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Kommt sie, oder kommt sie nicht?
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 14 Jan 2008, 14:31
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4. Schein    
Punkte: 470
seit: 01.10.2003
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wollten die nicht das gesetz anpassen, sodass es nun auch die studenten trifft?
also nix von wegen zweitwohnsitz steuer, sondern eine "nicht-hauptwohnsitz-steuer"???
bin mir aber nicht sicher...
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 06 Feb 2008, 16:56
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2. Schein  
Punkte: 122
seit: 25.06.2004
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Ich zitiere mal aus meinem Widerspruch. Der Eingang dessen wurde mir bereits bestätigt und die Vollziehung wurde ausgesetzt. Sollte das Gericht nun in nächster Instanz gegen die Stadt Dresden entscheiden, werden wohl die Bescheide berichtigt. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass in meinem Bescheid auch stand, ein Widerspruch sei nicht erforderlich. Es erfolgte jedoch am Ende des Schreibens eine Rechtsbehelfsbelehrung. Und somit ist es geboten, Widerspruch einzulegen, wenn man zu seinem Recht kommen will.
Hier nun mein Text:
Widerspruch gegen den Zweitwohnungsteuerbescheid 2008 vom xx.xx.2008 Kassenzeichen xxxx.xx.xxxxxx
Sehr geehrte Frau xxx,
gegen Ihren Zweitwohnungsteuerbescheid 2008 vom xx.xx.2008, mir zugegangen am xx.xx.2008, lege ich Widerspruch ein.
Ergänzend wird beantragt die Vollziehung des Zweitwohnungsteuerbescheides bis zum rechtskräftigen Abschluss der obergerichtlichen Entscheidung auszusetzen.
Begründung:
Ich bin eingeschriebener Student an der (Hochschule) und bin mit Nebenwohnsitz bei der Stadt Dresden gemeldet (01xxx Dresden, Straße Nr.). Bei meinem Hauptwohnsitz (xxxxx Wohnort, Straße Nr.) handelt es sich um den Haushalt meiner Eltern. Dieser Wohnsitz erfüllt die Voraussetzungen an das Innehaben einer Wohnung nicht, wie es die §§ 1, 2 Abs.1, Abs. 2 und § 3 Abs.1 der Zweitwohnungssteuersatzung der Landeshauptstadt Dresden verlangen. Eine Wohnung hat nur inne, wer nicht nur die tatsächliche Verfügungsmacht, sondern auch die rechtliche Verfügungsbefugnis hat, etwa als Eigentümer, Mieter oder Pächter. Wer ein Zimmer in der elterlichen Wohnung benutzen darf, ist nicht dessen Inhaber, sondern Besitzdiener gemäß § 855 BGB. Und eben dieser Umstand ist auch bei mir der Fall – mein Hauptwohnsitz besteht lediglich aus einem Zimmer bei meinen Eltern, welches sie mir unentgeltlich überlassen. Die Merkmale des Wohnungsbegriffs gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung müssen nicht nur für die Zweit-, sondern zusätzlich für die Hauptwohnung vorliegen. Das folgt aus dem Wortlaut der Satzung.
Fazit: Dem Widerspruch ist somit statt zu geben.
Hinsichtlich des Antrages auf Aussetzung der Vollziehung wird folgendes mitgeteilt: Die Aussetzung der Vollziehung ist geboten. Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zweitwohnungsteuerbescheides.
Mit freundlichen Grüßen
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 19 Feb 2008, 01:19
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1. Schein 
Punkte: 12
seit: 12.06.2005
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Aus der SZ (online) von heute: Zitat Zweitwohnsteuer: OVG Bautzen gibt Studenten Recht
Studierende, die im elterlichen Haushalt ein Zimmer bewohnen, müssen für ihre Bleibe in Dresden keine Zweitwohnungssteuer zahlen. Dies teilte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Bautzen gestern mit. Gezahlt werden müsse nur, wenn am Studienort eine Unterkunft zur Verfügung steht, die eine separate Wohnung gemäß Sächsischer Bauordnung darstellt, das heißt, über ein Bad mit WC und eine Küche oder Kochgelegenheit verfügt.
