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Zweitwohnsitzsteuer Kommt sie, oder kommt sie nicht?
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 25 Jan 2005, 23:10
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Vordiplom     
Punkte: 551
seit: 22.02.2004
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/mod: da auch hier relevant, zu Beginn nochmal der Spezialbeitrag von René:Zitat Kurzüberblick über die ZweitwohnsitzsteuerAm 1.1.2006 tritt in Dresden die Zweitwohnsitzsteuer in Kraft. Sie wird 10% der Kaltmiete (ohne Betriebsskosten) betragen. Betroffen sind dabei auch Pendler und Studenten, die berufs- bzw. ausbildungsbedingt einen Nebenwohnsitz benötigen. Mit der Steuer tauchen auch einige Fragen auf, über die ich hier einen kleinen Überblick geben möchte. Weitere Informationen zu der Steuer findest du auf zweitwohnsitzsteuer.deAllgemeines zur SteuerDie Zweitwohnsitzsteuer ist eine relativ junge Steuer und wird auf kommunaler Ebene erhoben. Sie wurde als erstes in der Gemeinde Überlingen (Bodensee) im Jahre 1972 eingeführt. In den folgenden Jahren wurde diese Steuer über alle Instanzen hinweg auf deren Zulässigkeit gerichtlich geprüft, bis letztendlich das Bundesverfassungsgericht diese Steuer als eine " rechtlich zulässige örtliche Aufwandssteuer" (2 BvR 1275/79) einstufte. Die Länder haben die Befugnis, nach dem Grundgesetz Steuern zu erheben, "soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind" (GG Art 105). Die meisten Länder, darunter auch Sachsen, haben diese Kompetenz an die Gemeinden abgetreten. Um von der Steuer in Dresden erfaßt zu werden, benötigst du eine "Wohnung" (im Sinne des sächsischen Baurechts), die als Nebenwohnung angemeldet wird. Eine Wohnung ist ein abgeschloßener Bereich, hinter dem das Zimmer sowie die Küche/Kochnische sowie Toilette mit Bad/Dusche der exklusiven Nutzung der dortigen Bewohner vorgesehen ist. Keine Wohnung ist dagegen, wenn z.B. alle Zimmer von einem allgemeinen Flur erreichbar sind - oder Küche/Bad sicher außerhalb befindet. (Beachte dabei, daß in anderen Städten andere Definitionen gelten können) Damit sind beispielsweise WGs erfaßt, da hier der Wohnbereich abgeschloßen ist - durch die Wohnungstür! In der Regel kann man davon ausgehen, daß die Mehrheit der sanierten Wohnheime steuerpflichtig werden wird (z.B. St. Petersburger Straße). Gute Chancen stehen z.B. für die Fritz-Löffler-Straße 16 sowie die unsanierten Hochhäuser auf der Wundtstraße, da hier z.B. die Küchen außerhalb des abgeschloßenen Bereiches befinden. Die Wohnheime wurden im Einzelfall geprüft, in wie weit sie der Steuer unterliegen (siehe Übersicht). Im Einzelfall solltest du das Studentenwerk kontaktieren. In Wohngemeinschaften wird die Bemessungsgrundlage mit Hilfe des "Mietanteils" ermittelt. Der Mietanteil ergibt sich aus eurer Zimmergröße zzgl. die durch die Anzahl der Bewohner geteilte Größe der Gemeinschaftsräume - und diese Summe wiederrum geteilt durch die Gesamtgröße. Ein Einzelfällen kann die Stadt auch gesamtschuldnerich an die Bewohner der WG heranreten. Hintergrund der SteuerDas die Stadtkasse leer ist, hat sich sicherlich schon herumgesprochen (wir verscherbeln die WOBA, damit wir uns eine neue, tolle Stadtautobahn durch das noch Unesco-geschützte Elbtal leisten können). Dresden hat ca. 20.000 Einwohner, die nur einen Nebenwohnsitz haben. Nach der derzeitigen Schlüsselzuweisung erhalten die Gemeinden allerdings nur Geld für Einwohner mit Hauptwohnsitz, also werden in erster Linie Maßnahmen unternommen, die Einwohnerzahl zu erhöhen. Dieses Ziel kann man über verschiedene Wege erreichen, der beste ist meiner Meinung nach, die Stadt in vielerlei Hinsicht lebenswerter zu machen (dazu muß aber erst das oberste Roß ausgewechselt werden). Es gibt aber auch Wege mit schnelleren Resultaten, z.B. die Umzugsbeihilfe (wer seinen Hauptwohnsitz bis zum Ende eines Jahres nach Dresden verlegt, erhält einmalig im