ich wüsst ja gern mal, wie das mit der wahlbeteiligung überhaupt berechnet wird...
wo werden denn die interdisziplinären dazugezählt? dürfen die mehrfach wählen?
darf ich als mechatroniker mit schwerpunkt FZT jetz bei ET, MB und den verkehrsleuten wählen oder muss ich mich für einen entscheiden und wo werde ich mit zur gesamtheit der wählerschaft gezählt?
wie stehts um lehramtler, leute mit 2 studiengängen, diese ganzen verrückten bachelorsachen, die durch dutzende fakultäten abgedeckt werden (oder auch nicht)??
die verkehrsleute haben aber den vorteil, dass man denen beinahe nicht entgehen kann... die haben sich so hingestellt, dass man dutzende leute umrennen müsste, um nicht zu wählen
glühwein gibts bei den maschbauern übrigens auch... allerdings da nur billig und nicht umsonst, wenn ich mich recht entsinne
Dieser Beitrag wurde von drölf: 29 Nov 2007, 00:46 bearbeitet