für Dresden, kaum eine andere Stadt hat soviele Wohnheimsplätze.


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post 15 May 2005, 10:39
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Zirpende Grille
*********

Punkte: 3688
seit: 17.06.2004

es ist ein fakt, dass DD nicht ALLE seine studenten in wohnheime unterbringen kann. das reicht schon zu.
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Gast
post 19 May 2005, 00:30
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nach meinen Empfinden kann es auch keine Bevorzugung geben, nur weil Menschen im Wohnheim leben. Wenn dann ergibt sich das eher aus räumlichen Begebenheiten. Z.B. weil die Wohneinheit z.B. zu klein ist, um als Wohnung anerkannt zu werden.

zu dem Gerichtsentscheid aus Lüneburg: da gibt es noch Revision. Sollte die durchkommen, sind die Chancen gut, daß es keine ZWS für Studis gibt.
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post 19 May 2005, 01:34
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old 's cool!
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Punkte: 9493
seit: 12.07.2003

da würde ich schon eher unserem gast zustimmen, denn schließlich ist der dumme in dresden der, der sich privat um eine günstigere alternative zum studentenwerk kümmert, und genau dies ist in dresden überhaupt kein problem!


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Kleine Aster
Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster!
-Gottfried Benn (1912)-
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post 15 Aug 2005, 17:42
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Hockeyprophi
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Punkte: 2765
seit: 22.01.2005

Städte gegen Studenten

Mit Steuern für einen Zweitwohnsitz drängen Uni-Städte Studenten, sich am Studienort anzumelden. Für die Kommunen geht es um viel Geld. Die Gerichte äußern allerdings Zweifel, ob eine derartige Steuer rechtmäßig ist.

Studenten sind für Universitätsstädte eine lukrative Einnahmequelle - vorausgesetzt, sie melden ihren Erstwohnsitz am Studienort an, denn die Kommunen bekommen eine Zuweisung pro Einwohner aus dem Länderfinanzausgleich. Als Druckmittel für Meldeunwillige führen jetzt immer mehr Uni-Städte eine Zweitwohnsitzsteuer ein, so beispielsweise seit Juni die Stadt Mainz: Ganze zehn Prozent seiner jährlichen Nettokaltmiete soll bezahlen, wer in Mainz wohnt, aber einen anderen Hauptwohnsitz hat. Die Regelung betrifft rund die Hälfte der 35.000 Mainzer Studenten; auch in anderen Universitätsstädten, beispielsweise Magdeburg, sollen Studenten eine solche Abgabe entrichten.

Ob dieses Vorgehen rechtens ist, prüft derzeit die Justiz. Das Verwaltungsgericht Lüneburg gab im vergangenen Jahr einer Studentin Recht, die ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern hatte und sich dagegen wehrte, für ihre Studentenbude Steuern zu bezahlen (Aktenzeichen: 5 A 118/04). Für eine Zweitwohnung brauche man erst einmal eine Erstwohnung, stellten die Lüneburger Richter fest, ein Zimmer bei den Eltern sei nicht als solche zu werten. Außerdem sei die Steuer für wirtschaftlich leistungsfähige Menschen gedacht, die sich zwei Wohnungen leisten.

Die Stadt Lüneburg hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt. Andere Verfahren zur Zweitwohnsitzsteuer harren einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Spiegel-Online


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Nichts ist schöner als der eigene Geist!

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post 29 Aug 2005, 10:35
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Neuling


Punkte: 1
seit: 29.08.2005

Hallo erstmal!

Ich hab ja mit Schrecken festgestellt, dass Dresden so eine bekloppte Steuer einführen will.
Meine Frage ist nun: Wird das wirklich ab 2006 eingeführt? Oder ist das ganze noch in der "Beratungsphase" ?
Ist echt zum weeping.gif
Konnte auch nix auf www.dresden.de finden. Gibt da irgendwo eine Seite, die mir darüber Auskunft geben will?
Das schäfste an der Sache ist ja, dass die Studenten den Großteil der Leute mit Zweitwohnsitz hier ausmachen und dann noch werden die "armen" Studis noch zu Kasse gebeten. F??k Money!
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post 29 Aug 2005, 12:44
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schokohörnchen
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Punkte: 722
seit: 06.10.2004

habe wir schon mal drüber gesprochen liest du bitte mal hier smile.gif


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in der phantasie ist alles möglich...ich bin ein regenbogen mit toupierten haaren
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