Gegen das entsprechende Verwaltungsgerichtsurteil kann die Stadt keine Berufung einlegen. Peter Grünberg vom Studentenrat der TU Dresden zeigte sich „sehr erfreut, dass unseren Argumenten entsprochen wurde“. Der Stura hatte Studenten juristisch unterstützt, die gegen die Steuer klagten. Vertreter der Kommune kommentierten das Urteil gestern nicht. (are)  Toll, toll, toll! Eine Frage hätt ich dann doch noch: In dem Artikel steht, dass nur gezahlt werden muss, wenn man am Studienort ne Wohnung mit Bad&Küche hat. Ich dachte bisher, es sei egal, wie meine Wohnung hier ausgestattet ist, solange ich bei meinen Eltern nur ein Zimmer und keine rechtliche Verfügungsbefugnis über die Wohnung habe. Ist das nun ein Interpretationsfehler der SZ oder muss ich tatsächlich zahlen, wenn ich in DD in ner eigenen Wohnung wohne?
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 19 Feb 2008, 02:02
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2. Schein  
Punkte: 122
seit: 25.06.2004
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Also nach der Auslegung sind wir wohl eher angeschissen denn befreit. Es ging doch eigentlich darum, ob die (Haupt-)Wohnung bei den Eltern überhaupt als solche anzunehmen sei und nicht um die Zweitwohnung. Deine Frage ist berechtigt. Das was da jetzt in dem Artikel steht, geht also völlig am eigentlichen Thema vorbei. Verwirrung pur
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 19 Feb 2008, 02:18
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2. Schein  
Punkte: 122
seit: 25.06.2004
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Ja, das klingt besser Zitat Dresdner Studenten mit einem Zimmer bei den Eltern müssen für ihre Unterkunft am Studienort keine Zweitwohnungssteuer zahlen. Die Steuer dürfe nur erhoben werden, wenn auch die zweite Wohnung dem Wohnungsbegriff der Sächsischen Bauordnung entspricht, teilte das Sächsische Oberverwaltungsgericht unter Verweis auf einen Beschluss vom 28. Januar am Montag in Bautzen mit. Hervorhebung von mir. Heißt also, wenn schon die erste Wohnung nicht dem Wohnungsbegriff entspricht, dann ist es egal, wie auch immer die Zweitwohnung ausgestattet ist.
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 19 Feb 2008, 13:21
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3. Schein   
Punkte: 172
seit: 27.10.2005
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und was genau heißt das jetzt? ich seh bei diesem ständigen hin und her echt nicht mehr durch. muss ich jetzt nicht mehr zahlen? kann ich jetzt mein bisher gezahltes geld zurückverlangen?
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 19 Feb 2008, 13:22
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5. Schein      
Punkte: 878
seit: 03.02.2005
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kurzgesagt, damit nicht alle den Link klicken müssen: Wir (Studenten) haben gewonnen
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guckst du mal hier: Oceana Band www.oceana-band.de die neue CD ist nun erhältlich
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 20 Feb 2008, 13:23
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'The'-Bands suck     
Punkte: 524
seit: 01.03.2005
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Zitat(Stormi @ 19 Feb 2008, 13:11) Allerdings gibt es schon längst eine neue Satzung, die das mit dem Zweitwohnsitz anders formuliert und daher nicht mehr mit der Argumentation dieses Urteils anfechtbar ist. Allerdings, so glaube ich mich erinnern zu können, sagte das Gericht schon beim 1. Urteil, dass eine Änderung der Satzung für Studenten, die tatsächlich nicht ihren Zweitwohnsitz in Dresden haben, nichts ändern wird und die Stadt das gar nicht versuchen braucht. Getan hat sie es dennoch und das muss auch wieder angefochten werden. Also erstmal gegen Zweitwohnsitzsteuerbescheide Einspruch erheben.  das mit der neuen satzung stimmt schon, aber was heißt dieser satz: Zitat Die Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung vom 13. Dezember 2007 konnte den Angaben zufolge in diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Der Beschluss ist unanfechtbar. ist damit jetzt gemeint, dass die änderung sinnlos ist und an der sache nichts ändert oder dass dieser aspekt neu verhandelt werden muss, also wieder geklagt werden muss? ansonsten könnte die stadt doch dann bei jeder niederlage die satzung ändern und aufgrund der "neuen" grundlage neue bescheide verschicken. p.s. zusätzlich zum widerspruch den antrag auf aussetzung des vollzugs der steuer mit urteilsbegründung nicht vergessen Dieser Beitrag wurde von Tavor: 20 Feb 2008, 13:24 bearbeitet
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