darauffolgenden Jahr 150 Euro) bzw. die Zweitwohnsitzsteuer (wer einen Nebenwohnsitz hat, muß zahlen). Die Stadt erwartet von dieser Maßnahme voraussichtlich 800.000 Euro je Jahr direkte Einnahmen. Hinzu kommen 2,4 Mio Euro durch die erhöhten Schlüsselzuweisungen. Mit diesem Zahlenverhältnis rechnen auch andere Großstädte - es wird aber längerfristig verpuffen: spätestens wenn der letzte Ort diese Steuer eingeführt hat. Umgehung der SteuerSehr oft wird dazu die Ummeldung des Hauptwohnsitzer empfohlen (letztendlich rechnet die Stadt auch mit Neuanmeldungen). Dieser Ratschlag widersprich allerdings den Meldegesetzen, da Studenten ihren Hauptwohnwitz da anmelden müssen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben - und das ist der Ort, in dem man sich voraussichtlich die meiste Zeit des Jahres befindet (bei Familien ist das der Familiensitz). Es wird nun Studenten geben, die durch diese Ummeldung eine Ordnungswidrigkeit begehen, aber - Hand auf´s Herz - mit Sicherheit auch Studenten, die durch diese Ummeldung diese Ordnungswidrigkeit beenden. Man kann allerdings den Lebensmittelpunkt bei Bedarf verändern. Informieren solltest du dich auch, ob deine Heimatstadt diese Steuer erhebt. Vor der Ummeldung solltest du auf jeden Fall prüfen, ob elterliche Versicherungen auch weiterhin gelten. In der Regel gibt es keine Probleme (Krankenversicherung nie, Hausrat i.d.R. auch schon für Nebenwohnsitz, Rechtschutz/Haftpflicht in der Regel keine Probleme - trotzdem den Einzelfall prüfen). Unabhängig von der Meldung ist beispielsweise KFZ-Meldung (da, wo Auto am häufigsten steht), Kindergeld (gar kein Einfluß), BAföG, GEZ etc. Beim Wohngeldanspruch der Eltern kann es Einschränkungen geben - und beim Wahlrecht definitiv. In eher privaten Kreisen wird die Abmeldung empfohlen. Beachtet dabei, daß die Stadt Kontrollen ("Außendienst") durchführen wird, andernfalls besteht Gefahr, daß die Satzung für nichtig erklärt wird. Die Grundsatz der Steuergerechtigkeit erfordert die vollständige Erfassung aller Steuerpflichtigen (wenn die Stadt Kontrollen unterläßt, wären die benachteiligt, die sich ordungsgemäß melden). Der Klageweg gegen die Steuer bleibt nach wie vor offen. Ich kann euch allerdings keine fachlichen Argumente nennen. Das oft zitierte Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg bietet gute Argumente, ist aber nicht auf die Dresdner Situation ohne weiteres anwendbar, zudem ist es noch nicht rechtskräftig. In der Urteilsbegründung stellte man fest, daß im gegebenen Falle der Erstwohnsitz (Zimmer bei Eltern) keine Wohnung im steuerrechtlichen Sinne ist - und zudem wurde die Leistungsfähigkeit in Frage gestellt. Weitere Informationen: --- Zitat Die Stadt Dresden plant ab 2006 eine Zweitwohnsitzsteuer. Das bedeutet, daß (nicht nur) Studenten, die in Dresden ihren Nebenwohnsitz laufen haben, künftig ca. 40 Prozent ihrer Miete als Steuer bezahlen dürfen. http://www.stura.htw-dresden.de/23,&cmd=komm&i=319:shocked1: :shocked1: weitere Infos bei: eXmatrikulationsamt.desz-online.derenephoenix.de
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Antworten(45 - 59)
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 17 Nov 2005, 03:04
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3. Schein   
Punkte: 167
seit: 04.10.2005
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Zitat(emesis @ 29 Aug 2005, 10:35) Wird das wirklich ab 2006 eingeführt?
ja, definitiv! Zitat Konnte auch nix auf www.dresden.de finden. http://www.dresden.de/ger/02/or/anliegen/c...ungssteuer.htmlEs gibt auch Suchmaschinen, Zitat Gibt da irgendwo eine Seite, die mir darüber Auskunft geben will? http://zweitwohnsitzsteuer.deZitat Das schäfste an der Sache ist ja, dass die Studenten den Großteil der Leute mit Zweitwohnsitz hier ausmachen und dann noch werden die "armen" Studis noch zu Kasse gebeten. Beurfspendler dürfen die Steuer als Werbungsausgaben wieder absatzen ... nur so am Rande erwähnt!
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 17 Nov 2005, 08:48
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3. Schein   
Punkte: 280
seit: 23.05.2005
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übrigens.., wo ich hier gelesen habe:
"Nebenwohnsitz DD, aber zahl keine Miete " - in nürnberg zahlt man auch dann die zweitwohnsitzsteuer - nämlich 10% von dem, was eigentlich üblich wäre..
erstwohnsitz dresden - anmelden jetzt
- da spricht auch nicht viel gegen (argumente wie die hausrat finde ich da plump)
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"Ein arroganter Stinkstiefel aus der Akademiker-Bronx Dresden Neustadt., vereint die fußballerischen Fähigkeiten von Bukowski mit dem lyrischen Talent von Michael Ballack"
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 17 Nov 2005, 10:32
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Think About       
Punkte: 1099
seit: 28.04.2004
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Die Ummeldung hat neben der Hausrat auch noch andere Hindernisse. z.B. wird meine Autoversicherung teurer; meine Eltern würden weniger bis kein Wohngeld mehr bekommen oder müssen umziehen. Dann noch die ganze rennerei zu den blöden Ämtern, die ja nie offen haben wenn ich mal Zeit hab, ohne das ich nen Tag frei mache. Ich weis dass ich im Laufe des nächsten Jahres ohnehin entweder entgültig hier her oder wo anders hin umziehe. Den Stress mach ich mir nicht 2 mal, bzw. erst dann wenn ich wirklich ne eignene Wohnung hab. Aber danke für die Infos Rene; nun weis ich dass ich nach Sächsischem Baurecht nicht in einer Wohnung wohne, sondern in einem "Wohnheim": Zitat Ein (nicht der Steuerpflicht unterliegendes) „Wohnheim“ liegt vor, wenn entweder die im Gebäude vorhandenen Bäder und/oder Küchenräume für alle Hausbewohner zugänglich sind oder wenn einzelne Bäder und Küchen zwar jeweils der exklusiven Nutzung durch die Bewohner bestimmter Wohnräume vorbehalten sind, von diesen Bewohnern aber nur über allgemeinzugängliche Flure erreicht werden können (im Gebäude also keine abgeschlossenen Wohneinheiten existieren). Bloß gut das ich nicht in ein saniertes WH umgezogen bin.
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-Der Unschuldige existiert nur so lange, bis er unvermeidlich zum Täter wird! -Zufall ist der Ausdruck der Unfähigkeit des menschlichen Geistes die Zusammenhänge zu erkennen. - Warum gerät Mann/Frau immer an die/den "Falschen"? Weil die "Falschen" das verstellen besser beherrschen als die "Richtigen" das selbst sein!
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 17 Nov 2005, 11:08
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3. Schein   
Punkte: 163
seit: 15.10.2005
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So viel ich weiß, hängt das ganze von der Leistungsfähigkeit ab. (Leistungsfähigkeit wird am Vermögen gemessen...) Die Stadt geht ja davon aus, dass man genug Geld besitzen muss, um sich zwei Wohnsitze zu leisten.... Da aber wir als Studenten den Erstwohnsitz meist bei den Eltern haben, und folglich dieser auch von den Eltern bezahlt wird, sind wir nicht in dem Sinne leistungsfähig, wie das Gesetz es vorschreibt. Also kann eine Zweitwohnsitzsteuer für Studenten nicht gerechtfertigt sein. Haben das mal im Nebenfach Jura gestreift, und da meinte der Dozent, dass Nebenwohnsitzsteuer für uns nicht zutrifft...Man muss es den Behörden nur klar machen... Schwierige Sache...
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"Es ist die Tiefe, aus der ein Wort kommen muss, wenn es wiegen soll." (D. Bonhoeffer)
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 17 Nov 2005, 23:54
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Neuling
Punkte: 1
seit: 17.11.2005
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Als ich mich beim Einwohnermeldeamt eingeschrieben hab hieß es die Nebenwohnsitzsteuer wird 10% betragen. Die 40% von denen ihr hier redet scheinen mir völlig aus der Luft gegriffen. Die Dame vom Amt meinte zusätzlich, dass jeder im Januar 2006 einen Brief erhält, indem er genauer informiert wird. Aber egal ob 10 oder 40 Prozent, schießt sich der Staat nich selbst ins Knie, wenn er das Geld welches er eventuell über Bafög dem Studenten gibt sich über die Nebenwohnsitzsteuer zurück hollt? Irgendwie verwirrend nich?
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 18 Nov 2005, 01:32
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3. Schein   
Punkte: 167
seit: 04.10.2005
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Zitat Aber egal ob 10 oder 40 Prozent, schießt sich der Staat nich selbst ins Knie, wenn er das Geld welches er eventuell über Bafög dem Studenten gibt sich über die Nebenwohnsitzsteuer zurück hollt? Irgendwie verwirrend nich?   Die 40% sind nun schon längst korrigiert, das war mein Fehler - aber der ursprüngliche SZ-Artikel war verwirrend formuliert. In wie weit sich das beim BAföG bemerkbar macht, weiß ich im Moment noch nicht, ich mache mich schlau!
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Timmey |
 18 Nov 2005, 01:55
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Abgemeldet
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Naja die Stadt Dresden bekommt pro angemeldeten Hauptwohnsitzeinwohner eine gewisse Summe (vor ein paar jahren lag diese weit über 500 Euro) vom Staat bzw. Bundesland Sachsen. Deswegen gibt es ja auch ein Honorar Vom Studentenwerk um möglichst viele Leute dazu zu bewegen sich in Dresden mit Hauptwohnsitz anzumelden. Die Menschen vom Land sollen in die Großstadt gelockt werden. Verstädterung halt. Nun ist es aber so das die meisten Studenten in Dresden nur Nebenwohnsitz (man darf nicht länger als ein halbes Jahr an diesem Ort wohnen sonst zählt es als Hauptwohnsitz) anmelden. Man müsste jedes Wochenende und die Ferien nach Hause fahren um auf ca 50 50 zu kommen. Kaum einer hält das ein. Naja wie gesagt gehen der Stadt dadurch wertvolle Prokopfgelder verloren. Diese will sie nun durch eine Zweitwohnsitzsteuer hereinholen. Klingt plausibel. Also meldet euch doch einfach in Dresden mit Hauptwohnsitz an, dann gibts keine Probleme außer das ihr nicht mehr in der Hausratversicherung der Eltern einbegriffen seid.
Dieser Beitrag wurde von Timmey: 18 Nov 2005, 02:17 bearbeitet
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 18 Nov 2005, 01:56
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4. Schein    
Punkte: 417
seit: 28.01.2004
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Zitat("burton") Aber egal ob 10 oder 40 Prozent, schießt sich der Staat nich selbst ins Knie, wenn er das Geld welches er eventuell über Bafög dem Studenten gibt sich über die Nebenwohnsitzsteuer zurück hollt? Irgendwie verwirrend nich? yeahrite.gif jup nur ist Stadt nicht gleich Staat das ist wohl der unterschied die stadt macht dabei plus.
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 18 Nov 2005, 02:44
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Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
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Zitat(Timmey @ 18 Nov 2005, 01:55) Naja die Stadt Dresden bekommt pro angemeldeten Hauptwohnsitzeinwohner eine gewisse Summe (vor ein paar jahren lag diese weit über 500 Euro) vom Staat bzw. Bundesland Sachsen. Deswegen gibt es ja auch ein Honorar Vom Studentenwerk um möglichst viele Leute dazu zu bewegen sich in Dresden mit Hauptwohnsitz anzumelden. Die Menschen vom Land sollen in die Großstadt gelockt werden. Verstädterung halt. Nun ist es aber so das die meisten Studenten in Dresden nur Nebenwohnsitz (man darf nicht länger als ein halbes Jahr an diesem Ort wohnen sonst zählt es als Hauptwohnsitz) anmelden. Man müsste jedes Wochenende und die Ferien nach Hause fahren um auf ca 50 50 zu kommen. Kaum einer hält das ein. Naja wie gesagt gehen der Stadt dadurch wertvolle Prokopfgelder verloren. Diese will sie nun durch eine Zweitwohnsitzsteuer hereinholen. Klingt plausibel. Also meldet euch doch einfach in Dresden mit Hauptwohnsitz an, dann gibts keine Probleme außer das ihr nicht mehr in der Hausratversicherung der Eltern einbegriffen seid.  Ne, es geht hier nicht um die Verstädterung und es geht auch nicht um ein Kopfgeld. Es geht einfach darum, dass die bezahlte Mehrwehrtsteuer (und andere Steuern) über die Statistik der Hauptwohnsitze verteilt werden. Was bedeutet, dass alle, die ihren Nebenwohnsitz hier haben, 16% bald 19% ihrer totalen Ausgaben (und das sind pro Studentenkopf zur Zeit ca. 1000 Euro im Jahr) nicht in Dresden abführen, sondern an ihren Heimatort. Und das versucht man halt mit der Zweitwohnsitzsteuer zu kompensieren. Sieht vielleicht pro Kopf wenig aus, aber wenn man überlegt, dass die Hälfte der Studenten nicht in Dresden gemeldet ist, ist das eine Summe von 15 Millionen Euro, die nicht an Dresden gezahlt wird. Und damit könnte man ja eigentlich eine ganze Menge in Dresden anstellen.
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bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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 18 Nov 2005, 23:46
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3. Schein   
Punkte: 167
seit: 04.10.2005
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ein sinnvolles Model zur Steuerverteilung wäre das: der Hauptwohnsitz bekommt prinzipiell die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter allen Nebenwohnsitzen aufgeteilt ...
Rechenbeispiel:
Einwohner ohne Nebenwohnsitz -> Hauptwohnsitz = 100%, NS = 0 Einwohner mit 1 Nebenwohnsitz -> Hauptwohnsitz = 75%, NS = 25% Einwohner mit 2 Nebenwohnsitz -> Hauptwohnsitz = 66%, NS = 16% (*2) Einwohner mit 3 Nebenwohnsitz -> Hauptwohnsitz = 62,5%, NS = 12,5% (*3) Einwohner mit 4 Nebenwohnsitz -> Hauptwohnsitz = 60%, NS = 10% (*4)
so (oder ein ähnliches Modell) löst das Problen vollständig. Keine Stadt braucht meckern ...
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 19 Nov 2005, 05:13
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old 's cool!         
Punkte: 9493
seit: 12.07.2003
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Zitat(René @ 18 Nov 2005, 23:46) ein sinnvolles Model zur Steuerverteilung wäre das: der Hauptwohnsitz bekommt prinzipiell die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter allen Nebenwohnsitzen aufgeteilt ... Rechenbeispiel: Einwohner ohne Nebenwohnsitz -> Hauptwohnsitz = 100%, NS = 0 Einwohner mit 1 Nebenwohnsitz -> Hauptwohnsitz = 75%, NS = 25% Einwohner mit 2 Nebenwohnsitz -> Hauptwohnsitz = 66%, NS = 16% (*2) Einwohner mit 3 Nebenwohnsitz -> Hauptwohnsitz = 62,5%, NS = 12,5% (*3) Einwohner mit 4 Nebenwohnsitz -> Hauptwohnsitz = 60%, NS = 10% (*4) so (oder ein ähnliches Modell) löst das Problen vollständig. Keine Stadt braucht meckern ...  gute idee, ein paar zukünftige beamte werden dich für diesen unglaublichen verwaltungsakt liebkosen!  jemand meinte, dass man durch eine ummeldung nach dresden mit hauptwohnsitz außer der hausratsversicherung nix einbüßt.. das ist quatsch, denn man ist am nebenwohnsitz eigentlich nie hausratsversichert, lediglich die haftpflicht der eltern springt in den meisten fällen ein. man muss auch nicht jedes wochenende und in den ferien zu den eltern fahren, um offiziell dort seinen hauptwohnsitz zu haben, denn es geht darum, wo man sich am meisten aufhält, nicht darum wo man sich die hälfte des jahres aufhält. manche menschen pendeln auch zwischen drei orten und da muss man dann theoretisch nur noch 122 tage an einem ort verbringen, um ihn als hauptwohnsitz anerkannt zu bekommen. ich gebe zu ein außergewöhnliches beispiel, aber auf jeden fall denkbar. auf studenten umgemünzt heißt das, dass bei guter begründung schon die tatsache ausreicht, dass man jedes wochenende zu den eltern fährt. dresden hatte letztes jahr meines wissens ca. 486.000 einwohner - also noch etwas knapper als beschrieben.. Chris möchte gern bessere nahverkehrsmittel, die vor allem auch mal von den leuten bezahlt werden sollten die sie benutzen, das hat er schon mehr als oft geschrieben, ich geb ihm recht, aber ich als student leiste ohnehin einen überdurchschnittlichen teil dazu.. und das letzte: jammern nützt nix!
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Kleine Aster Ein ersoffener Bierfahrer wurde auf den Tisch gestemmt. * Irgendeiner hatte ihm eine * dunkelhellila Aster * zwischen die Zähne geklemmt. * Als ich von der Brust aus * unter der Haut * mit einem langen Messer * Zunge und Gaumen herausschnitt, * muß ich sie angestoßen haben, denn sie glitt * in das nebenliegende Gehirn. * Ich packte sie ihm in die Brusthöhle * zwischen die Holzwolle, * als man zunähte. * Trinke dich satt in deiner Vase! * Ruhe sanft, * kleine Aster! -Gottfried Benn (1912)-
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